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   BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05   

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https://dejure.org/2005,443
BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05 (https://dejure.org/2005,443)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2005 - VIII ZR 85/05 (https://dejure.org/2005,443)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05 (https://dejure.org/2005,443)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Kraftfahrzeug-Finanzierungsleasingvertrag - Gewährleistungsausschluss für Mängel eines geleasten Gebrauchtwagens

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 25 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierungsleasing, Umgehungsgeschäft, Gewährleistungsausschluss

  • Wolters Kluwer

    Kfz-Leasing: Übertragung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche auf den Leasingnehmer; Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer beim Finanzierungsleasing; Ausschluss der ...

  • Judicialis

    BGB § 475 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 535

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 475 Abs. 1 S. 2; BGB § 535
    Finanzierungsleasingvertrag mit Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche ist kein Umgehungsgeschäft i. S. d. § 475 BGB

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gewährleistungsausschluß beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 475 Abs. 1 S. 2 § 535
    Wirksamkeit des zwischen Leasinggeber und Lieferant vereinbarten Gewährleistungsausschlusses im Verhältnis zum Verbraucher-Leasingnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leasingrecht - Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche kein Umgehungsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Leasing - Bundesgerichtshof stärkt Kfz-Händlern den Rücken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Privatleasing eines Gebrauchtwagens

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zu Rechtsproblemen bei Privatleasing eines Gebrauchtwagens

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenleasing - BGH stärkt Händlern den Rücken

  • nomos.de PDF, S. 25 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Finanzierungsleasing, Umgehungsgeschäft, Gewährleistungsausschluss

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsstellung des Leasingsnehmers mit Verbrauchereigenschaft; Finanzierungsleasing kein Umgehungsgeschäft i.S.d. § 475 BGB

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gewährleistungsausschluß beim Leasing ("leasingtypische Abtretungskonstruktion") und Umgehungsverbot beim Verbrauchsgüterkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1066
  • ZIP 2006, 1001
  • MDR 2006, 736
  • NZV 2006, 140
  • NZV 2006, 248 (Ls.)
  • NJ 2006, 317
  • VersR 2007, 117
  • WM 2006, 495
  • WM 2006, 498
  • BB 2006, 348
  • DB 2006, 333 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04

    Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    In Übereinstimmung damit hat der Senat entschieden, dass Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel nicht generell, sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen sind, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist, wobei entscheidende Bedeutung der Frage zukommt, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat (Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 175/04, WM 2005, 807 unter II 1 c bis f); eine Umgehung im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt demnach nur in Betracht, wenn das Agenturgeschäft mangels eines dem Fahrzeugeigentümer verbleibenden wirtschaftlichen Verkaufsrisikos allein den Zweck hat, die für den Verbrauchsgüterkauf geltenden Vorschriften auszuschließen oder einzuschränken.
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80

    Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt §

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggeberin enthaltene leasingtypische Abtretungskonstruktion, nämlich die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil BGHZ 81, 298, 301 ff. für den kaufmännischen Verkehr; Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83, WM 1984, 1089 unter I 2 b bb für den nichtkaufmännischen Verkehr; ferner Senatsurteile BGHZ 94, 180, 186 und BGHZ 97, 135, 140 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung), ist hier ins Leere gegangen.
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    In einem solchen Fall dient das hier gegebene Finanzierungsleasing, bei dem der Leasingnehmer dem Leasinggeber die volle Amortisation des für den Erwerb der Leasingsache eingesetzten Kapitals einschließlich des kalkulierten Gewinns schuldet (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 150/95, WM 1996, 1146 unter II 1 b m.w.Nachw.), als Finanzierungshilfe (§§ 499 Abs. 2, 500 BGB), die dem Leasingnehmer - gegen Leistung von Leasingraten und gegebenenfalls von sonstigen Zahlungen (Sonderzahlung, Schlusszahlung) - wie einem Mieter die zeitlich begrenzte Nutzung der Leasingsache ermöglicht.
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    aa) Die - grundsätzlich zulässige (vgl. oben unter II 1 a) - formularmäßige Freizeichnung des Leasinggebers von seiner mietrechtlichen Gewährleistung bei gleichzeitiger Abtretung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (früher § 9 Abs. 1 AGBG) unwirksam, wenn die Abtretung nicht endgültig, vorbehaltlos und unbedingt erfolgt (Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, WM 1987, 349 unter II; BGHZ 109, 139, 143; Urteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 188/91, WM 1992, 1609 unter II 1 a).
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83

    Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggeberin enthaltene leasingtypische Abtretungskonstruktion, nämlich die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil BGHZ 81, 298, 301 ff. für den kaufmännischen Verkehr; Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83, WM 1984, 1089 unter I 2 b bb für den nichtkaufmännischen Verkehr; ferner Senatsurteile BGHZ 94, 180, 186 und BGHZ 97, 135, 140 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung), ist hier ins Leere gegangen.
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggeberin enthaltene leasingtypische Abtretungskonstruktion, nämlich die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil BGHZ 81, 298, 301 ff. für den kaufmännischen Verkehr; Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83, WM 1984, 1089 unter I 2 b bb für den nichtkaufmännischen Verkehr; ferner Senatsurteile BGHZ 94, 180, 186 und BGHZ 97, 135, 140 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung), ist hier ins Leere gegangen.
  • BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85

    Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts;

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    aa) Die - grundsätzlich zulässige (vgl. oben unter II 1 a) - formularmäßige Freizeichnung des Leasinggebers von seiner mietrechtlichen Gewährleistung bei gleichzeitiger Abtretung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (früher § 9 Abs. 1 AGBG) unwirksam, wenn die Abtretung nicht endgültig, vorbehaltlos und unbedingt erfolgt (Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, WM 1987, 349 unter II; BGHZ 109, 139, 143; Urteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 188/91, WM 1992, 1609 unter II 1 a).
  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 188/91

    Leasingvertrag - EDV-Anlage - Leasingbedingungen - Gewährleistungsansprüche -

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    aa) Die - grundsätzlich zulässige (vgl. oben unter II 1 a) - formularmäßige Freizeichnung des Leasinggebers von seiner mietrechtlichen Gewährleistung bei gleichzeitiger Abtretung seiner kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer ist nach der Rechtsprechung des Senats wegen unangemessener Benachteiligung des Leasingnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (früher § 9 Abs. 1 AGBG) unwirksam, wenn die Abtretung nicht endgültig, vorbehaltlos und unbedingt erfolgt (Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, WM 1987, 349 unter II; BGHZ 109, 139, 143; Urteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 188/91, WM 1992, 1609 unter II 1 a).
  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 274/88

    Umgehung der Rechte des Vorkaufsberechtigten

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    aa) Eine Gesetzesumgehung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 110, 230, 233 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 65/84

    Anwendbarkeit des § 11 Nr. 10a AGBG auf Finanzierungsleasingverträge

    Auszug aus BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05
    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggeberin enthaltene leasingtypische Abtretungskonstruktion, nämlich die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil BGHZ 81, 298, 301 ff. für den kaufmännischen Verkehr; Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83, WM 1984, 1089 unter I 2 b bb für den nichtkaufmännischen Verkehr; ferner Senatsurteile BGHZ 94, 180, 186 und BGHZ 97, 135, 140 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung), ist hier ins Leere gegangen.
  • OLG Naumburg, 01.03.2005 - 11 U 132/04

    Zum vereinbarten Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen die zwischen einem

  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Eine Gesetzesumgehung liegt vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066 f.; vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88, BGHZ 110, 230, 233 f.).
  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 257/12

    Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei

    Voraussetzung für die Angemessenheit und Wirksamkeit einer solchen, der typischen Interessenlage beim Leasingvertrag entsprechenden Vertragsgestaltung ist dabei, dass der Leasingnehmer nicht rechtlos gestellt, sondern insbesondere durch vorbehaltlose, unbedingte und endgültige Übertragung der Gewährleistungsrechte in die Lage versetzt wird, Sachmängelansprüche nach kaufrechtlichem Vorbild unmittelbar gegenüber dem Lieferanten der Leasingsache geltend zu machen (Senatsurteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, WM 2006, 495 unter II 1 a, b bb; vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 188/91, WM 1992, 1609 unter II 1 a; jeweils mwN).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2017 - 6 U 146/16

    Außerordentliche Kündigung und/oder Anfechtung eines Pkw-Leasingvertrages:

    Die - wie hier - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggeberin enthaltene leasingtypische Abtretungskonstruktion, nämlich die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht zu beanstanden, wenn die Abtretung endgültig, vorbehaltlos und unbedingt erfolgt (BGH v. 21.12.2005 - VIII ZR 85/05, Rn. 11, 17 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 255/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Eine Gesetzesumgehung liegt vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066 f.; vom 9. Februar 1990 - V ZR 274/88, BGHZ 110, 230, 233 f.).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 522/08

    Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung

    Die Nichtigkeit des Umgehungsgeschäfts ergibt sich bereits im Wege der Auslegung aus der umgangenen Verbotsnorm (Senat 18. März 2009 - 5 AZR 355/08 - Rn. 17 mwN, NZA 2009, 663; BGH 15. Januar 1990 - II ZR 164/88 - BGHZ 110, 47, 64; 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05 - NJW 2006, 1066, 1067; Palandt/Ellenberger BGB 68. Aufl. § 134 Rn. 28; MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 11 f., 15 - 17).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 20 U 121/08

    Wettbewerbswidrigkeit einer Vereinbarung zwischen niedergelassenen Ärzten und

    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 1 U 50/17

    Zeitliche Grenzen der Maßgeblichkeit des Stifterwillens für die Auslegung der

    aa) Eine unzulässige Umgehung liegt vor, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Recht für derartige Geschäfte vorsieht; eine Umgehungsabsicht ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 09. Februar 1990 - V ZR 274/88, BGHZ 110, 230, zitiert juris Rn. 16; vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05, NJW 2006, 1066, zitiert juris Rn. 13; jeweils mwN).
  • VG Berlin, 30.04.2021 - 90 K 6.19

    Unerlaubte Zuwendung im Sinne der Berufsordnung der Ärztekammer -hier im Falle

    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH, NJW 2006, 1066, 1067; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 134, Rn. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Mai 2007, Az. 2 U 176/06, BeckRS 2007 08769).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

    Danach ist unwirksam auch ein Geschäft, das einen verbotenen Erfolg durch Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu erreichen sucht, die scheinbar nicht von der Verbotsnorm erfasst werden (BGH NJW 2006, 1066, 1067 [Tz. 13]; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl. [2007] § 134, 28).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2018 - 6 U 209/17

    Studienfinanzierungsvertrag: Sittenwidrigkeit, rechtliche Einordnung und Bestehen

    Eine Gesetzesumgehung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anzunehmen, wenn die Gestaltung eines Rechtsgeschäfts objektiv den Zweck hat, den Eintritt einer Rechtsfolge zu verhindern, die das Gesetz für derartige Geschäfte vorsieht (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 85/05 -, Rn. 13).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 13/12

    Leasingvertrag: Berechtigung des Leasingnehmers zur Einstellung der Leasingraten

  • OLG Zweibrücken, 03.06.2013 - 3 W 87/12

    Handelsregisterverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Eintragung einer

  • OLG Koblenz, 26.02.2015 - 3 U 812/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des

  • LG Frankenthal, 07.12.2012 - 4 O 326/12

    Rechtsanwaltsgebühren: Zulässigkeit von Feststellungs- und Leistungsklage;

  • OLG Hamm, 11.11.2010 - 28 U 34/10

    Begriff der Gesetzesumgehung i.S. von § 3a RVG

  • LG Saarbrücken, 14.02.2020 - 12 O 90/18

    (Unzulässige Abschalteinrichtung: Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 826 BGB

  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 18 U 125/22

    Erlöschen des Widerrufsrechts bei einem im Fernabsatzwege zustande gekommenen

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21

    Gewährleistungsansprüche des Leasingnehmers in der Insolvenz des Lieferanten

  • OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19

    Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten

  • LG Heidelberg, 16.08.2011 - 11 O 90/10

    Handelsvertreter: Wirksamkeit einer Pflicht zur Nutzung des vom Unternehmer zur

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