Rechtsprechung
   BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2965
BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02 (https://dejure.org/2003,2965)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2003 - VIII ZR 92/02 (https://dejure.org/2003,2965)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - VIII ZR 92/02 (https://dejure.org/2003,2965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages - Mindestbedarf beim Wasserlieferungsvertrag - Berechnung der Ausschlussfrist im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) - Ermittlung der Wassermenge - Vertrauensschutz des Abnehmers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweijährige Ausschlußfrist für Nachforderungen des Versorgungsbetriebs; Wasserlieferung

  • Judicialis

    AVBWasserV § 21 Abs. 1; ; AVBWasserV § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBWasserV § 21 Abs. 1, 2
    Voraussetzungen eines Fehlers in der Ermittlung des Rechnungsbetrages; Berechnung der Ausschlußfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserversorgung - Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 702
  • ZMR 2003, 339
  • WM 2003, 1726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80

    Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02
    b) Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht weiter davon aus, daß die zweijährige Ausschlußfrist im Dezember 1997 zu laufen begann, nachdem die Klägerin den Fehler im Dezember 1999 entdeckt und anschließend hiervon die RWTH unterrichtet hatte; denn die Zweijahresfrist wird von dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, in welchem der Abnehmer von der Möglichkeit, wegen eines Berechnungsfehlers in Anspruch genommen zu werden, aufgrund eigener Feststellungen oder durch Mitteilung des Versorgungsunternehmens jedenfalls dem Grunde nach Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 25. Februar 1981 - VIII ZR 64/80, WM 1981, 529 unter II 1 b aa; BGH, Urteil vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 222/80, WM 1981, 1176 = NJW 1982, 930 unter II 1 a).

    In diesem Sinn hat auch der erkennende Senat ausgeführt, der Abnehmer werde vor existenzgefährdenden Nachforderungen ausreichend dadurch geschützt, daß die Fehlerberichtigung grundsätzlich nicht einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren betreffen könne, was eine angemessene zeitliche Grenze darstelle (BGH, Urteil vom 8. Juli 1981 aaO).

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85

    Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte;

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02
    b) Entgegen der Ansicht der Klägerin fehlte es auch nicht an einer berichtigungsfähigen Rechnung im Sinne des § 21 Abs. 1 AVBWasserV, so daß einer unmittelbaren oder wenigstens entsprechenden Anwendung des § 21 Abs. 2 AVBWasserV nichts entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - VIII ZR 242/85, WM 1987, 267 unter I 2 = BGHR AVBGasV § 21 Abs. 1 Energielieferung 1).

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, soll der Abnehmer darauf vertrauen dürfen, daß die ihm im Anschluß an die Zählerablesung erteilte Rechnung vollständig und richtig ist, daß er deshalb mit dem Ausgleich der Rechnung seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat und jedenfalls keinen weit zurückliegenden Nachforderungen mehr ausgesetzt ist (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 aaO).

  • BGH, 30.10.1975 - KZR 2/75

    Einbehaltung von Geld bei der Bezahlung von Stromrechnungen wegen überhöhter

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02
    c) Soweit Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages im Sinne von § 21 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV von Fehlern bei der Vertragsanwendung und Vertragsauslegung abgegrenzt werden, für welche allein die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches gelten sollen (Tegethoff/Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, Bd. 2, IV B § 21 AVBGasV Rdnr. 3 unter Hinweis des BGH, Urteil vom 30. Oktober 1975 - KZR 2/75, zu Abschnitt VIII/4 AVB 1942, insoweit in NJW 1976, 710 f. nicht veröffentlicht), kann die Revision zu ihren Gunsten hieraus nichts herleiten.
  • BGH, 25.02.1981 - VIII ZR 64/80

    Bestimmung des Zeitraumes für die Richtigstellung von Fehlern bei der Berechnung

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 92/02
    b) Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht weiter davon aus, daß die zweijährige Ausschlußfrist im Dezember 1997 zu laufen begann, nachdem die Klägerin den Fehler im Dezember 1999 entdeckt und anschließend hiervon die RWTH unterrichtet hatte; denn die Zweijahresfrist wird von dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, in welchem der Abnehmer von der Möglichkeit, wegen eines Berechnungsfehlers in Anspruch genommen zu werden, aufgrund eigener Feststellungen oder durch Mitteilung des Versorgungsunternehmens jedenfalls dem Grunde nach Kenntnis erlangt hat (BGH, Urteil vom 25. Februar 1981 - VIII ZR 64/80, WM 1981, 529 unter II 1 b aa; BGH, Urteil vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 222/80, WM 1981, 1176 = NJW 1982, 930 unter II 1 a).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 8 U 129/15

    Verjährung von Entgeltansprüchen der Versorgungsunternehmen für Strom- und

    Die Dreijahresfrist des § 18 Abs. 2 StromGVV bzw. des § 18 Abs. 2 GasGVV gilt nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Messeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strom- bzw. des Gaspreises (vgl. für eine unterlassene Nachberechnung BGH, Urteil vom 29.01.2003 - VIII ZR 92/02, NJW-RR 2003, 702) zurückzuführen sind.
  • BGH, 16.06.2004 - VIII ZR 248/03

    Geltung der Ausschlussfrist für die Rückforderung von Zuvielzahlungen eines

    Nach zutreffender, im Schrifttum herrschender Auffassung (Eckert in: Tegethoff/Büdenbender/Klinger, Das Recht der öffentlichen Energieversorgung, § 21 AVBGasV Rdnr. 3; Hempel in: Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, § 21 AVBEltV Rdnr. 26, 36), die auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte Zustimmung gefunden hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juni 2000 - 10 U 97/99 = GA I 113 ff.; LG Baden-Baden, Urteil vom 26. März 1999 - 1 O 196/97 = GA I 65 ff., Urteilsumdr. S. 20 ff. m.w.Nachw.), gilt die Zweijahresfrist nur für Berechnungsfehler, die auf fehlerhafte Meßeinrichtungen, auf Ablesefehler oder auf eine falsche kaufmännische Berechnung des Strompreises (vgl. für eine unterlassene Nachberechnung Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - VIII ZR 92/02, WM 2003, 1726) zurückzuführen sind (amtl. Begr. zu § 21 AVBEltV, abgedruckt bei Tegethoff/Büdenbender/Klinger aaO, Anm. zu § 21 AVBEltV).
  • KG, 12.07.2021 - 2 U 48/18

    Stromdiebstahl bei all-inclusive-Stromlieferungsvertrag: Netzentgeltpflicht des

    Insoweit sind Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages von der Sonderregelung umfasst, während für Fehler bei der Vertragsanwendung und Vertragsauslegung allein die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches gelten (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - VIII ZR 92/02, NJW-RR 2003, 702, Rn. 13 nach juris, zu § 21 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 2 U (Kart) 7/07

    Marktbeherrschende Stellung eines Wasserversorgungsunternehmens bzgl. der Vergabe

    Deren Inhalt wird nach § 1 Abs. 1 NDAV zum Vertragsbestandteil, soweit das Energieversorgungsunternehmen für den Anschluss an die öffentliche Gas- und Wasserversorgung Vertragsmuster oder Vertragsbedingungen verwendet, die für eine Vielzahl von Verträge vorformuliert sind (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.2003, VIII ZR 92/02).
  • LG Detmold, 25.05.2020 - 4 O 186/19

    Berechnungsfehler - Nachberechnung - Rückforderungsfrist - Beweislast -

    Allerdings wird diese nach der höchstrichterlichen Rechsprechung von dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, in welchem der Gaskunde von der Möglichkeit, wegen eines Berechnungsfehlers in Anspruch genommen zu werden, aufgrund eigener Feststellung oder durch Mitteilung des Versorgungsunernehmens jedenfalls dem Grunde nach Kenntnis erlangt hat (Anschluss an BGH, Urteil vom 29.01.2003, Az. VIII ZR 92/02, juris Rn. 16 m.w.N. = NJW-RR 2003, 702 zur - bis auf die Dauer der Ausschlussfrist - gleichlautenden Regelung in § 21 Abs. 2 AVBWasserV sowie an LG Stuttgart, Urt. v. 28.01.2010, Az. 26 O 465/09 zur gleichlautenden Regelung in § 18 Abs. 2 StromGVV).

    Allerdings wird diese nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung von dem Zeitpunkt an zurückgerechnet, in welchem der Abnehmer - das heißt hier die Beklagte - von der Möglichkeit, wegen eines Berechnungsfehlers in Anspruch genommen zu werden, aufgrund eigener Feststellung oder durch Mitteilung des Versorgungsunternehmens jedenfalls dem Grunde nach Kenntnis erlangt hat ( vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2003, Az. VIII ZR 92/02, juris Rn. 16 m.w.N. = NJW-RR 2003, 702 zur - bis auf die Dauer der Ausschlussfrist - gleichlautenden Regelung in § 21 Abs. 2 AVBWasserV; LG Stuttgart, Urt. v. 28.01.2010, Az. 26 O 465/09, Anl. z. Prot.. v. 27.04.2020, Bl. 302ff. d.A. zur gleichlautenden Regelung in § 18 Abs. 2 StromGVV).

  • LG Duisburg, 22.02.2008 - 10 O 83/07
    Dem von ihm Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 29.01.2003, XIII ZR 92/02, veröffentlicht in NJW-RR 2003, 702) liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde; der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt weicht in einem wesentlichen Punkt von dem dort zugrundegelegten Sachverhalt ab.
  • AG Buxtehude, 05.04.2005 - 31 C 36/04

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung eines

    Ebenso hat der BGH mit Urteil vom 29.01.2003, NJW-RR 2003, Seite 702ff. ausdrücklich Messfehler von der Anwendbarkeit des § 21 Abs. 2 AVBWasserV ausgenommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht