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   BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59   

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https://dejure.org/1961,236
BGH, 24.01.1961 - VIII ZR 98/59 (https://dejure.org/1961,236)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1961 - VIII ZR 98/59 (https://dejure.org/1961,236)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - VIII ZR 98/59 (https://dejure.org/1961,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 191
  • NJW 1961, 1011
  • MDR 1961, 497
  • DB 1961, 566
  • JR 1961, 218
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 09.01.2024 - II ZR 65/23

    Anspruch der Gesellschaft auf Leistung der Einlagen; Kaduzierungsverfahren;

    Ungeachtet dessen kann aber bereits die Vollendung der Verjährung als solche Rechtswirkung entfalten (vgl. für den Schuldnerverzug BGH, Urteil vom 24. Januar 1961 - VIII ZR 98/59, BGHZ 34, 191, 197; Urteil vom 12. Juli 1967 - VIII ZR 180/65, BGHZ 48, 249, 250; aber offen gelassen im Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 184/87, BGHZ 104, 6, 11 f. und im Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90, BGHZ 113, 232, 236; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 83. Aufl., § 286 Rn. 10; MünchKommBGB/Ernst, 9. Aufl., § 286 Rn. 32 mwN; a.A. BeckOGK BGB/Dornis, Stand: 1.10.2022, § 286 Rn. 117 ff.).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    War der Verzug bereits eingetreten, bevor die Einrede entstand, so findet er mit deren Entstehung sein Ende (vgl. BGHZ 34, 191, 197).
  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 168/76

    Kerman-Teppich - Eigentumsvorbehalt, Verjährung, § 223 BGB <Fassung bis

    Ist eine Kaufpreisforderung verjährt, so kann der Verkäufer von dem sich auf die Verjährung berufenden Käufer statt der Bezahlung des Kaufpreises die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sache auch dann fordern, wenn die Vertragspartner keine Vereinbarung über ein Rücknahmerecht getroffen haben (Bestätigung von BGHZ 34, 191; Abgrenzung zu BGHZ 54, 214).

    Dann aber könne § 223 BGB entgegen einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 34, 191 ff) nicht analog herangezogen werden, weil diese Vorschrift nur bereits bestehende Rechtspositionen wahren, nicht aber neue einräumen wolle.

    Auch die unstreitig mit Ablauf des 31. Dezember 1972 eingetretene Verjährung der Kaufpreisforderung hat - wovon auch das Berufungsgericht ausgeht - mangels einer entgegenstehenden Vereinbarung der Parteien in dem hier vorliegenden Individualvertrag das Eigentumsrecht des Klägers nicht erlöschen lassen (BGHZ 34, 191, 193, 195).

    Diese Rechtsfolge hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Januar 1961 (BGHZ 34, 191 ff) ausgesprochen und in erster Linie mit der analogen Anwendung von § 223 BGB begründet, der die Befriedigung eines Gläubigers u.a. aus Pfandrechten und Sicherungsübereignungen auch nach Verjährung der gesicherten Forderung gestattet.

    Die Entscheidung in BGHZ 34, 191 ff betraf zwar einen Sachverhalt, bei dem die Vertragspartner in allgemeinen Lieferungsbedingungen ein Rücknahmerecht des Verkäufers ohne Rücktritt vom Vertrage vereinbart oder mindestens vorausgesetzt hatten, während im vorliegenden Fall jede Vereinbarung über einen Herausgabeanspruch fehlt.

    In BGHZ 34, 191 ff hat der Senat die - nur beiläufig erwähnte - Vereinbarung, derzufolge die Rücknahme der Sache nicht als Rücktritt gelten sollte, auch nur als Hinweis darauf benutzt, daß generell auch andere Gründe als der durch Verzug des Käufers veranlaßte Rücktritt des Verkäufers zum Verlust des Besitzrechts führen können (a.a.O. S. 197).

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Das wäre zwar der Fall, wenn der - unterstellte - Ersatzlieferungsanspruch der Klägerin aus § 480 Abs. 1 BGB zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt gewesen wäre, weil der Verkäufer danach gemäß § 222 Abs. 1 BGB berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (BGHZ 34, 191, 197; 48, 249, 250; 104, 6, 11).
  • BGH, 05.10.1993 - XI ZR 180/92

    Verjährungseinrede in der Zwangsvollstreckung

    In Abs. 2 sollte für abstrakte Sicherungsrechte sachlich das gleiche ausgesprochen werden wie für akzessorische in Abs. 1 (BGHZ 34, 191, 195; Blomeyer JZ 1959, 15, 16) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Außerdem kann es - wie der Senat in dieser Entscheidung (aaO S. 222) und in den Urteilen vom 24. Januar 1961 (BGHZ 34, 191, 197) und 7. Dezember 1977 (BGHZ 70, 96, 98) ausgeführt hat - fehlen, wenn die Vertragsparteien ein Recht des Verkäufers zur einstweiligen Rücknahme der Vorbehaltsware vereinbart haben und die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücknahmerechts eingetreten sind.
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Bei Beendigung des Verzuges entfällt mithin ein Rücktrittsrecht des Gläubigers (BGH, Urt. v. 12.12.1990 - VIII ZR 332/89, NJW 1991, 1292, 1294 m.w.N.; BGHZ 34, 191, 197).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Denn der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er sich auf eine Einrede stützen kann, die ihm ein dauerndes oder wenigstens zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht gewährt (st. Rspr. BGHZ 34, 191, 197; 48, 249, 250; 104, 6, 11).
  • BGH, 03.04.1996 - XII ZR 86/95

    Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zum Quasi-Splitting

    Der damit begründete Verzug endete aber durch die mit Ablauf des Jahres 1991 eingetretene Verjährung gemäß § 197 BGB (vgl. BGHZ 34, 191, 197; 104, 6, 11 f).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Nach Beendigung des Verzuges besteht ein Rücktrittsrecht des Gläubigers nicht mehr (BGHZ 34, 191, 197 für den Fall der Verjährung; Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - VIII ZR 305/89, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 b für den Fall der Stundung; im übrigen MünchKomm/Walchshöfer, BGB, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 48; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rdnr. 52; Palandt/Heinrichs aaO. § 284 Anm. 6 d; Müller DB 1970, 1209, 1210 [BFH 04.03.1970 - I R 123/68]; Eisenhardt aaO. S. 493 jedenfalls für Verzugsbeendigung durch Erfüllung).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2009 - 9 U 19/08

    Finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung: Vollstreckungsgegenklage gegen die

  • BGH, 07.03.1997 - V ZR 4/96

    Erfüllung der Kaufpreisverpflichtung durch Hinterlegung bei dem Urkundsnotar;

  • BGH, 01.07.1970 - VIII ZR 24/69

    Klagebefugnis des Vorbehaltseigentümers

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2008 - 1 U 51/08

    Verjährungshemmung durch Stillhalteabkommen

  • BGH, 12.07.1967 - VIII ZR 180/65

    Verjährung beim Abzahlungskauf

  • LG Bonn, 24.11.2021 - 1 O 369/20
  • BGH, 23.01.1970 - I ZR 37/68

    Verjährung einer als Schluß-Saldo erhobenen Gesamtforderung bei Vorliegen eines

  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 204/67

    Rechswidriger und schuldhafter Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten

  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 68/78

    Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers bei Verjährung des Kaufpreisanspruchs

  • BGH, 20.10.1978 - V ZR 27/77

    Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Ausübung des vertraglichen

  • BGH, 30.10.1985 - VII ZR 251/84
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 263/64

    Verjährung der vertraglichen Ansprüche aus einem HVV, Vertragsstrafe

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