Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1995
BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81 (https://dejure.org/1982,1995)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1982 - VIII ZR 92/81 (https://dejure.org/1982,1995)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81 (https://dejure.org/1982,1995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eigentumsübergang beim Streckengeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumserwerb - Streckengeschäft - Kettenhandel - Eigentumsübergang - Verlängerter Eigentumsvorbehalt - Vorbehaltskäufer - Weiterverkauf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2371
  • ZIP 1982, 849
  • MDR 1982, 844
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1971 - VIII ZR 15/70

    Kaufvertrag über Rohkakao unter Eigentumsvorbehalt - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81
    Da allen Parteien der Kette - und darin unterscheidet sich die vorliegende Vertragsgestaltung grundlegend von einem Durchhandeln mit Lieferscheinen, über das der Senat in seinem Urteil vom 17.5.1971 (NJW 1971, 1608 = WM 1971, 742) zu befinden hatte - an einer Sicherung ihrer jeweiligen Kaufpreisforderung gerade durch verlängerten Eigentumsvorbehalt gelegen ist, entspricht die vom Erstverkäufer über die einzelnen Glieder der Kette weitergegebene Eigentumsübertragung - verbunden jeweils mit einem Eigentumsvorbehalt - den insoweit gleichgelagerten Interessen aller Beteiligten; dies kommt, wie das BerGer. zutreffend ausführt, nicht zuletzt auch.
  • BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 267/74

    Kenntnis einer Vorausabtretung bei § 406 BGB

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81
    Dabei kann, ohne daß dies hier einer abschließenden Entscheidung bedarf, zugunsten der Kl. davon ausgegangen werden, daß angesichts der gleichen Sach- und Interessenlage wie bei § 406 BGB (vgl. dazu BGHZ 66, 384 = NJW 1976, 1351) auch im Rahmen des § 407 I BGB die Kenntnis von der Vorausabtretung der Kenntnis von der Abtretung gleichsteht.
  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81
    Die Revision verkennt, daß - anders als in den von ihr zum Vergleich herangezogenen Fällen eines vertraglichen Abtretungsverbotes (Senat, NJW 1980, 2245 = WM 1980, 933) - die Vorausabtretung nicht wegen Verstoßes gegen § 399 BGB unwirksam, vielmehr wirksam war.
  • BGH, 08.11.1972 - VIII ZR 79/71

    Abschluss eines Kaufvertrages unter Eigentumsvorbehalt - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 92/81
    c) Die Eigentumsübertragung zwischen den einzelnen Gliedern einer derartigen Kette vollzieht sich dabei nach Konkretisierung der Ware gem. § 929 S. 1 BGB derart, daß die jeweiligen Vertragspartner die Einigung bereits mit Abschluß des Kaufvertrages stillschweigend erklären und die Besitzverschaffung - in der Form des sogen. Geheißerwerbs - dadurch vollzogen wird, daß der jeweilige Veräußerer - über seinen Vormann - den Erstverkäufer als unmittelbaren Besitzer anweist, seinen Besitz auf den Letztkäufer bzw. dessen Transportperson zu übertragen, und daß der Käufer sich - ebenfalls bereits im voraus - mit einer derartigen Form der Besitzübertragung einverstanden erklärt und den Letztkäufer entsprechend zur Inbesitznahme anweist bzw. anweisen läßt (vgl. dazu Senat, NJW 1973, 141 m. w. Nachw.; s. auch Baur, SachenR, 11. Aufl., § 51 III 3).
  • BGH, 26.06.2002 - VIII ZR 327/00

    Rechtsfolgen der Kenntnis einer Vorausabtretung

    c) War aber der Schuldnerin die Vorausabtretung der gegenwärtigen und künftigen Forderungen der A. an die Klägerin bekannt, konnte sie dieser gegenüber nicht mit ihren gegen die A. gerichteten, in der Zeit zwischen dem 7. und 14. Juni 1999 entstandenen Gegenforderungen aufrechnen (§ 406 BGB), da die Kenntnis einer Vorausabtretung der Kenntnis der Abtretung im Sinne des § 406 BGB gleichsteht (BGHZ 66, 384, 386 f; Senatsurteil vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81, WM 1982, 690 unter II 2 a; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. April 1990 - II ZR 1/89, WM 1990, 1025 unter 2 b).
  • BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 179/15

    Voraussetzungen eines Anpruchs auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert

    Der leistende Unternehmer kann dem Abnehmer die Verfügungsmacht an dem Gegenstand auch dadurch verschaffen, dass er einen Dritten, der die Verfügungsmacht bislang innehat, mit dem Vollzug dieser Maßnahme beauftragt, so dass mit der Übergabe des Gegenstandes zugleich eine Lieferung des Dritten an den leistenden Unternehmer und eine Lieferung durch diesen an seinen Abnehmer stattfindet (BFHE 203, 389, 394 mwN; siehe auch Rau/Dürrwächter/Nieskens, UStG, 164. Lieferung 10.2015, § 3 Rn. 931, 941, 2023 ff.; Sölch/Ringleb/Martin, UStG, 75. Ergänzungslieferung 2015, § 3 Rn. 156 ff.; zum Streckengeschäft siehe Senatsurteile vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81, NJW 1982, 2371 unter II 1 c; vom 8. November 1972 - VIII ZR 79/71, NJW 1973, 141 unter 4 b).
  • OLG Bremen, 12.05.2021 - 1 U 22/20

    Pflichten des Anlageberaters bei einem Container-Direktinvestment

    Der Bundesgerichtshof hat in Anwendung der Grundsätze des antizipierten Besitzkonstituts entschieden, dass es einer Konkretisierung der zu übereignenden Gegenstände nicht bereits im Moment des Vertragsschlusses bedarf, sondern dass vielmehr der Eigentumsübergang stattfindet, sobald in der weiteren Abwicklung des Geschäfts eine Konkretisierung erfolgt und die Verschaffung des mittelbaren Besitzes aufgrund des bereits vorab vereinbarten Besitzkonstituts stattfindet (siehe BGH, Urteil vom 22.03.1982 - VIII ZR 92/81, juris Rn. 17, NJW 1982, 2371 zum sogenannten Streckengeschäft).
  • BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83

    Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung

    Die im Abtretungsvertrag enthaltene rechtsgeschäftliche Verfügung ist mit Vertragsabschluß beendet und für den Veräußerer insofern bindend, als er den späteren Erwerb der Forderung durch den Abtretungsempfänger nicht mehr durch eine erneute Abtretung vereiteln kann; insoweit vermittelt die Vorausabtretung bereits eine (abgesehen von den Schuldnerschutzvorschriften der §§ 406 bis 408 BGB) gegen abweichende Verfügungen über den abgetretenen Anspruch selbst gesicherte Rechtsposition (vgl. BGH, Urt. v. 22.3.1982 - VIII ZR 92/81, NJW 1982, 2371 zu II 2 a).
  • BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84

    Streitgegenstand bei mehreren Teilklagen einer insgesamt höheren Gesamtforderung;

    Liefert ein Verkäufer (hier D.) aber auf Anweisung des Erstkäufers (hier des Klägers) unmittelbar an dessen Kunden (hier T.), so wird in der Regel nicht eine unmittelbare Übereignung vom Verkäufer auf den Zweitkäufer, sondern vom Verkäufer auf den Erstkäufer und dann von diesem auf den Zweitkäufer gewollt sein (s. BGH, Urteile vom 18. Juni 1968 - VI ZR 120/67 - NJW 1968, 1929, 1932 und vom 22. März 1982 - VIII ZR 92/81 - WM 1982, 690 - beide m.w.N.).
  • OLG Dresden, 31.03.1999 - 8 U 77/99

    Zahlung des Kaufpreises nach Ausübung des Andienungsrechts durch den

    aa) Diese Vorschriften, die den Schuldner - sowohl im Falle einfacher als auch mehrfacher Abtretung - bei Zahlung an den Altgläubiger frei werden lassen, sofern er nur keine positive Kenntnis vom Gläubigerwechsel hat, gelten im Falle einer Vorausabtretung in gleicher Weise (BGHZ 102, 68 = NJW 1988, 700 unter 2 a; BGH NJW 1982, 2371 unter II 2 a; ebenso BGHZ 66, 384 für Kenntnis von Vorausabtretung im Anwendungsbereich des § 406 BGB ).
  • OLG Frankfurt, 15.05.1985 - 17 U 53/84

    Veräußerungsketten bei Streckengeschäften; Übergabe der Sache; Geheiß des

    Der Erwerber soll Besitz auch dadurch erlangen können, daß die Sache auf "Geheiß« des Erwerbers an einen vom Erwerber benannten Dritten, der nicht Besitzdiener oder Besitzmittler ist, ausgehändigt wird (BGH, NJW 1973, 141; NJW 1974, 1132; NJW 1982, 2371 [hier: I (150) 264 b]; MünchKomm/Quack, § 929 Rdnr. 122, Soergel/Mühl, § 929 Rdnr. 7; Staudinger/Berg, BGB , 11. Aufl. 1956, § 929 Rdnr. 18; Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. 1966, § 39 III 3; M. Wolf, Sachenrecht, 2. Aufl. 1979, § 5 A IV c 2 S. 221 f; Wolff/Raiser, Sachenrecht, § 66 I 1 a).
  • BGH, 18.01.1990 - IX ZR 235/88
    Das Berufungsgericht erwägt ohne eine entsprechende Behauptung des Klägers, daß die Auslieferung des Kupferschrotts an die Endabnehmer der Beklagten unmittelbar von den Vorlieferanten der F+E GmbH vorgenommen worden sein könnte, und meint, dann wäre diese im Wege des Streckengeschäfts (vgl. dazu BGH, Urt. v. 8. November 1972 - VIII ZR 79/71, NJW 1973, 141; v. 22. März 1982 - VIII ZR 92/81, NJW 1982, 2371; v. 5. November 1985 - VI ZR 40/84, NJW 1986, 1166) für den Bruchteil einer 19gischen Sekunde mittelbare Besitzerin geworden, als auf ihre Weisung die Lieferanten die Ware an die Endabnehmer ausgeliefert hätten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 92/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8390
BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 92/81 (https://dejure.org/1982,8390)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1982 - VIII ZR 92/81 (https://dejure.org/1982,8390)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1982 - VIII ZR 92/81 (https://dejure.org/1982,8390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,8390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Neufestsetzung des Streitwerts in der Revisionsinstanz bei Zahlungsklage - Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung der Steigung des Mittelkurses des US-Dollars seit Revisionseinlegung bis zur Verkündung des Revisionsurteils

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht