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   BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85   

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https://dejure.org/1986,1842
BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,1842)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1986 - VIII ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,1842)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1986 - VIII ZR 8/85 (https://dejure.org/1986,1842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vollkaskoversicherung nach Nr. 1 oder 4 der Sonderbedingung zur Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für Kraftfahrzeug-Handel und -Handwerk - Versicherungspflicht des Kraftfahrzeughändlers bei Abschluss eines Vermittlungsvertrages - PVV des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305; BGB § 157; BGB § 276

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 305, 157, 276
    Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs bei einer Probefahrt

  • rechtsportal.de

    BGB § 433

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrzeughändler - Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens - Verkaufsvermittlung - Gebrauchtwagengeschäft - Neuwagengeschäft - Vollkaskoversicherung - Probefahrt durch Kaufinteressent - Schadensersatzpflicht

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1099
  • NJW-RR 1986, 452 (Ls.)
  • MDR 1986, 577
  • VersR 1986, 492
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56

    Positive Vertragsverletzung. Beweislast

    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85
    Wer einem der Verpflichtung entgegenstehenden allgemeinen Brauch folgt, wird dadurch nicht entlastet (BGHZ 23, 288, 290).
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76

    Haftung für Beschädigung eines Kfz aus Anlaß einer aufgedrängten Probefahrt

    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85
    Einen solchen Haftungsausschluß hat der Senat auch für die Probefahrt mit einem nicht dem Händler, sondern einem Dritten gehörenden Fahrzeug angenommen, das dem Kraftfahrzeughändler zur Verkaufsvermittlung überlassen worden war (Senatsurteil vom 10. Januar 1979 - VIII ZR 264/76 = WM 1979, 367).
  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85
    Auch der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Zurechenbarkeit des Schadens erforderliche Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl. dazu BGHZ 57, 137, 142 [BGH 14.10.1971 - VII ZR 313/69] m.w.N.) ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts gegeben.
  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71

    Probefahrten - Haftungserleichterung

    Auszug aus BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85
    Der erkennende Senat hat es als gerechtfertigt angesehen, für die Probefahrt des Kaufinteressenten mit dem Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers einen durch schlüssiges Verhalten vereinbarten Ausschluß der Haftung für eine Beschädigung des Fahrzeugs durch leichte Fahrlässigkeit jedenfalls für den Fall anzunehmen, daß die Schäden mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren zusammenhängen (Senatsurteil vom 7. Juni 1972 - VIII ZR 35/71 = NJW 1972, 1363 [BGH 07.06.1972 - VIII ZR 35/71]).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des

    Vom Maklerdienstvertrag unterscheidet sich der Vermittlungsvertrag indes insbesondere durch Art und Reichweite der dem beauftragten Autohändler obliegenden Pflichten; dieser ist neben einem Tätigwerden im Sinne eines aktiven Bemühens um den erfolgreichen Verkauf des Fahrzeugs (vergleichbar dem Maklerdienstvertrag) auch gehalten, das Auto auf seinem Firmengelände für Interessenten bereit zu stellen und vorzuführen, es sicher aufzubewahren und zu pflegen (s. dazu etwa OLG Hamm, NJW-RR 1999, 777; Reinking/Eggert aaO Rn. 1237, 1240 m.w.N.) und gegebenenfalls auch zu versichern (s. dazu BGH, Urteil vom 8. Januar 1986 - VIII ZR 8/85, NJW 1986, 1099 f; OLG Celle, NZV 1992, 404; Reinking/Eggert aaO Rn. 1240 m.w.N.; abweichend: OLG Hamm aaO S. 777 f).
  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01

    Anbahnung eines Kraftfahrzeugkaufes: Stillschweigende Haftungsfreistellung eines

    Entscheidend ist vielmehr, dass ein Kaufinteressent, der ein bei einem gewerblichen Händler abgestelltes Fahrzeug, sei es ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug eines Dritten, Probe fahren will, grundsätzlich darauf vertrauen darf, für eine dabei durch einfache (leichte) Fahrlässigkeit verursachte Beschädigung des Fahrzeugs nicht zu haften (BGH WM 1979, 367; BGH NJW 1986, 1099).
  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97

    Ansprüche aus dem Diebstahl eines zur Vermittlung eines Verkaufes auf einem

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß der Auftraggeber von einer Vollkaskoversicherung durch den Händler und einer Entlastung von dem Beschädigungsrisiko ausgehen darf, wenn der Händler die Versicherungsfrage nicht anspricht (BGH in NJW 1986, 1099 ff.).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13

    Ansprüche des Verkäufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen ein Autohaus auf

    Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (vgl. BGH, NJW 2011, 1726 - juris Rn.11; NJW 1986, 1099 - juris Rn.15 - im Hinblick auf das Schadensrisiko bei Probefahrten; a.A. OLG Hamm, 28. Senat, NJW-RR 1999, 777 - juris Rn.21 - unter Hinweis auf den für das Kommissionsgeschäft geltenden § 390 Abs. 2 HGB).
  • OLG Köln, 26.06.1991 - 13 U 2/91

    Haftung für Schäden einer Probefahrt nur bei grobem Verschulden

    Bei der Vereinbarung einer Probefahrt mit einem Kraftfahrzeug wird regelmäßig ein jedenfalls still-schweigender Haftungsausschluß des Inhalts anzunehmen sein, daß der Fahrer für Beschädigungen des Fahrzeugs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit aufzukommen hat, wenn die Schäden mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren zusammenhängen (BGH NJW 1986, 1099).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85

    Haftung; Probefahrt; Grobe Fahrlässigkeit; Sorgfaltsmaßstab

    Rechtspr. des BGH (zuletzt BGH, NJW 1986, 1099 ) .
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