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   BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12   

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https://dejure.org/2013,4319
BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 (https://dejure.org/2013,4319)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 (https://dejure.org/2013,4319)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 (https://dejure.org/2013,4319)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 535 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Unangemessene Benachteiligung durch generelles Hunde- und Katzenhaltungsverbot im formularmäßigen Mietvertrag

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag bei generellem Verbot des Mieters zum Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der BGH-Rechtsprechung: Generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1, 535 Abs. 1 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularvertragliches Tierhaltungsverbot; Hundehaltung; Katzenhaltung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Unangemessene Benachteiligung durch generelles Hunde- und Katzenhaltungsverbot im formularmäßigen Mietvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 535 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag bei generellem Verbot des Mieters zum Halten von Hunden und Katzen in der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein generelles Hunde- und Katzenverbot durch AGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (51)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Tierhaltungsklausel, Verbot der Hundehaltung erfordert umfassende Abwägung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tierhaltung ohne Ende

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Richter haben ein Herz für Tiere

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    BGH untersagt generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hundehaltung und Katzenhaltung in der Mietwohnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung?

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Hundehaltung in Haus und Garten

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 307 BGB
    Zum Wohnraummietvertrag - Vermieter darf Hunde- und Katzenhaltung nicht generell verbieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Minihund" in der Mietwohnung - Vermieter dürfen Hundehaltung nicht generell per Formularklausel im Mietvertrag verbieten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch AGB des Vermieters unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH untersagt generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Formularmäßige Verpflichtung des Mieters, keine Hunde und Katzen zu halten, ist unwirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung unwirksam

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch AGB

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Generelles Tierhalteverbot in Mietvertrag in unwirksam

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • stern.de (Pressebericht, 20.03.2013)

    BGH kippt Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in einer Mietwohnung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • blog.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Hunde- oder Katzenverbot

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Formularklausel

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Muss der Vermieter der Hundehaltung zustimmen?

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Weltkatzentag: Die Katze vor Gericht

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in Formularmietverträgen unwirksam

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch Vermieter-AGB unzulässig

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Kein generelles Verbot von Hunden in Mietwohnungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Hunde- und Katzenhaltung unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbot von Hunde- und Katzenhaltung unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGB §§ 307, 535 Unwirksame Mietvertragsklausel, "keine Hunde und Katzen zu halten"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Haustiere nicht generell verbieten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Haustiere nicht generell verbieten

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Mietvertragsklausel "keine Hunde und Katzen” unwirksam

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Haustierhaltung im Mietrecht - Das ist erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung erleichtert und Kündigung wegen Eigenbedarfs geklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen nicht generell verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Hunde- und Katzenhaltung: Keine generelles Verbot durch AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Katzen und Hunde in Mietwohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hund und Katze in der Mietwohnung - darf der Vermieter das verbieten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Generelles Haltungsverbot für Hunde oder Katzen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung: Generelles Verbot der Haltung von Hunden & Katzen durch Vermieter unwirksam?

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Tierhaltung in Mietwohnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen Haustiere nicht generell verbieten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    AGB im Mietvertrag die Hunde und Katzen verbieten sind unwirksam

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

Besprechungen u.ä. (5)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Tierhaltungsklausel, Verbot der Hundehaltung erfordert umfassende Abwägung

  • proeigentum.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Tierhaltung in Mietwohnung

  • anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haustiere dürfen nicht pauschal verboten werden

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Generelles Haltungsverbot für Hunde oder Katzen unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hunde- und Katzenhaltungsverbot: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam! (IMR 2013, 231)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1526
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 580
  • NZM 2013, 378
  • ZMR 2013, 618
  • NJ 2014, 222
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    b) Der Revision ist zwar zuzugeben, dass bei einer Hunde- und Katzenhaltung, anders als bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 15), eine Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 19).

    Die Revision übersieht, dass beim Fehlen einer wirksamen mietvertraglichen Regelung die Zulässigkeit einer solchen Tierhaltung gemäß § 535 Abs. 1 BGB von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände abhängt (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO).

    Es trifft zwar zu, dass die Zulässigkeit der Hunde- und Katzenhaltung in Anbetracht der Unwirksamkeit der streitgegenständlichen Formularklausel von einer an den Umständen des Einzelfalls ausgerichteten Interessenabwägung abhängt, deren rechtliche Grundlage allerdings nicht in § 241 Abs. 2 BGB, sondern in der mietrechtlichen Regelung des § 535 Abs. 1 BGB zu suchen ist (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO).

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Dabei hat es zu Recht der Klägerin die Beweislast für den rechtsvernichtenden Einwand eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten auferlegt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 160; vom 31. Juni 1975 - IV ZR 18/74, NJW 1975, 827, 829).
  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Dabei hat es zu Recht der Klägerin die Beweislast für den rechtsvernichtenden Einwand eines treuwidrigen Verhaltens des Beklagten auferlegt (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1954 - VI ZR 16/53, BGHZ 12, 154, 160; vom 31. Juni 1975 - IV ZR 18/74, NJW 1975, 827, 829).
  • BGH, 28.01.2009 - VIII ZR 8/08

    Kündigung von Mietverhältnissen zur wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Hierbei handelt es sich um eine dem Tatrichter übertragene Würdigung, die vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Wertungsgrenzen erkannt, die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289 Rn. 15; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 226/09, NJW-RR 2011, 1517 Rn. 12; jeweils zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 226/09

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Hierbei handelt es sich um eine dem Tatrichter übertragene Würdigung, die vom Revisionsgericht nur eingeschränkt dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Wertungsgrenzen erkannt, die tatsächliche Wertungsgrundlage ausgeschöpft und die Denk- und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2009 - VIII ZR 8/08, BGHZ 179, 289 Rn. 15; vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 226/09, NJW-RR 2011, 1517 Rn. 12; jeweils zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummiete: Haltung eines Bearded Collie in der Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist schon für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar und eine entsprechende Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots mit

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12
    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist schon für einen derartigen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt kein berechtigtes Interesse des Vermieters erkennbar und eine entsprechende Formularklausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam (Hinweisbeschluss des Senats vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11; bestätigt durch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2013 - VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).
  • AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15

    Darf Toby bleiben?

    Die Klausel hat eine Katzen- und Hundehaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen untersagt (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, Rn. 16, juris).

    Weiter ergebe sich eine unangemessene Benachteiligung des Mieters auch daraus, dass das Hunde- und Katzenhaltungsverbot uneingeschränkt sogar in den Fällen gilt, in denen auf Seiten des Vermieters kein berechtigtes Interesse an einem solchen Verbot erkennbar ist, etwa weil von den gehaltenen Tieren keine Beeinträchtigungen der Mietsache und keine Störungen anderer Hausbewohner oder sonstiger Nachbarn ausgehen (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, Rn. 18, juris).

    Zu berücksichtigen seien insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 30.01.2018 - VIII ZB 57/16

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert des Beschwerdegegenstandes bei abgewiesener

    Diese Gewichtung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig sind, so dass sich jede schematische Lösung verbietet (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 14. November 2007, VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 19; vom 20. März 2013, VIII ZR 168/12, NJW 2013, 1526 Rn. 19).

    Insbesondere weicht das Urteil des Amtsgerichts nicht von der Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots in einem Wohnraummietvertrag ab (Senatsurteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 14 ff.; vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12, NJW 2013, 1526 Rn. 15 ff.).

    Die Beurteilung des Werts des Beschwerdegegenstandes lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände individuell und vielgestaltig sind, so dass sich jede schematische Lösung verbietet (vgl. Senatsurteile vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, aaO Rn. 19; vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12, aaO Rn. 19).

  • AG Paderborn, 28.10.2019 - 51 C 112/19

    Zustimmung Vermieter zur Haltung eines großen Hundes in Mietswohnung

    Die hier verwendete Klausel ist aus Sicht des Gerichts auch wirksam, da es sich vorliegend nicht um einen schrankenlosen Erlaubnisvorbehalt handelt, sondern aus der Bestimmung selbst ersichtlich wird, dass die Versagung nur aus einem triftigen Grund zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12).
  • AG Bremen, 01.06.2017 - 6 C 32/15

    Frei widerrufbare Genehmigung zur Haltung von Hunden und Katzen zulässig?

    Die Regelung verstößt gegen das mietvertragliche Leitbild gem. §§ 535 Abs. 1, 538, 541 BGB, indem sie die zustimmungsfreie Katzen- und Hundehaltung auf ein einzelnes Großtier beschränkt und die weitere Großtierhaltung von der jederzeit widerruflichen Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ohne eine Einzelabwägung zu ermöglichen (vgl. z.B. AG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 222 C 205/12) oder auf berechtigte Vermieterinteressen abzustellen, wie etwa Beeinträchtigungen der Mietsache oder Störungen anderer Hausbewohner oder sonstiger Nachbarn (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - VIII ZR 329/11, Rn. 5; Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 18; AG Waiblingen, Urteil vom 14. Juni - - 9 C 327/13, Rn. 39; AG Wiesbaden, Urteil vom 19. März - - 91 C 3026/12; AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006 - 7 C 240/2005).

    Vielmehr müssen konkrete Beeinträchtigungen vorliegen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Januar - - VIII ZR 329/11, Rn. 4), wobei im Einzelfall eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 17 ff.; so i.E. bereits AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006 - 7 C 240/2005).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 19; Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06; AG Wiesbaden, Urteil vom 19. März - - 91 C 3026/12).

    Einem Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 BGB steht entgegen, dass die Klägerin gem. § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung des vorstehend festgestellten vertragsgemäßen Gebrauchs verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. März - - VIII ZR 168/12, Rn. 28).

  • LG Berlin, 24.01.2020 - 66 S 310/19

    Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung

    Zwar sind Klauseln in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter allgemein verpflichten, "keine Hunde und Katzen zu halten" wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

    Eine entsprechende Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner kann bei einer Hundehaltung (anders als z. B. bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können) zumindest nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 17).

    Im Rahmen der Abwägung hat das Amtsgericht darüber hinaus - in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch die konkrete Größe der klägerischen Wohnung von ca. 50 m² berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2017 - 7 S 8871/16

    Hund darf in Mietwohnung bleiben

    Dies entspricht herrschender Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt (BGH, Urt. v. 20.3.2013 - VIII ZR 168/12 (LG Essen mit weiteren Nachweisen.
  • AG Köln, 07.07.2021 - 210 C 208/20

    Hundehaltung in Mietwohnung zulässig!

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (BGH, NJW 2013, 1526; BGH, VIII ZR 340/06, NZM 2008, 78; BGH ,VIII ZB 57/16, NZM 2018, 462; BGH, VIII ZR 329/11, WuM 2013, 152).

    In der Regel ist eine umfassende Abwägung der Einzelfallumstände erforderlich, vgl. BGH, NJW 2013, 1526.

  • LG Berlin I, 24.01.2020 - 66 S 310/19

    Untersagung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung

    Zwar sind Klauseln in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter allgemein verpflichten, "keine Hunde und Katzen zu halten" wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 15).

    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters (vgl. BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 340/06, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

    Eine entsprechende Beeinträchtigung der Vermieterbelange oder eine Störung anderer Hausbewohner kann bei einer Hundehaltung (anders als z. B. bei Kleintieren, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden können) zumindest nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.03.2013 - VIII ZR 168/12 -, juris, Rn. 17).

    Im Rahmen der Abwägung hat das Amtsgericht darüber hinaus - in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung - auch die konkrete Größe der klägerischen Wohnung von ca. 50 m² berücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris Rn. 19).

  • AG Nürnberg, 18.11.2016 - 30 C 5357/16

    Unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung im Wohnungsmietvertrag zur Tierhaltung

    Während wohnungseigentumsrechtlich ein pauschales Hundehaltungsverbot durchaus wirksam sein kann, ist die Übernahme einer solchen pauschalen Verbotsklausel im Mietvertrag hingegen in aller Regel unwirksam (Häublein, "Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht", NZM 2014, 97 (114); siehe auch BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12).

    Mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag, der eine unwirksame Klausel enthält, erklärt der Vertragspartner des Klauselverwenders aber nicht zugleich, dass er sich auf die Unwirksamkeit der Klausel nicht berufen werde, nur weil er nicht auf die Streichung der Klausel gedrängt habe (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12).

  • AG Berlin-Köpenick, 13.09.2022 - 7 C 36/22

    Zusatzkaution für Hundehaltung?

    Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 20. März 2012 zum Geschäftszeichen VIII ZR 168/12 zutreffend und nachvollziehbar erläutert:.
  • AG Reinbek, 04.06.2014 - 11 C 15/14

    Darf man in einer Mietwohnung zwei Labrador-Retriever halten?

  • LG Berlin, 02.07.2013 - 63 S 493/12

    Mietvertrag - Wirksamkeit einer Tierhaltungsklausel

  • AG Bonn, 10.01.2019 - 27 C 95/18

    Tierhaltung nur nach Genehmigung?

  • AG Hamburg-Harburg, 07.03.2014 - 641 C 377/13

    Bienenhaltung auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses

  • LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber

  • AG Waiblingen, 14.06.2013 - 9 C 327/13

    Hundehaltung in der Mietwohnung ist grundsätzlich zulässig!

  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.02.2015 - 225 C 121/14

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Formularklausel zur Hundehaltung;

  • AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14

    Wirksamkeit einer Klausel zur Hundehaltung im Mietvertrag

  • LG Hanau, 22.05.2013 - 2 S 26/13

    Untersagung der gewerblichen Nutzung einer Wohnung

  • AG Freiburg, 18.04.2013 - 56 C 2496/12

    "Keine Tiere im Aufzug": WEG-Beschluss wirksam?

  • LG Berlin, 19.12.2022 - 64 S 151/22

    Anforderungen an den Zustimmungsvorbehalt des Vermieters zur Haustierhaltung

  • LG Köln, 28.11.2013 - 1 S 300/12

    Zulässigkeit einer Mietklausel über die generelle Untersagung der Haltung eines

  • LG Berlin, 07.12.2022 - 64 S 151/22

    Hundehaltung: Zustimmungsvorbehalt nur bei sachlichen Kriterien wirksam

  • AG Hamburg-Blankenese, 12.06.2019 - 531 C 19/19

    AGB: Wirksame Tierhaltungsklausel

  • LG Berlin, 09.09.2020 - 65 S 255/19

    Erlaubnis zur Hundehaltung, Unwirksamkeit des Widerrufs durch den Vermieter

  • AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18

    Mietvertragsklausel über Tierhaltungsverbot mit Entziehungsmöglichkeit für

  • AG Berlin-Schöneberg, 14.03.2019 - 771 C 91/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen der Wahl

  • AG Gießen, 14.09.2021 - 50 C 3/21

    Haustierhaltung als Regelungsgegenstand von WEG-Beschlüssen

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 31.10.2019 - 23 C 158/19

    Genehmigung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung

  • AG Würzburg, 16.12.2014 - 30 C 1598/14

    Beschlusskompetenz für eine Gebrauchsregelung zur Hundehaltung in einer WEG

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