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   BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93   

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BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93 (https://dejure.org/1993,197)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.1993 - 7 B 190.93 (https://dejure.org/1993,197)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 1993 - 7 B 190.93 (https://dejure.org/1993,197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines Berechtigten im Sinne des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 468
  • ZIP 1993, 1907
  • NVwZ 1994, 373 (Ls.)
  • NJ 1994, 134
  • DB 1994, 37
  • DÖV 1994, 271
  • VIZ 1994, 73
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Ist ein Urteil aber auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwaBeschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es indes nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens; die Frage ist nämlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge nicht erfaßt werden, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (vgl.Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 -, ZIP 1993, 1262, undvom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 -).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Zur Beantwortung dieser Frage bedarf es indes nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens; die Frage ist nämlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahin geklärt, daß vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG solche Vorgänge nicht erfaßt werden, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (vgl.Urteile vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 -, ZIP 1993, 1262, undvom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 -).
  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 7.61

    Anspruch eines Beamten auf Erhöhung seiner Bezüge nach § 71e Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 117.72
    Auszug aus BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93
    Soweit die Frage allgemein auf die Beweislast im Rahmen des § 1 VermG zielt, beantwortet sie sich - ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte - ohne weiteres dahin, daß auch bei Anwendung des § 1 VermG die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen eine Partei ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, grundsätzlich zu ihren Lasten geht, es sei denn, daß das Gesetz selbst - wie im Fall des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - eine besondere Regelung trifft (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 14, 181 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]; 18, 66 [BVerwG 18.02.1964 - II C 7/61]; 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 106/72]; 47, 365 [BVerwG 26.03.1975 - II C 11/74]; Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2022 - 5 A 2808/19

    Klage eines Fußballfans gegen Twitter-Nachricht der Polizei erfolgreich

    vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2021 - 2 C 10.20 -, juris, Rn. 19; Beschluss vom 1. November 1993 - 7 B 190.93 -, juris, Rn. 3; Urteil vom 28. März 1974 - V C 27.73 -, juris, Rn. 5; Breuning, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Juli 2022, § 86 Rn. 35 und § 108 Rn. 17.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Soweit sich diese auf die Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG beziehenden Fragen überhaupt in einem allgemeingültigen Sinne klären lassen (vgl. Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11), lassen sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten, so dass es schon deshalb nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf.

    Dies gilt auch bei der Anwendung des § 1 VermG (vgl. u.a. Beschluss vom 1. November 1993 a.a.O. = juris Rn. 3; Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 m.w.N. und vom 31. August 2006 - BVerwG 7 C 16.05 - Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 12).

    Ob und inwieweit abweichend von diesem Grundsatz mit Blick auf einzelne Schädigungstatbestände des § 1 VermG eine Umkehr der Beweislast oder Beweiserleichterungen in Betracht zu ziehen sind, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 = juris Rn. 3).

    Ob und inwieweit abweichend von diesem Grundsatz mit Blick auf einzelne Schädigungstatbestände des § 1 VermG eine Umkehr der Beweislast oder Beweiserleichterungen in Betracht zu ziehen sind, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 11 = juris Rn. 3).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Bei Leistungsklagen einschließlich der Verpflichtungsklagen gehen daher, soweit solche Klagen nicht zur Abwehr hoheitlicher Eingriffe dienen, Zweifel zu Lasten der klagenden Partei, wenn die Voraussetzungen für das Bestehen des Anspruchs nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden können (BVerwG 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - NVwZ-RR 1990, 165; 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - ZIP 1993, 1907, 1908; Kopp/Schenke VwGO 14. Aufl. § 108 Rn. 13 ff.; Eyermann/Geiger VwGO 12. Aufl. § 86 Rn. 2a, jeweils mwN).
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   BVerwG, 18.11.1993 - 7 B 153.93   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Vermögenswert i.S.d. VermG - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenswert; Erbanwartschaftsrecht

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 2

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 2
    Vermögensgesetz: Erberwartung nicht als Vermögenswert i.S. von § 2 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 470
  • NJW 1994, 471
  • ZIP 1993, 1905
  • NVwZ 1994, 374 (Ls.)
  • NJ 1994, 137
  • DB 1994, 93
  • DB 1994, 930
  • DÖV 1994, 262
  • VIZ 1994, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Die Chance, kraft staatlicher Genehmigung als Erbe eines Neubauern in dessen Rechtsposition als Bodenreformeigentümer einzutreten, zählt indes ebensowenig zu den in § 2 Abs. 2 VermG genannten Vermögenswerten wie die bloße Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. zu letzterem Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, NJW 1994, 470 = ZOV 1994, 64).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Das folgt zwar nicht aus der Enttäuschung der bloßen Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 -, VIZ 1994, 73).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 7 B 30.94

    Anforderungen an die Bejahung des Verfahrensmangels der fehlenden

    Das Verwaltungsgericht ist davon ausgegangen, daß der Kläger gesetzlicher Miterbe nach seinem Onkel geworden war, und hatte schon aus diesem Grunde keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, ob der Erblasser "faktisch gezwungen" gewesen sei, "den Kläger von der Erbfolge auszuschließen"; überdies hat es - in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Senats vom 18. November 1993 - BVerwG 7 B 153.93 - NJW 1994, 470 - einen solchen "Ausschluß" nicht als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG angesehen.
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