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   BFH, 25.01.1995 - X R 146/93   

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BFH, 25.01.1995 - X R 146/93 (https://dejure.org/1995,629)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1995 - X R 146/93 (https://dejure.org/1995,629)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - X R 146/93 (https://dejure.org/1995,629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EinigVtr Art. 19 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Ehemalige DDR - Wirksamwerden des Beitritts - Steuerbescheid - Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen - Würdigung des Inhalts - Begleitende Gesamtumstände - Politisch motivierte Willkürmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinigungsV Art. 19 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 317
  • NJ 1996, 108
  • BB 1995, 1578
  • DB 1995, 1648
  • BStBl II 1995, 686
  • VIZ 1995, 602
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht - OVG - (Urteil vom 24. April 1994 1 KO 14/93, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1994, 964) hat entschieden, daß sich ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Auslegung des Art. 19 Satz 2 EinigVtr aus Art. 79 Abs. 3 GG ergebe, der mit dem im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. April 1991 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 (BVerfGE 84, 90, 120 f.) umschriebenen Inhalt einen "Kernbereich der verfassungsmäßigen Ordnung" gewährleiste.

    c) Viele Grundsätze, die nach dem Urteil des BVerfG in BVerfGE 84, 90, 120 f., zu Art. 143 Abs. 3 GG i. d. F. des Art. 4 Nr. 5 EinigVtr unter die Wesensgehaltsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG fallen, waren in der DDR nicht oder nur unzureichend ausgeformt, z. B. der Grundsatz der Gewaltenteilung, der Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt durch unabhängige Gerichte (vgl. Dürr, Inf 1993, 480, 481), die "Schaffung einer weitgehenden materiellen Gerechtigkeit" sowie eine die Berufsfreiheit und die Gewährleistung des Eigentums und des Erbrechts respektierende Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.

    Andererseits dürfen grundlegende Gerechtigkeitspostulate wie der Grundsatz der Rechtsgleichheit und das Willkürverbot sowie die grundlegenden Elemente des Rechts- und des Sozialstaatsprinzips bei der Anwendung des EinigVtr nicht außer acht gelassen werden (vgl. BVerfG in BVerfGE 84, 90, 120 f.).

  • OVG Thüringen, 20.04.1994 - 1 KO 14/93

    Verwaltungsakte; Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik;

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht - OVG - (Urteil vom 24. April 1994 1 KO 14/93, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1994, 964) hat entschieden, daß sich ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Auslegung des Art. 19 Satz 2 EinigVtr aus Art. 79 Abs. 3 GG ergebe, der mit dem im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. April 1991 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 (BVerfGE 84, 90, 120 f.) umschriebenen Inhalt einen "Kernbereich der verfassungsmäßigen Ordnung" gewährleiste.

    Die Verwaltungsentscheidungen, für welche Art. 19 Satz 1 EinigVtr die - einer sozialistischen Gesetzlichkeit fremde - Bestandskraft einführte (vgl. Thüringer OVG in DÖV 1994, 964), sind nicht unter der Geltung eines Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und in einem von "westlichen" Vorstellungen geprägten Verwaltungsverfahren ergangen.

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Urteilen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Auch das Steuerrecht der DDR war insgesamt ideologisch ausgerichtet (vgl. - zum "Steuerrecht der Sowjetzone" als einem "Instrument zur Umgestaltung der gesellschaftlichen Struktur im kommunistischen Sinne" - BVerfG-Beschluß vom 24. Januar 1961 2 BvR 168/60, BVerfGE 12, 99, 103 ff.; hierzu Dürr, DStZ 1991, 651, 654 f.; Eisold, DStZ 1992, 140).
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Der erkennende Senat hat Zweifel, ob dieser Auffassung zu folgen ist und nicht vielmehr durch die Verwendung des Wortes "kann" der Verwaltung eine Zuständigkeit zugewiesen wird, die sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahrnehmen muß (vgl. BVerwG-Urteil vom 7. Februar 1974 III C 115/71, BVerwGE 44, 339, 342: "Ermächtigungs-Kann"; allgemein Erichsen in Erichsen/Martens (Hrsg.), Allgemeines Verwaltungsrecht, 1992, § 10 Rdnr. 13 m. w. N.).
  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Der Geltungsbereich des GG der Bundesrepublik ist nicht rückwirkend auf das Beitrittsgebiet ausgedehnt worden (vgl. BVerfG-Beschluß vom 30. Oktober 1993 1 BvL 42/92, DtZ 1994, 148).
  • FG Thüringen, 03.11.1993 - II K 2/92
    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    d) Nach dem Urteil des Thüringer FG vom 3. November 1993 II K 2/92 (EFG 1994, 384) sind "rechtsstaatliche Grundsätze" i. S. von Art. 19 Satz 2 EinigVtr grundsätzlich "alle Prinzipien eines Rechtsstaats".
  • BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69

    Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Die Annahme einer solchen Bindung verletze nicht rechtsstaatliche Grundsätze (Bezugnahme auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1972 VII R 117/69, BFHE 107, 168, BStBl II 1973, 68).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    c) Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 24. März 1994 7 C 16/93 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1994, 2105) ausgeführt, das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) habe "den Grundgedanken" des Art. 19 Satz 2 EinigVtr aufgegriffen.
  • BFH, 19.04.1968 - III R 78/67

    Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer -

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    Für rechtsstaatswidrig hält der III. Senat des BFH unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 19. April 1968 III R 78/67 (BFHE 92, 495, BStBl II 1968, 620) "nicht hinnehmbare Fehler wie etwa willkürliche Zuschätzungen" oder eine enteignende Wirkung der Besteuerung der Art, daß die Gewinne "vollständig weggesteuert oder aufgezehrt werden".
  • BFH, 27.06.1994 - VII R 110/93

    1. Nichtigkeit und Rücknahme einer vorläufigen Bestellung nach § 40 a StBerG - 2.

    Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 146/93
    19 Satz 2 EinigVtr schafft einen selbständigen Aufhebungsgrund und damit eine eigenständige Korrekturvorschrift für Steuerbescheide i. S. des § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d der Abgabenordnung - AO 1977 - (BFH-Urteil vom 27. Juni 1994 VII R 110/93, BFHE 176, 181, BStBl II 1995, 341, unter 2. b; vgl. Denkschrift zum Einigungsvertrag, BTDrucks 11/7760, S. 364).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 19.93

    Offene Vermögensfragen: Rückabwicklung nach fehlgeschlagener Enteignung in der

  • BFH, 14.01.1994 - III B 47/93

    Aufhebung von vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangenen

  • BVerwG, 25.01.1994 - 11 B 53.93

    Wiedervereinigung - Verwaltungsentscheidungen - DDR-Verwaltungsakt - Auskünfte

  • FG Sachsen, 15.06.1993 - 1 K 3/92
  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    Eine Aufhebung der angegriffenen Bescheide komme nicht in Betracht, da diese nach den von der Rechtsprechung insbesondere im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1995 X R 146/93 (BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686) gemachten Vorgaben nicht "mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar" i.S. von Art. 19 Satz 2 des Einigungsvertrages --EinigVtr-- (BGBl II 1990, 889) seien.

    Außerdem setzen sie sich nicht näher mit der auf dem Grundsatzurteil des Senats in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 fußenden Judikatur auseinander, aufgrund deren die --vom FG zutreffend erkannten-- rechtlichen Parameter zur Beurteilung der Unvereinbarkeit von DDR-Steuerbescheiden mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i.S. von Art. 19 Satz 2 EinigVtr bereits geklärt und deshalb nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung sind (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 1995 IV B 28/95, BFH/NV 1996, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. September 2004 X B 50/04, BFH/NV 2005, 166, und vom 25. März 2010 X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).

    Zwar hat der Senat in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 (unter 4.a) ausgesprochen, dass jedenfalls solche Verwaltungsakte "mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar" i.S. von Art. 19 Satz 2 EinigVtr sind, die einen Bezug zu einer alltäglichen sozialistischen "Gesetzlichkeit" nicht mehr erkennen lassen, weil sie in verfahrens- wie materiell-rechtlicher Hinsicht das Willkürverbot verletzen und/oder gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

    Die tatrichterliche Überzeugung von einer missbräuchlichen Steuerrechtshandhabung im vorgenannten Sinne wäre nach der Senatsrechtsprechung aber erforderlich gewesen, um --in einem zweiten Schritt-- zugunsten der Kläger zu einer (widerleglichen) Vermutung dahingehend zu gelangen, dass für die Besteuerung des X eine vor allem politisch motivierte Willkür tatsächlich ursächlich war bzw. die Steuerfestsetzung der "Verfolgung eines Andersdenkenden" diente (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, unter 4.a und 5.d).

    Denn ungeachtet dessen, dass das vom FG Berlin unter den Prämissen jenes Falls bejahte Eingreifen des selbständigen Aufhebungsgrundes in Art. 19 Satz 2 EinigVtr voraussetzt, dass die betroffene Verwaltungsentscheidung wirksam --also nicht nichtig-- ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, unter 2.; BFH-Beschluss vom 30. März 2005 VII B 272/04, BFH/NV 2005, 1507, unter II.2.), und die Anwendung des § 125 AO auf DDR-Steuerbescheide mit Blick auf Art. 97a § 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung ohnedies ausgeschlossen erscheint, konnte sich das FG hier nicht davon überzeugen, dass die X betreffenden Schätzbescheide evident willkürlich erlassen wurden (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145, unter II.2.b bb, m.w.N.).

  • BFH, 15.07.2008 - X B 147/08

    Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen (Art. 19 Satz 2 EinigVtr)

    Sie bringen vor, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93 (BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686) ab.

    Die behauptete Abweichung vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 liegt nicht vor.

    a) Nach dem Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, ist bei der Auslegung von Art. 19 Satz 2 EinigVtr zum einen dem in Satz 1 zum Ausdruck kommenden Ziel Rechnung zu tragen, wonach "vorrechtsstaatliche" Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich wirksam bleiben sollen.

    b) Das FG hat sich in dem angefochtenen Urteil mit den vom beschließenden Senat im Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, herausgearbeiteten Grundsätzen ausdrücklich befasst und den Streitfall daran gemessen.

    Dass es diese Voraussetzungen im Gegensatz zu der Auffassung der Kläger verneint hat, stellt keine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, im Grundsätzlichen dar; allein auf eine solche kann die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gestützt werden (Senatsbeschluss vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046).

  • FG Thüringen, 25.11.1998 - I 147/95

    Steuerbescheid einer DDR-Behörde; Politisch motivierte Willkürmaßnahme; Aufhebung

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  • BFH, 25.03.2010 - X B 96/09

    Sachaufklärungspflicht gem. § 76 Abs. 1 FGO - Frage der Unvereinbarkeit von

    Danach ist ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid im Sinne dieser Vorschrift dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686; BFH-Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874).

    Die Kläger haben auch nicht schlüssig dargelegt, das angefochtene Urteil weiche i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO von dem Senatsurteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 ab.

    Die Kläger berücksichtigen auch nicht, dass das FG sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich an den vom Senat im Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 aufgestellten Kriterien orientiert hat.

  • FG Brandenburg, 07.11.1995 - 4 K 38/93

    Steuerfreiheit von Gewinnen aus Sammeltätigkeit bei Fehlen eines Sammelscheines;

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  • BFH, 30.05.2001 - II R 4/99

    Erwerb von Vermögensgegenständen in der "DDR"

    Nach Art. 19 Satz 2 EinigVtr können Verwaltungsakte der ehemaligen DDR --und damit auch Steuerbescheide--, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sind, aufgehoben werden (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, sowie Dürr, DStZ 1991, 651, unter III. 2).

    Zu den rechtsstaatlichen Grundsätzen, die von den Behörden und Gerichten gemäß Art. 20 Abs. 3 GG bei Anwendung des Rechts der DDR auf vor dem 3. Oktober 1990 eingetretene Erbfälle zu beachten sind, gehören das Willkürverbot sowie das Gebot der Verhältnismäßigkeit (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, 689).

  • BFH, 13.11.1998 - VII B 141/98

    EinigVtr; Produktionsfondssteuer DDR

    Es hat unter Bezugnahme auf die zur Regelung des Art. 19 EinigVtr, die der Bestandskraft staatlicher Entscheidungen der DDR-Behörden den Vorrang vor einer umfassenden Beachtung des Rechtsstaatsprinzips einräumt, vom Bundesfinanzhof (BFH) entwickelten Rechtsprechung, wonach eine Aufhebung solcher Akte nur bei grober Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, und vom 8. Mai 1996 XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874) die Möglichkeit der Aufhebung der Steuerfestsetzungen verneint, weil diese für 1972 bis 1984 den ausdrücklich auch für das Handwerk geltenden gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften der DDR entsprochen hätten.

    Es sind auch keine Umstände dafür erkennbar, daß der Kläger insoweit aus einer politisch sachwidrigen Motivation der DDR-Behörden und unter Mißbrauch des Steuerrechts zu Abgaben herangezogen worden wäre, die eine enteignende Wirkung derart gehabt hätten, daß die Gewinne des Betriebes vollständig weggesteuert oder aufgezehrt worden wären (vgl. dazu die von der Rechtsprechung des BFH zur Annahme gröblich gegen das Willkürverbot verstoßender Steuerverwaltungsakte entwickelten Grundsätze in den Entscheidungen vom 19. April 1968 III R 78/67, BFHE 92, 495, BStBl II 1968, 620; vom 14. Januar 1994 III B 47/93, BFH/NV 1994, 602; in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, und in BFH/NV 1996, 874).

    War somit der nach Auffassung der DDR-Gesetzgebung angemessene und ausreichende Gewinn von 12 000 M im Falle des Klägers nicht unterschritten, so kann seine Inanspruchnahme mit den streitigen Abgaben --angesichts der Zielsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit als Mittel zur Angleichung der Einkommen aus allen Betätigungen und zur Verhinderung der Bildung größeren Vermögens in privater Hand infolge der Möglichkeit erhöhter Einkommenserzielung durch selbständige Tätigkeit-- nicht als willkürlicher und nicht hinzunehmender Eingriff in die Substanz des Betriebes oder die persönliche Existenz des Klägers und damit nicht als grob rechtsstaatswidriger Akt i.S. des Art. 19 EinigVtr gewertet werden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686, und in BFH/NV 1996, 874).

  • BFH, 24.11.2005 - II B 46/05

    Grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; Wechsel auf der Richterbank

    Er hat sich auch nicht mit der Rechtsprechung zu Art. 19 EinigVtr, wonach die Bestandskraft von Verwaltungsakten grundsätzlich Vorrang vor einer umfassenden Beachtung des Rechtsstaatsprinzips hat, und dem damit u.a. verfolgten Ziel einer Sicherung des Steueraufkommens (BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686) sowie den möglicherweise daraus zu ziehenden Folgerungen für die von ihm bezeichnete Rechtsfrage befasst.

    d) Das FG ist mit seiner Entscheidung entgegen der Ansicht des Klägers nicht vom BFH-Urteil in BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686 abgewichen.

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 74/94

    Ausschüttungen aus einem Reservefond einer Produktionsgenossenschaft der DDR -

    Der Geltungsbereich des GG der Bundesrepublik ist nicht rückwirkend auf das Beitrittsgebiet ausgedehnt worden (BVerfG-Beschluß vom 30. Oktober 1993 1 BvL 42/92, DtZ 1994, 148; ausführlich BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317 [BFH 25.01.1995 - X R 146/93], BStBl II 1995, 686, 689, m. umf. N.).

    Eine Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen i. S. von Art. 19 Satz 2 EinigVtr ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn ein Bezug zur alltäglichen sozialistischen "Gesetzlichkeit" nicht mehr zu erkennen ist und die konkreten Umstände einen Mißbrauch des Steuerrechts zu sachwidrigen Zwecken nahelegen (BFH-Urteil in BFHE 177, 317 [BFH 25.01.1995 - X R 146/93], BStBl II 1995, 686, 689).

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 11 K 11226/13

    Aufhebung der Steuerbescheide 1972 bis 1980

    Ein vor dem Wirksamwerden des Beitritts der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik ergangener Steuerbescheid ist im Sinne des Art. 19 Satz 2 EinigVtr dann mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar, wenn er sich bei einer Würdigung seines Inhalts und der seinen Erlass begleitenden Gesamtumstände nach dem nicht widerlegten äußeren Anschein als mutmaßlich politisch motivierte Willkürmaßnahme darstellt (ständige BFH-Rechtsprechung; vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686; BFH, Urteil vom 8. Mai 1996 - XI R 1/95, BFH/NV 1996, 874; BFH, Beschluss vom 25. März 2010 - X B 96/09, BFH/NV 2010, 1459).

    Unter dieser Voraussetzung kann es nicht dem Steuerpflichtigen obliegen nachzuweisen, dass eine vor allem politisch motivierte Willkür tatsächlich ursächlich für eine gesetzwidrige Besteuerung war (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686).

    Dem Willen der Parteien des EinigVtr, grundsätzlich den Rechtsfrieden zu wahren und die Vergangenheit auf sich beruhen zu lassen, wird bereits durch die Auslegung der übrigen Tatbestandsmerkmale des Art. 19 Satz 2 EinigVtr Rechnung getragen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 146/93, BStBl. II 1995, 686, in einem obiter dictum).

  • BFH, 22.03.1996 - III B 145/95
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

  • BFH, 06.07.1995 - III B 41/94

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage, ob Art. 19 Satz 2 Einigungsvertrag

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 33/95

    Recht auf Entschädigungsrente bei Aberkennung der Eigenschaft als Verfolgter des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 22 R 921/09

    Anspruch auf eine Entschädigungsrente nach dem Entschädigungsrentengesetz -

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 126/02

    Aufhebung von zu Zeiten der ehemaligen DDR erlassenen Steuerbescheiden

  • BFH, 03.07.2002 - X B 178/01

    Übereinstimmende Erledigungserklärung; Begründung einer NZB nach neuem Recht

  • BFH, 29.09.2004 - X B 50/04

    Zur Unvereinbarkeit von Steuerbescheiden der DDR-Behörden mit

  • LSG Sachsen, 30.05.2000 - L 2 U 19/95

    Zur Frage der Überprüfung einer ablehnenden Entscheidung eines

  • BFH, 21.08.2003 - XI B 194/02

    Darlegung eines Verfahrensmangels

  • FG Sachsen, 03.05.2007 - 2 K 360/98

    Aufhebung von DDR-Einkommensteuerbescheiden wegen Unvereinbarkeit mit

  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

  • SG Düsseldorf, 08.10.1998 - S 15 RJ 142/98

    Rentenversicherung

  • FG Thüringen, 29.04.2009 - 3 K 409/08

    Rechtsstaatswidrigkeit eines in Folge von Steuerhinterziehung ergangenen

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.12.2005 - 2 K 879/04

    Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheids der ehemaligen DDR;

  • BFH, 08.05.1996 - XI R 1/95
  • BFH, 12.12.1996 - IV R 64/94

    Grundsatz rechtschutzgewährender Auslegung bei der rückwirkenden Prüfung von

  • BFH, 14.11.1995 - IV B 28/95

    Nichtzulassung der Revision wegen nicht bestehender grundsätzlicher Bedeutung der

  • FG Berlin, 15.12.2003 - 8 K 8537/99

    Zur Aufhebung von Verwaltungsakten der DDR

  • OLG Brandenburg, 14.11.1995 - 1 Ws (Reha) 128/95
  • VG Berlin, 04.11.2010 - 29 K 172.09

    Steuerbescheid; nicht hinnehmbare Fehler; willkürliche Zuschätzungen

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