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   BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 91/99   

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https://dejure.org/2000,10485
BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 91/99 (https://dejure.org/2000,10485)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2000 - VIII ZR 91/99 (https://dejure.org/2000,10485)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - VIII ZR 91/99 (https://dejure.org/2000,10485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsstrafe - Höhe - Verschulden - Verschuldensunabhängig - Wirksamkeit - Arbeitnehmer - Lohn

  • Judicialis

    ZPO § 554 b Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 563

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339
    Verschuldensunabhängige Ausgestaltung einer Vertragsstrafe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 91/99
    Der Senat teilt nicht die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Vertragsstrafenklauseln bereits wegen ihrer verschuldensunabhängigen Ausgestaltung unwirksam sind (vgl. dazu das dem Berufungsurteil zeitlich nachfolgende Senatsurteil vom 26. Mai 1999 - VIII ZR 102/98, zur Veröffentlichung in BGHZ 141, 391 vorgesehen).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 91/99
    Ihre Unwirksamkeit ergibt sich aber aus der unangemessenen Höhe der Vertragsstrafe, die den durchschnittlichen Monatslohn eines zu beschäftigenden Arbeitnehmers weit übersteigt (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1998 - V ZR 6/97 = WM 1998, 1289).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 91/99
    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Februar 2000 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Beyer, Dr. Leimert, Wiechers und Dr. Wolst gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 54, 277).
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