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   BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93   

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BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93 (https://dejure.org/1995,956)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1995 - 7 C 52.93 (https://dejure.org/1995,956)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 7 C 52.93 (https://dejure.org/1995,956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Vermögenswerts i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; Ausreisefall; Abgabe von Bodenreformland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2741
  • NVwZ 1995, 1202 (Ls.)
  • NJ 1995, 660
  • VIZ 1995, 519
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93
    Wie der Senat bereits entschieden hat, war das Bodenreformeigentum persönliches Arbeitseigentum des Neubauern, dem die Belastung innewohnte, bei Aufgabe der Bodenreformwirtschaft in den Bodenfonds zurückzufallen (Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170): Die vom Neubauern betriebene Wirtschaft durfte weder geteilt noch verkauft, verpachtet oder verpfändet werden (vgl. etwa Art. VI der Verordnung über die landwirtschaftliche Bodenreform des Bundeslandes Sachsen vom 10. September 1945 - BRVO -).

    Bei zulässiger Rückgabe an den Bodenfonds oder bei einem genehmigten Besitzwechsel war dem Abgebenden keine Entschädigung für den Bodenwert, sondern lediglich der durch persönliche Aufwendungen geschaffene, Wertzuwachs zu erstatten (vgl. §§ 3, 4 der Besitzwechselverordnung 1951 und § 6 der Besitzwechselverordnung 1975 - s. dazu die weiteren Ausführungen im Urteil des Senats vom 25. Februar 1994, aaO., S. 172 ff. -).

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    »Bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden streitet eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung dafür, daß der Eigentumsverlust auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (wie BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519).

    Bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden streitet im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auch auf Machtmißbrauch zurückzuführen sind (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Das Bodenreformeigentum war als persönliches Arbeitseigentum des Neubauern ein besonders ausgestaltetes Nutzungsrecht an einem Grundstück (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - BVerwGE 95, 170 = VIZ 1994, 236 = DÖV 1994, 737; Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 -).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß das Verwaltungsgericht aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veräußerung des Hauses und der Ausreise der Kläger im Wege des Beweises des ersten Anscheins gefolgert hat, die Erlaubnis zur Ausreise sei vom Verkauf des Gebäudes abhängig gemacht worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48 = NJW 1995, 2741; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909).

    Diese Argumentation vernachlässigt zum einen, daß die Verkaufsforderung - wie bei dem ausreisebedingten Verzicht auf Bodenreformeigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O.) und anders als bei der erzwungenen Aufgabe des Volleigentums an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.) - nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der Tatsache Rechnung trug, daß die Ausreise zwangsläufig mit der Aufgabe der Grundstücksnutzung und den sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen verbunden war.

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Hat ein Ausreisewilliger im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausreise ein Grundstück veräußert, kann nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins davon ausgegangen werden, daß dies auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

    Übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Senats hat es aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veräußerung des Gebäudes und der Ausreise der Klägerin und ihres Ehemanns im Wege des Anscheinsbeweises gefolgert, daß die Erlaubnis zur Ausreise vom Verkauf des Gebäudes abhängig gemacht wurde (vgl. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 -, Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 -, BVerwGE 100, 310).

    Diese Argumentation vernachlässigt zum einen, daß die Verkaufsforderung - wie bei dem ausreisebedingten Verzicht auf Bodenreformeigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O.) und anders als bei der erzwungenen Aufgabe des Volleigentums an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.) - nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der Tatsache Rechnung trug, daß die Ausreise zwangsläufig mit der Aufgabe der Grundstücksnutzung und den sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen verbunden war.

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Die Vermutung erstreckt sich darauf, dass erstens die staatlichen Organe Druck ausgeübt haben, indem sie die Erteilung der Genehmigung zur ständigen Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums abhängig gemacht haben, und dass zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den Vermögensverlust war (Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. sowie Beschluss vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - a.a.O.).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Typischer Fall einer unlauteren Machenschaft ist in dem vorliegenden Zusammenhang, wenn die Erteilung einer Ausreisegenehmigung davon abhängig gemacht worden ist, daß der Ausreisewillige zuvor Vermögenswerte veräußert oder auf sein Eigentum verzichtet (BTDrucks 11/7831 S. 3; Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 ).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 7 C 18.04

    Bodenreform; Grundstücksrestitution; Rehabilitierungsbescheid; Bindungswirkung;

    Der Verlust des Eigentums an einer Neubauernstelle infolge Ausreise aus der DDR lässt sich nicht als unlautere Machenschaft bewerten; denn durch die Ausreise realisierte sich zwangsläufig die bereits erwähnte, durch die Vorschriften der Besitzwechselverordnungen ausgestaltete Bindung des Bodenreformeigentums, in den Bodenfonds zurückzufallen, wenn es von dem Neubauern nicht mehr bewirtschaftet wurde (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 ).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Der Verlust des Nutzungsrechts war eine zwangsläufige Folge der Ausreise, sodass die vorherige Verkaufsforderung durch DDR-Behörden auch keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG darstellte (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86, vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - a.a.O. S. 369 und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158 S. 488 ; vgl. zur Forderung, vor der Ausreise Bodenreformeigentum aufzugeben, auch Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - a.a.O. S. 189, 191 sowie Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 7 B 73.96

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei

    Die Beigeladene verkennt, daß die Vermutung, eine ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken sei auf eine staatliche Nötigung und damit auf Machtmißbrauch zurückzuführen, die Verhältnisse in der gesamten DDR erfaßt (vgl. Urteile des Senats vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519, und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 -, bisher nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97

    Offene Vermögensfragen - Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes gem. §

  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 49.94

    Rückübertragung des Eigentums an Ackerflächen nach den Vorschriften des Gesetzes

  • BVerwG, 18.05.2004 - 7 B 18.04

    Annahme unlauterer Machenschaften bei Verlangen von staatlichen Stellen der DDR

  • BVerwG, 19.12.1995 - 7 B 433.95

    Anspruch auf Rückübertragung einer Bodenreformwirtschaft - Erstattung von

  • BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • BVerwG, 22.12.1995 - 7 B 426.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Cottbus, 29.07.2010 - 1 K 665/06

    Rückübertragung von Bodenreformgrundstücken; Fehlen eines rechtsstaatswidrigen

  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

  • VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 1069/96

    Anspruch auf Rückübertragung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks;

  • BVerwG, 26.05.1998 - 8 B 45.98

    Entschädigung für die Enteignung eines Grundstücks - Vorliegen einer "unlautere

  • BVerwG, 11.10.1995 - 7 B 174.95

    Begehren der Rückübertragung von Bodenreformland, das mit einem Eigenheim bebaut

  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
  • BVerwG, 29.06.1995 - 7 B 155.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Rückübertragung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1995 - 7 B 219.95   

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BVerwG, 29.05.1995 - 7 B 219.95 (https://dejure.org/1995,2752)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1995 - 7 B 219.95 (https://dejure.org/1995,2752)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1995 - 7 B 219.95 (https://dejure.org/1995,2752)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1121
  • VIZ 1995, 519
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92

    Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1995 - 7 B 219.95
    Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - (BVerwGE 95, 170 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 17) ausgeführt hat, war das Ziel der in der DDR durchgeführten Bodenreform die "Liquidierung des feudal-junkerlichen Großgrundbesitzes" und die Schaffung neuer selbständiger Bauernwirtschaften für landlose und landarme Bauern, Landarbeiter, kleine Pächter, Flüchtlinge und Umsiedler.
  • BGH, 31.10.1997 - V ZR 209/96

    Auseinandrsetzung der Miteigentümergemeinschaft

    Die Rechtsstellung der Begünstigten aus der Bodenreform bedeutete weder Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts, noch war sie vererblich (Senat, BGHZ 132, 71, 73; BVerwG, ZIP 1995, 1121).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 7 B 162.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

    Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluß vom 29. Mai 1995 - BVerwG 7 B 219.95 - entschieden, daß eine entschädigungslose Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG auch dann nicht vorliegt, wenn Bodenreformeigentum aufgrund von später erlassenen Vorschriften entzogen worden ist, mit denen die mit diesem Rechtsinstitut verfolgten Ziele konkret ausgeformt wurden.
  • BVerwG, 17.08.1995 - 7 B 216.95

    Rückübertragung von Bodenreformflächen - Vorliegen einer entschädigungslosen

    Soweit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG (entschädigungslose Enteignung) als Schädigungstatbestand in Betracht zu ziehen ist, hat der Senat in seinem Beschluß vom 29. Mai 1995 - BVerwG 7 B 219.95 - (ZIP 1995, 1121) im Anschluß an sein Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - (BVerwGE 95, 170) näher dargelegt, daß mit der erstmaligen Zuteilung von Bodenreformeigentum Voll-Eigentum nicht entstanden sei; angesichts dessen könne selbst dann von einer entschädigungslosen "Enteignung" im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht die Rede sein, wenn dem Bodenreformeigentum mit Blick auf die mit diesem Rechtsinstitut verfolgte staatspolitische Zielsetzung die Vererblichkeit erst durch die Besitzwechselverordnung von 1951 genommen worden sein sollte.
  • BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 256.95

    Rückgabe von früherem Bodenreformland nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes

    Abgesehen davon hat der Senat mit Beschluß vom 29. Mai 1995 - BVerwG 7 B 219.95 - bereits entschieden, daß von einer entschädigungslosen Enteignung i.S. von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG auch dann nicht auszugehen wäre, wenn der Ausschluß der Vererblichkeit von Bodenreformeigentum erst durch die Besitzwechselverordnung von 1951 eingeführt worden sein sollte.
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