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   BVerwG, 02.03.1995 - 7 C 61.93   

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https://dejure.org/1995,3278
BVerwG, 02.03.1995 - 7 C 61.93 (https://dejure.org/1995,3278)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1995 - 7 C 61.93 (https://dejure.org/1995,3278)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1995 - 7 C 61.93 (https://dejure.org/1995,3278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Jugendclub - LPG - Nutzungsrecht - Selbständiges Gebäudeeigentum - Genossenschaftliche Finanzmittel - Sozialistische Jugendpolitik

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genossenschaftliches Gebäudeeigentum; Jugendclub einer LPG; landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 603
  • VIZ 1995, 354
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1995 - 7 C 61.93
    Ihrer Inpflichtnahme für die Finanzierung einer staatlichen Aufgabe entspricht, daß sie als Rechtsträgerin des Gebäudes eingesetzt wurde, was ihr kein eigentumsähnliches Recht verschaffte, sondern sie im Rahmen der damit eingeräumten "Verwaltungskompetenz" (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 -, VIZ 1995, 99 (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt)) zur Verwaltung der Einrichtung im staatlichen Interesse befähigte und verpflichtete.
  • BGH, 12.01.2007 - V ZR 268/05

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen der Flurneuordnungsbehörde; Aufgabe

    Damit war nach § 9 Abs. 3 LPG-Gesetz 1959 i. V. m. §§ 2 Abs. 1 Buchstabe c, 9 der Anordnung über die Rechtsträgerschaft an volkseigenen Grundstücken (vom 7. Juli 1969, GBl. II S. 433) ein Nutzungsrecht der LPG E. an diesem Grundstück im Sinne von § 13 Abs. 2 LPG-Gesetz 1959 entstanden (BVerwG VIZ 1995, 354, 355; 2000, 162, 163 für den inhaltsgleichen § 18 LPG-Gesetz 1982).
  • BVerwG, 20.06.2002 - 3 C 8.01

    Selbständiges Gebäudeeigentum zu Gunsten einer LPG; Nutzungsrecht; faktische

    Selbständiges Gebäudeeigentum erwarb eine LPG nur, wenn sie das Gebäude in Ausübung ihres Nutzungsrechts auf fremdem Boden errichtete (Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 7 C 61.93 - Buchholz 115 Nr. 2 S. 6).

    Der Beigeladene beruft sich dabei insbesondere auf das oben bereits erwähnte Urteil vom 2. März 1995 (a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität

    Der Auffassung des Verwaltungsgerichts liegt ein unzutreffendes Verständnis des Rechtsbegriffs der "Errichtung" zugrunde; dieser war enthalten in § 27 des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 2. Juli 1982 (GBl I S. 443) - LPGG (1982) -, das zuletzt durch das Gesetz über die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen der DDR vom 28. Juni 1990 (GBl I S. 483) geändert worden war und noch bis zum Ablauf des Jahres 1991 Gültigkeit beanspruchte (EV Anl. II Kap. VI Abschnitt III Ziff. 2; vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 7 C 61.93 - Buchholz 115 Nr. 2); § 27 LPGG (1982) und damit der Begriff der Errichtung ist durch Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 (2. Alternative) EGBGB in Bezug genommen worden und daher revisionsgerichtlicher Beurteilung zugänglich (vgl, auch BVerwG, Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 11 B 45.97 - RdL 1998, 234).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    a) Der erkennende Senat muß weder entscheiden, ob die Auffassung der Beklagten zutrifft nicht die Vorschriften in den Art. 21 und 22 EV, sondern die Vorschriften der 3. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 29. August 1990 (GBl I S. 1333), betreffend vor allem volkseigene Güter (§ 1) sowie von Genossenschaften oder Einzelpersonen genutzte volkseigene Nutzflächen (§ 3), rechtfertigten die zugunsten der Beigeladenen erfolgte Zuordnung; noch bedarf es einer abschließenden Beantwortung der Frage, ob das in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV vorausgesetzte Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik nur im Falle von Volkseigentum vorliegt (so BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 V ZR 313/95 BGHZ 136, 228 ), oder ob auch andere Formen staatlichen bzw. sozialistischen Eigentums zur Zuordnungsfähigkeit des betreffenden Vermögensgegenstands führen können (vgl. die Urteile vom 2. März 1995 BVerwG 7 C 61.93 Buchholz 115 Nr. 2, vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283, 286 "öffentliches Vermögen der DDR und ihrer Rechtsträger", vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 84.94 Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15 S. 44, vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 BVerwGE 105, 140 für Stiftung des öffentlichen Rechts, und vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 ; vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1997 BVerwG 3 B 165.96 Buchholz 111 Art. 21 Nr. 23).
  • VG Berlin, 09.02.2000 - 1 A 190.96

    Teilweise Aufhebung eines Vermögenszuordnungsbescheids des Präsidenten der

    Auf die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 2. März 1995 (= VIZ 1995, 354/355) problematisierte und verneinte Frage, ob landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften allein durch die Mitfinanzierung der Errichtung von Einrichtungen auf nicht von ihnen genutztem Boden genossenschaftliches Eigentum erwerben konnten, kommt es vorliegend nicht an, weil die BBS Werder auf genossenschaftlich genutztem Boden errichtet worden ist.
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