Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 07.09.1994 - 3 U 68/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der funktionalen Zuständigkeit des Landgerichts durch Kreisgericht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aufgrund Einigungsvertrag; Voraussetzungen für die Enstehung von Volkseigentum in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Umdeutung ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufsvertragsumdeutung; Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag; Nutzungsvertrag; Moratorium; Besitzrechtübertragung; Gebäudeeigentum; Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VIZ 1995, 51
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Naumburg, 15.04.1993 - 3 U 153/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.02.1993 - V ZR 269/91
Nutzungsrechte an beschlagnahmten DDR-Grundstücken
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91
Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Neubrandenburg, 22.10.1992 - 2 O 252/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerwG, 24.03.2004 - 9 C 11.03
Bodenordnungsverfahren; selbständiges Volkseigentum an Gebäuden; …
Das Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg vom 7. September 1994 - 3 U 68/93 - (VIZ 1995, 51) vermag das Flurbereinigungsgericht auch nicht mit Erfolg für seine Rechtsauffassung in Anspruch zu nehmen, da in dem dort zu entscheidenden Fall, anders als hier, bei Errichtung der Anlage überhaupt keine wirksam zustande gekommene vertragliche Nutzungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer vorlag. - OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00
Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück; …
Diese unterliegt keinen gesetzlichen Formvorschriften (vgl. Brandenburg. OLG - Urteil vom 07.09.1997 - VIZ 1995, 51, 53). - OVG Sachsen, 10.04.2003 - 7 D 14/02
Anordnung, Antragsbefugnis, Bodenordnung, Gebäudeeigentum, Zusammenführung
Anders als das Bundesverwaltungsgericht geht das OLG Brandenburg (VIZ 1995, 51 [52]) unter Hinweis auf Oefele (…in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., Anlage I zum Einigungsvertrag RdNr. 405) davon aus, dass Volkseigentum an den in § 459 Abs. 1 ZGB genannten Baulichkeiten nur dann entstehen konnte, "wenn sie in Ansehung eines wirksamen schuldrechtlichen Nutzungsvertrages, der die konkrete Bebauung ausdrücklich gestattete, errrichtet worden sind".
- OVG Sachsen, 16.06.2003 - F 7 D 14/02 Anders als das Bundesverwaltungsgericht geht das OLG Brandenburg (VIZ 1995, 51 [52]) unter Hinweis auf Oefele (…in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., Anlage I zum Einigungsvertrag RdNr. 405) davon aus, dass Volkseigentum an den in § 459 Abs. 1 ZGB genannten Baulichkeiten nur dann entstehen konnte, "wenn sie in Ansehung eines wirksamen schuldrechtlichen Nutzungsvertrages, der die konkrete Bebauung ausdrücklich gestattete, errrichtet worden sind".
- OLG Brandenburg, 26.06.2002 - 4 U 193/01
Zur Rechtsmängelhaftung des Verkäufers bei einer kaufvertraglich garantierten …
Mit diesem Merkmal ist ein wirksamer Vertrag zwischen dem Eigentümer oder Verfügungsbefugten mit dem Errichter der Baulichkeit gemeint (vgl. in diesem Zusammenhang Brdbg. OLG VIZ 1995, 51; Volhard VIZ 1993, 481). - LG Erfurt, 28.08.2014 - 10 O 1127/13
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung und Grundbuchberichtigung, …
Zu Selbigem rechnet der Fall, in dem die Billigung durch einen Prüfbescheid des Ministeriums für Bauwesen zum Ausdruck gelangt (OLG Brandenburg, VIZ 1995, 51 (53)), der hier ausweislich der Eintragung im Grundbuch deren Grundlage bildete.