Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.09.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94   

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BVerwG, 21.09.1994 - 7 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1821)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1994 - 7 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1821)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1994 - 7 B 14.94 (https://dejure.org/1994,1821)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1994, 665
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -,.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG aus, dass eine Maßnahme dem NS-Regime zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44) oder dass der frühere Vermögensinhaber durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30 und vom 17. Januar 1997 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30 = VIZ 1994, 665; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 -).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Der Restitutionsausschluss nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Beschluss vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 7 B 294.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 97; Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 = BVerwGE 104, 84; Urteil vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 35.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 4; Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30).
  • BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

    Eine Enteignung im vermögensrechtlichen Sinne setzt eine faktische, vollständige und endgültige Verdrängung des bisherigen Eigentümers aus seiner Rechtsposition voraus (Beschluss vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30; Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96 S. 294 und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 104 S. 313 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 34.97

    Bodenreform; Enteignung eines Landgutes; Legalenteignung; Eigentumszugriff;

    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes setzt keine bestimmte Form der Enteignung voraus; sie ist vielmehr immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30 = VIZ 1994, 665; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - ZOV 1997, 125).
  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

    Damit unterscheiden sich die Fälle des § 1 Abs. 6 VermG insoweit nicht wesentlich von den - auf die Praxis in der DDR zugeschnittenen - übrigen Schädigungsfällen des § 1 VermG; erfaßt werden sollen hiernach die Vermögenswerte, die den Rechtsinhabern jedenfalls faktisch entzogen worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 25), so daß - mit anderen Worten - die Beurteilung gerechtfertigt ist, daß der frühere Vermögensinhaber durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; stRspr).
  • VG Gera, 18.11.2004 - 6 K 757/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; besatzungshoheitliche Enteignung;

    Sie ist vielmehr dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 1994 - 7 B 14.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30; Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - ZOV 1997, 125; Beschluss vom 14. Januar 1998 - 7 B 339/97 - VIZ 1998, 212-213; Urteil vom 12. Oktober 1998 - 7 C 34/97 - ZOV 1999, 160-161).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 7 B 294.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß bei Enteignung eines in

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG keine bestimmte Form der Enteignung voraus; eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist(Beschluß vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 30).
  • BVerwG, 26.03.1997 - 7 B 88.97

    Offene Vermögensfragen - Eigentumsbegriff des VermG

  • VG Gera, 09.12.2003 - 5 K 1808/99

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • OLG Dresden, 21.02.1996 - 6 U 1211/95

    Rechtsweg für Ansprüche aus Restitutionstatbestand

  • BVerwG, 12.09.1996 - 7 B 211.96

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Enteignung - Entfallen des

  • BVerwG, 04.04.1995 - 7 B 127.95

    Rückübertragung eines Landguts nach dem Vermögensgesetz - Vereinbarkeit von

  • BVerwG, 10.07.1997 - 7 B 233.97

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

  • BVerwG, 06.01.1997 - 7 B 382.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 11.05.1995 - 7 A 3.93

    Rückgabe eines Grundstücks in Ost-Berlin; Enteignung eines Konzerns auf

  • BVerwG, 27.03.1995 - 7 B 94.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Schwerin, 09.03.1995 - 3 A 878/93

    Geltung des Vermögensgesetz für Enteignungen von Vermögenswerten auf

  • BVerwG, 29.11.1996 - 7 B 351.96

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 22.11.1996 - 7 B 347.96

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.09.1995 - 7 B 284.95

    Rückübertragung von Grundeigentum einer Wohnungsbaugesellschaft - Nichtzulassung

  • BVerwG, 16.06.1995 - 7 B 176.95

    Anspruch der Klägerin als Rechtsnachfolgerin auf Rückgabe von früher zu einem

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 2564/03

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; Sttrafrechtliche Rehabilitierung;

  • VG Gera, 06.06.2000 - 6 K 187/99

    Rückübertragung eines Grundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer;

  • VG Schwerin, 12.01.1995 - 3 A 545/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Bauerngutes nach dem Vermögensgesetz; Begriff

  • BVerwG, 22.05.2008 - 8 B 33.08
  • LG Berlin, 28.11.2007 - 23 O 254/06

    Regelung offener Vermögensfragen: Enteignung von Anteilsrechten durch

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94   

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https://dejure.org/1994,1410
BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94 (https://dejure.org/1994,1410)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1994 - 7 B 50.94 (https://dejure.org/1994,1410)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1994 - 7 B 50.94 (https://dejure.org/1994,1410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Voraussetzungen für die Entstehung eines dinglichen Nutzungsrechts nach den Vorschriften der ehemaligen DDR - Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; dingliches Nutzungsrecht; Stichtagsregelung; Moratorium

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2; EGBGB Art. 233 § 2a
    Vermögensgesetz: Redlicher Erwerb bei Verkauf eines Gebäudes?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1727
  • NJ 1995, 154
  • DB 1995, 141
  • DÖV 1995, 207
  • VIZ 1994, 665
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94
    Da der Gesetzgeber mit dieser Regelung das Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand einer redlich erworbenen Rechtsposition schützen will (vgl. BVerwGE 94, 279 [285]), setzt er stillschweigend voraus, daß die genannte Rechtsposition zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Rückgabeantrag fortbesteht (vgl. Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Schmidt-Räntsch, VermG, Stand August 1993, § 4 VermG Rdnr. 63).

    Unabhängig davon, daß der Senat diese Frage bereits in seinemUrteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 (BVerwGE 94, 279) geprüft und bejaht hat, ist sie im vorliegenden Rechtsstreit ebenfalls nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94
    Der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie im Sinne dieser Vorschrift setzt indes, wie der Senat bereits in seinemBeschluß vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - (Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3) auch für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes dargelegt hat, nach dem insoweit noch maßgeblichen Recht der ehemaligen DDR stets die Eintragung im Grundbuch voraus.
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94
    Der Zweck dieses Moratoriums besteht darin, die derzeitigen Nutzungsverhältnisse bis zu der anstehenden Bereinigung des Sachenrechts im Beitrittsgebiet aufrechtzuerhalten; ferner soll verhindert werden, daß Fakten geschaffen werden, die der Zielsetzung der Bereinigung entgegenwirken (vgl. BT-Drucks. 12/2480 S. 77).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 7 B 192.94

    Vermögensrecht - Redlicher Erwerb - RestitutionsbefangenesGrundstück -

    Der redliche Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden im Sinne von § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VermG setzt die Vollendung des Rechtserwerbs durch Eintragung in das Grundbuch voraus (Bestätigung des Beschlusses vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - NJW 1994, 470 und des Beschlusses vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - VIZ 1994, 665 ).«.

    Ein die Rückübertragung ausschließender (redlicher) Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes setzt voraus, daß sich der Rechtserwerb mit der Eintragung in das Grundbuch vollendet hat (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - NJW 1994, 470 ; Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - VIZ 1994, 665 ).

    Daraus folgt, daß ein restitutionsausschließender redlicher Erwerb in den Fällen der Buchst. a - c immer nur dann angenommen werden kann, wenn zugleich die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG erfüllt sind (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 26. September 1994 aaO.).

  • BVerwG, 16.10.2012 - 8 B 26.12

    Zur Eintragung eines Nutzungsrechtes an volkseigenem Grundstück

    Der Kläger behauptet zwar, dass das Verwaltungsgericht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 9 = VIZ 1994, 665 = ZIP 1994, 1727) abgewichen sei.

    Daran hatte es in dem entschiedenen Fall gefehlt; denn zum Vollzug des geschlossenen Kaufvertrages war vor dem 3. Oktober 1990 keine Grundstücksverkehrsgenehmigung mehr erteilt worden (Beschluss vom 26. September 1994 a.a.O. juris Rn. 2).

  • BVerwG, 04.07.1997 - 7 B 103.97

    Offene Vermögensfragen - Restuitutionsausschluß, Begriff der Redlichkeit des

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3; Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 13; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25), setzt ein Erwerb im Sinne dieser Vorschrift nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus (Art. 233 § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EGBGB; § 26 Abs. 2, § 295 Abs. 2, § 297 Abs. 2 Satz 1 ZGB-DDR; § 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwekke vom 19. Dezember 1973 ; § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 ).

    Allein das dingliche Nutzungsrecht kann für sich genommen den Beigeladenen keinen redlichen Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG vermitteln; denn da es den Beigeladenen lediglich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Gebäude verliehen worden ist, um ihnen die Nutzung der zugehörigen Bodenfläche zu ermöglichen (§ 2 des bereits zitierten Gesetzes vom 19. Dezember 1973), teilt es infolge seiner inneren Abhängigkeit vom Gebäudekauf dessen rechtliches Schicksal (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9).

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    In diesem Fall bleibt es bei der Notwendigkeit einer individuellen Redlichkeitsprüfung (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 8, dort auch Hinweise auf die Entstehungsgeschichte; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3 (S. 32)).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt der Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG beim Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes voraus, daß sich der Rechtserwerb mit der Eintragung in das Grundbuch vollendet hat (Beschluß vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 3; Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 9; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 13; Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 28.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 44).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 7 B 51.95

    Restitution eines dinglichen Nutzungsrechts

    Derartige Vorgänge sind entscheidend durch den Verkauf des volkseigenen Eigenheimes geprägt und nicht durch die akzessorische Bestellung des dinglichen Nutzungsrechts an dem volkseigenen Grundstück, die lediglich erfolgt, damit der Erwerber das gekaufte Eigenheim in Gebrauch nehmen kann; infolge dieser inneren Abhängigkeit teilt das dingliche Nutzungsrecht das rechtliche Schicksal des Gebäudekaufs (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - VIZ 1994, 665 ).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 8 B 25.06

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts wegen des Unterlassens von

    7 c) Die geltend gemachte Abweichung von den Beschlüssen vom 26. September 1994 BVerwG 7 B 50.94 (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 9) und vom 21. Dezember 1995 BVerwG 7 B 263.95 (VIZ 1996, 337) besteht ebenfalls nicht.
  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99

    Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht;

    Damit entfällt gerade die Eigenschaft, um derentwillen es gerechtfertigt ist, den redlichen Erwerb des Nutzungsrechts mit einem Restitutionsausschluss zu verbinden (vgl. Beschluss vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 9).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

    Dem steht nicht schon entgegen, dass § 4 Abs. 2 VermG einen abgeschlossenen Erwerbsvorgang und damit beim Immobilienerwerb eine Grundbucheintragung voraussetzt (dazu vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 - 7 B 185.93 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3 [insoweit in Buchholz nicht abgedruckt] - juris Rn. 2, vom 26. September 1994 - 7 B 50.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 9 S. 13 f. und vom 23. Januar 1995 - 7 B 192.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 13 S. 31 f.).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 7 B 36.96

    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der abgemilderten Stichtagsregelung

    Dieses "akzessorische" Nutzungsrecht, das wegen seiner inneren Abhängigkeit vom Erwerb des Eigenheims das rechtliche Schicksal des Gebäudekaufs teilt (vgl. Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 -, Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9), haben die Beigeladenen im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 1 VermG redlich erworben.
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 47.96

    Redlicher Erwerb; Stichtag; schriftliche Beantragung des Erwerbs vor dem

  • VG Cottbus, 09.04.2008 - 1 K 452/02

    Vermögensrecht: Entstehung eines Nutzungsrechts bei Kauf eines Eigenheims erst

  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 23.00

    Dingliches Nutzungsrecht; Wochenendhaus; Erholungsnutzungsrecht; redlicher

  • BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 356.95

    Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Anwesens nach den Vorschriften des

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
  • BVerwG, 21.12.1995 - 7 B 263.95

    Offene Vermögensfragen: Redlicher Erwerb eines im Zusammenhang mit dem Verkauf

  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

  • BVerwG, 05.12.1994 - 7 B 150.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.09.1997 - 7 B 285.97

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

  • BVerwG, 31.10.1995 - 7 B 181.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Berlin, 05.07.1995 - 15 A 763.93

    Anforderungen an den Kaufvertrag von Volkseigentum; Erforderliche Befugnis zum

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