Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.03.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93   

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https://dejure.org/1995,1818
BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93 (https://dejure.org/1995,1818)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.1995 - 1 BvR 810/93 (https://dejure.org/1995,1818)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 (https://dejure.org/1995,1818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Ausreiseverkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; VermG § 4 Abs. 2, Abs. 3
    Ausschluß eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz wegen redlichen Erwerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückübertragungsanspruch - Vermögensgesetz - Ausschluß - Redlicher Erwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2216 (Ls.)
  • NJW 1995, 2281
  • ZIP 1995, 1219
  • NVwZ 1995, 991 (Ls.)
  • NJ 1995, 417
  • WM 1995, 848
  • DÖV 1995, 641
  • VIZ 1995, 343
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Zwar ist dieser dabei nicht gänzlich frei, sondern muß insbesondere die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 87, 114 [138 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Ob und inwieweit der vorliegende Fall Besonderheiten aufweist, die ein anderes Ergebnis nahegelegt hätten, betrifft ausschließlich Fragen der Würdigung des festgestellten Sachverhalts und entzieht sich damit einer verfassungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 [24 ff.]) liegen nicht vor.
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 2. April 1993 zurück (abgedruckt in VIZ 1993, S. 250 ).
  • VG Dresden, 11.11.1992 - IX K 524/92

    Regelbeispiel; Manipulation; Erwerbsvorgang; Unredlichkeit; Unlautere

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Vielmehr müßte sie diese Stellung ausgenutzt haben, was nicht erkennbar sei (vgl. im einzelnen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 11. November 1992, abgedruckt in VIZ 1993, S. 265 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93
    Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ; vgl. BVerfGE 50, 290 [339 f.]).
  • BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97

    Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der

    Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfG DtZ 1995, 239; NJW 1997, 447).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98

    Rückgängigmachung einer Enteignung, Ausschluß der -, redlicher Erwerb,

    Das Bundesverfassungsgericht hat unter der Geltung dieses Gesetzes entschieden, daß der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG verfassungsgemäß ist (Beschluß der ersten Kammer des Ersten Senats vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 -, ZOV 1995, 278).
  • OLG Jena, 16.09.2002 - 9 U 1215/01

    Berechtigung zum Grundstücksankauf nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

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  • VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
  • VG Cottbus, 12.11.1997 - 1 K 181/95

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vorliegen eines Zwangsverkaufs;

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  • VG Leipzig, 09.02.1996 - 1 K 2270/93
    Die konkrete Reichweite des verfassungsrechtlichen Schutzes ergibt sich jedoch erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die grundsätzlich Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, Beschl. v, 29.3.1995, - 1 BvR 810/93 -, VIZ 1995, S. 343 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 342.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung der Klärungsbedürftigkeit

    Die Bestimmung § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 - ZOV 1995, 278).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95   

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https://dejure.org/1995,2002
BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95 (https://dejure.org/1995,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1995 - 1 BvR 236/95 (https://dejure.org/1995,2002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gleichbehandlungsgrundsatz; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb

  • rechtsportal.de

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen Erwerbs" bei Erwerb durch Erbfolge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz - Gleichbehandlungsgebot - Redlicher Erwerb - Erwerb durch Erbfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1884
  • NVwZ 1995, 888 (Ls.)
  • NJ 1995, 309
  • WM 1995, 621
  • VIZ 1995, 343
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    (dd) Nicht schutzwürdig ist in derartigen Fällen nicht nur der bereicherte Straftäter selbst, sondern auch der Drittbereicherte, soweit dieser nicht gutgläubig eigene Dispositionen im Vertrauen auf die Beständigkeit seines Vermögenserwerbs getroffen hat (vgl. zum Vertrauensschutz des Erben BVerfGE 101, 239 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 -, NJW 1995, S. 1884).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Dieses kann auch den Erben unredlicher Erwerber entgegengehalten werden, da die Erben als gesetzliche Rechtsnachfolger nicht besser gestellt werden müssen als ihre Rechtsvorgänger (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 1995, NJW 1995, S. 1884).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Denn es ist ein Anliegen der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung, nationalsozialistisches Unrecht, insbesondere an den Juden, wieder gutzumachen (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343).

    Diese Vorschrift betrifft nach ihrem Schutzzweck nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb - wie vorliegend - im Wege des Erbganges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Insbesondere hat die Beigeladene das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Er hat hierbei auch berechtigte Interessen von Erwerbern nicht unangemessen zurückgestellt, weil derjenige gegen eine Rückgabepflicht geschützt ist, der - anders als im Streitfall die Erwerber - nach dem 8. Mai 1945 redlich an verfolgungsbedingt entzogenen Vermögenswerten Eigentum erworben hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - KPS § 1 VI VermG 1/95).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Insbesondere hat die Beigeladene das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Insbesondere haben die Beigeladenen das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerfG, 18.05.1995 - 1 BvR 590/95

    Verfassungsmäßgikeit der Beschränkung des restitutionsausschließenden redlichen

    Es geht nicht um den gezielten Entzug von Eigentumspositionen, sondern darum, bestimmten Erwerbsvorgängen nachträglich die rechtliche Anerkennung zu versagen und sie zugunsten eines früheren Eigentümers rückabzuwickeln (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 -).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

    Durch die Auseinandersetzung untereinander verändert sich für den Miterben die ererbte Rechtsposition insofern nicht; jeder Miterbe muss sich so behandeln lassen wie der Erblasser (vgl. Bundesverfassungsgericht [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - NJW 1995, S. 1884).
  • BVerwG, 30.12.2003 - 7 B 99.03

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

    Den von ihnen wiedergegebenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 21.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 8) und seinem Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34) sowie des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - (VIZ 1995, 343) lässt sich keine Aussage zu der durch das Verwaltungsgericht entschiedenen Frage entnehmen, ob eine Schenkung zu dem Zweck, den Vermögenswert vor dem Zugriff der Nationalsozialisten zu schützen, eine Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG ist.
  • BVerwG, 19.12.2005 - 8 B 75.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 10.02.1997 - 7 B 385.96

    Verfassungsmäßigkeit der Vermutungsregel des § 1 Abs. 6 S. 2 VermG

  • VG Leipzig, 01.02.1996 - 3 K 379/95

    Rückübertragung; verfolgungsbedingte Veräußerung - hier: jüdischer Eigentümer;

  • VG Berlin, 21.08.1995 - 25 A 88.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks bei verfolgungsbedingtem

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