Weitere Entscheidung unten: LG Dresden, 20.01.1994

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3480
BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93 (https://dejure.org/1993,3480)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 35/93 (https://dejure.org/1993,3480)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 35/93 (https://dejure.org/1993,3480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftssache - Zulassungsprüfung - Grundsätzliche Bedeutung der Sache

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LwAnpG § 65; LwVfG § 24
    Beschwerdezulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 65 Satz 2; LwVG § 24 Abs. 1
    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 408
  • VersR 1994, 744
  • WM 1994, 477
  • VIZ 1994, 191 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - BLw 46/92

    Abfindung der Erben eines verstorbenen LPG-Mitgliedes - Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93
    Zwar hat der Senat die den angefochtenen Beschluß tragende Rechtsfrage nach dem Kurswert des geltend gemachten Anspruchs auf Rückzahlung des Pflichtinventarbeitrags bereits durch Beschluß vom 21. April 1993 (BLw 46/92, AgrarR 1993, 189) entschieden.

    Dieser Anspruch ist aber entgegen der von dem Landwirtschaftsgericht vertretenen Auffassung nicht schon durch § 45 Abs. 6 LPG-Gesetz i.d.F. des Gesetzes vom 6. März 1990 (GBl I S. 133), sondern erst durch das Gesetz zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 (BGBl I S. 1410), d.h. nach Inkrafttreten der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Juli 1990, begründet worden und deswegen im Verhältnis 1:1 zu erfüllen (Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 46/92, AgrarR 1993, 189).

  • BGH, 21.04.1993 - BLw 59/92

    Fehlende Prüfung der Zulassungswürdigkeit bei undifferenzierter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93
    Die Rechtsbeschwerde ist vom Senat zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht ihre Zulassungswürdigkeit offenbar nicht geprüft hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 59/92, AgrarR 1993, 190) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 08.06.1993 - BLw 20/93

    Tatsachengrundlage bei Zulassungsprüfung durch BGH

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 35/93
    Bei der Prüfung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage ist allerdings, wie der Senat bereits durch Beschluß vom 8. Juni 1993 (BLw 20/93) entschieden hat, von der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auszugehen.
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93

    Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen

    Sie ist vor allem vom Senat als solche zuzulassen, weil das Landwirtschaftsgericht ihre Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen Verfahrensart (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, NJW 1993, 857) nicht geprüft hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. April 1993, BLw 59/92, Agrarrecht 1993, 190) und der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil das Landwirtschaftsgericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes abgewichen ist (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 35/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7006
LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93 (https://dejure.org/1994,7006)
LG Dresden, Entscheidung vom 20.01.1994 - O-Baul 2/93 (https://dejure.org/1994,7006)
LG Dresden, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - O-Baul 2/93 (https://dejure.org/1994,7006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1994, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 29.88

    Anspruch auf Rückübereignung fehlgeschlagener Enteignungen - Enteignung durch

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Seit der grundlegenden und nach § 31 GVG bindenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ist § 102 BauGB jedoch als einfachgesetzliche Konkretisierung dieses grundsätzlich auch direkt aus der Verfassung herzuleitenden Anspruchs auf Rückenteignung anzusehen (h.M. BVerwG, NJW 90, 2400; VG Meiningen, ZOV 93, 283, 284; von Trott zu Solz, ZOV 91, 67, 71; Schrödter/Breuer, BauGB , § 102 Rn. 2 ff; Schmidt-Aßmann, E/Z/B, BauGB , § 102 Rn. 7 ff m.w.N.).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BVerwG vom 15.12.1989 (NJW 90, 2400 ff) entgegen.

    Dagegen werde in § 102 I BBauG/ BauGB gerade nicht vorausgesetzt, daß der "enteignete frühere (Grund-) Eigentümer" nach den Vorschriften des BBauG/ BauGB enteignet worden sei (BVerwG, NJW 90, 2400, 2401).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Der durch Art. 4 Nr. 5 des Einigungsvertrages in das Grundgesetz eingefügte Art. 143 III GG , der mit Art. 79 III GG vereinbar ist (vgl. dazu BVerfG, NJW 91, 1597), verfestigt diesen Bestandsschutz auch gegenüber dem mit dem Wirksamwerden des Beitritts im Gebiet der ehemaligen DDR in Kraft getretenen Verfassungsrecht des Bundes (Art. 3 EV) und erstreckt ihn auch auf die zur Durchführung des Art. 41 EV ergangenen Regelungen, mithin auch auf das Vermögensgesetz (BGH, VIZ 92, 317, 319; VG Berlin, ZOV 93, 200, 204).

    Mit dieser Übergangsregelung wird die Tragweite des Inkrafttretens des Grundgesetzes im Beitrittsgebiet für bestimmte in der Vergangenheit entstandene Sachverhalte präzisiert (BVerfG, NJW 91, 1597, 1599).

    Eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Einstehenmüssens für die Folgen staatlichen Handelns in der ehemaligen DDR besteht nicht (so BVerfG NJW 1991, 1597, 1599 für die sowjetisch besetzte Zone; vgl. dazu auch VG Berlin ZOV 1993, 200, 204).

  • BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66

    Ablehnung eines aussichtslosen Enteignungsantrags

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Von vornherein aussichtlose Enteignungsanträge und damit auch Rückenteignungsanträge können bereits vor Einleitung des (Rück-)Enteignungsverfahrens abgelehnt werden (BGH, NJW 68, 152).

    Die Entscheidung der Behörde, die Rückenteignung abzulehnen, muß dagegen dann Bestand haben, wenn sich diese Entscheidung im Hinblick darauf als gerechtfertigt erweist, daß der Antrag auch bei einer Überprüfung, bei der die Antragstellerin zu Wort gekommen ist, aussichtslos erscheint (BGH NJW 68, 152, 153).

  • BGH, 21.02.1980 - III ZR 65/78

    Berechnung der Entschädigung für eine sog. Rückenteignung

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Das BVerwG hält damit an der Auffassung des BGH in seiner Entscheidung vom 21.02.1980 (NJW 80, 1571 ) fest, wonach in solchen Fällen, in denen Enteignung und Aufgabe des Enteignungszweckes vor Inkrafttreten der einfachgesetzlichen Rückenteignungstatbestände stattfand, ein Rückenteignungsanspruch nach § 102 BauGB nicht in Betracht kommt.
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus LG Dresden, 20.01.1994 - O-Baul 2/93
    Durch die Zurückbehaltung würde die Behörde einen Vermögensvorteil erlangen, für den sie das Instrument der Enteignung nicht einsetzen könnte" (BVerfGE 38, 175 ff = NJW 1975, 37 ff).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Umstritten ist, ob diese Vorschriften auch dann anzuwenden sind, wenn die Enteignung bereits in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen wurde (vgl. etwa - die Anwendung bejahend - KG, VIZ 1993, S. 501; ZOV 1996, S. 356; Drobnig, DtZ 1994, S. 228 ; Motsch, VIZ 1994, S. 11, und - die Anwendung verneinend - LG Dresden, VIZ 1994, S. 191 ; VG Berlin, VIZ 1994, S. 77 ; Kimme, in: Ders., Offene Vermögensfragen, Vor §§ 1, 2 VermG Rn. 23 ff. ; Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, § 1 VermG Rn. 19 ff. ).

    Sie entspricht der Beurteilung anderer Gerichte (vgl. etwa BGH, NJW 1995, S. 1280; LG Dresden, VIZ 1994, S. 191 ) und wird auch im Schrifttum weitgehend geteilt (vgl. Uechtritz, VIZ 1994, S. 97 ; Wessels, NJ 1994, S. 108 ; Ders., DVBl 1994, S. 458 ; jeweils m.w.N.).

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

    Ein solcher Anspruch ergibt sich zunächst einmal nicht aus Art. 16 der DDR-Verfassung (vgl. BVerwG, NJW 1994, 2712; BGH, NJW 1995, 1280; LG Dresden, VIZ 1994, 191, 193 f.).
  • VG Schwerin, 24.03.1994 - 3 A 2188/92

    Nichtigkeitsfeststellungklage betreffend Enteignungen im Rahmen der Bodenreform;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht