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   OLG Brandenburg, 07.09.1994 - 3 U 68/93   

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https://dejure.org/1994,7676
OLG Brandenburg, 07.09.1994 - 3 U 68/93 (https://dejure.org/1994,7676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.1994 - 3 U 68/93 (https://dejure.org/1994,7676)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 1994 - 3 U 68/93 (https://dejure.org/1994,7676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der funktionalen Zuständigkeit des Landgerichts durch Kreisgericht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aufgrund Einigungsvertrag; Voraussetzungen für die Enstehung von Volkseigentum in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Umdeutung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufsvertragsumdeutung; Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag; Nutzungsvertrag; Moratorium; Besitzrechtübertragung; Gebäudeeigentum; Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 1995, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.03.2004 - 9 C 11.03

    Bodenordnungsverfahren; selbständiges Volkseigentum an Gebäuden;

    Das Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 7. September 1994 - 3 U 68/93 - (VIZ 1995, 51) vermag das Flurbereinigungsgericht auch nicht mit Erfolg für seine Rechtsauffassung in Anspruch zu nehmen, da in dem dort zu entscheidenden Fall, anders als hier, bei Errichtung der Anlage überhaupt keine wirksam zustande gekommene vertragliche Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer vorlag.
  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück;

    Diese unterliegt keinen gesetzlichen Formvorschriften (vgl. Brandenburg. OLG - Urteil vom 07.09.1997 - VIZ 1995, 51, 53).
  • OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02

    Anordnung, Antragsbefugnis, Bodenordnung, Gebäudeeigentum, Zusammenführung

    Anders als das Bundesverwaltungsgericht geht das OLG Brandenburg (VIZ 1995, 51 [52]) unter Hinweis auf Oefele (in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., Anlage I zum Einigungsvertrag RdNr. 405) davon aus, dass Volkseigentum an den in § 459 Abs. 1 ZGB genannten Baulichkeiten nur dann entstehen konnte, "wenn sie in Ansehung eines wirksamen schuldrechtlichen Nutzungsvertrages, der die konkrete Bebauung ausdrücklich gestattete, errrichtet worden sind".
  • OVG Sachsen, 16.06.2003 - F 7 D 14/02
    Anders als das Bundesverwaltungsgericht geht das OLG Brandenburg (VIZ 1995, 51 [52]) unter Hinweis auf Oefele (in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., Anlage I zum Einigungsvertrag RdNr. 405) davon aus, dass Volkseigentum an den in § 459 Abs. 1 ZGB genannten Baulichkeiten nur dann entstehen konnte, "wenn sie in Ansehung eines wirksamen schuldrechtlichen Nutzungsvertrages, der die konkrete Bebauung ausdrücklich gestattete, errrichtet worden sind".
  • OLG Brandenburg, 26.06.2002 - 4 U 193/01

    Zur Rechtsmängelhaftung des Verkäufers bei einer kaufvertraglich garantierten

    Mit diesem Merkmal ist ein wirksamer Vertrag zwischen dem Eigentümer oder Verfügungsbefugten mit dem Errichter der Baulichkeit gemeint (vgl. in diesem Zusammenhang Brdbg. OLG VIZ 1995, 51; Volhard VIZ 1993, 481).
  • LG Erfurt, 28.08.2014 - 10 O 1127/13

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung und Grundbuchberichtigung,

    Zu Selbigem rechnet der Fall, in dem die Billigung durch einen Prüfbescheid des Ministeriums für Bauwesen zum Ausdruck gelangt (OLG Brandenburg, VIZ 1995, 51 (53)), der hier ausweislich der Eintragung im Grundbuch deren Grundlage bildete.
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