Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.11.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94   

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https://dejure.org/1994,2265
BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94 (https://dejure.org/1994,2265)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1994 - 7 B 128.94 (https://dejure.org/1994,2265)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1994 - 7 B 128.94 (https://dejure.org/1994,2265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" - Rückwirkende Übertragung des Nutzungsrechts als gängige Praxis in der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unternehmenstrümmerrestitution; Ausschluss bei redlichem Erwerb und Natur der Sache; bauliche Veränderung; Nutzungsänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG §§ 4, 5, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1977
  • NJ 1995, 272
  • DÖV 1995, 208
  • VIZ 1995, 97
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Soweit diese sogenannten Unternehmensreste nach ihrem liquidationsbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmensvermögen Veränderungen erfahren haben, unterliegen sie grundsätzlich den allgemeinen Regeln über die Restitution einzelner Vermögensgegenstände, insbesondere den Vorschriften über den Wegfall des Restitutionsanspruchs wegen Unmöglichkeit der Rückgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 VermG (vgl. Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - a.a.O. S. 212).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Zwar finden diese Ausschlußtatbestände nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10) nicht nur auf den Anspruch auf Einzelrestitution gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 VermG, sondern darüber hinaus auch auf den Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmensrestes gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG Anwendung.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - (Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10) näher ausgeführt hat, kann auch in den Fällen, in denen gemäß § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG einzelne Reste eines stillgelegten Unternehmens zurückgefordert werden, die Restitution des jeweiligen Vermögenswerts gleichwohl unter den in § 5 Abs. 1 VermG bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
  • BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 2471/94

    Kein Anspruch gem VermG § 6 Abs 6a auf Rückgabe von Unternehmensresten bei

    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 -,.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Dieser Ausschlußtatbestand findet auch bei der Restitution von Unternehmensresten gemäß § 6 Abs. 6 a VermG Anwendung (BVerwG, Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10; Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - VIZ 1996, 213 ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 7 B 18.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Rückübertragung eines Flurstücks -

    Er ist nicht von vornherein auf die zur Nutzung des Gebäudes erforderliche Grundfläche beschränkt (vgl. Beschluss vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - insoweit in Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 10 nicht abgedruckt).
  • VG Cottbus, 30.08.2018 - 1 K 726/12

    Berufung der selbst nicht-zuteilungsberechtigten Ehefrau oder des Erben auf die

    Nach dieser Bestimmung ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 08. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben (zur Prüfung im Rahmen der "Unternehmenstrümmerrestitution" vgl. Wellhöfer in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR [RHB], VermG, 35. EL, § 6 Rn. 248; Rodenbach in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus: VermG, Oktober 2010, § 4 Rn. 26 und BVerwG, Beschl. v. 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 -, juris).
  • VG Cottbus, 16.10.2019 - 1 K 176/15
    Nach § 4 Abs. 2 S. 1 VermG ist die Rückübertragung ausgeschlossen, wenn u. a. natürliche Personen nach dem 08. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben (zur Prüfung im Rahmen der "Unternehmenstrümmerrestitution" vgl. Wellhöfer in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR [RHB], VermG, 35. EL, § 6 Rn. 248; Rodenbach in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus: VermG, Oktober 2010, § 4 Rn. 26 und BVerwG, Beschl. v. 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 -, juris).
  • VG Dresden, 19.09.1996 - 5 K 2138/94
    Die Ausschlußtatbestände des § 5 VermG kommen auch bei der Rückübertragung eines Vermögenswertes nach § 6 Abs. 6a Satz 1 VermG zur Anwendung (BVerwG VIZ 1995, S. 97).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2313
BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94 (https://dejure.org/1994,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 7 PKH 9.94 (https://dejure.org/1994,2313)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 7 PKH 9.94 (https://dejure.org/1994,2313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; vorübergehende Rückgabe an Eigentümer

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 8 lit. a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Enteignung - Besatzungshoheitliche Grundlage - Enteignete Grundstück - Beschlagnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 474
  • ZIP 1995, 169
  • NVwZ 1995, 386 (Ls.)
  • VIZ 1995, 97
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
    Die Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90 ) geklärt.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 84, 90 [115]) und dem genannten Senatsurteil vom 28. Juli 1994 umfaßt die zum Restitutionsausschluß führende Verantwortung der Sowjetunion die von den zuständigen deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis, so daß auch solche Enteignungen nicht von der Anwendung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG ausgenommen sind, bei denen die einschlägigen Rechtsgrundlagen willkürlich ausgelegt oder angewendet wurden.

  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94

    Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - (ZIP 1994, 1480 ) ausgesprochen hat, beruhen die Enteignungen der sog. sonstigen Vermögen durch Beschluß der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. September 1948 auf den Befehlen der sowjetischen Besatzungsmacht Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 und Nr. 64 vom 17. April 1948 und infolgedessen auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.

    Die Verantwortung der Besatzungsmacht endet erst bei der Verletzung eines von ihr für bestimmte Vermögenswerte generell oder im Einzelfall verhängten Enteignungsverbots (Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - aaO. S. 1481).

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93

    Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94
    Zu diesen Vertragsentwürfen hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - (ZOV 1994, 320) Stellung genommen und sie als ungeeignet bezeichnet, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 in Frage zu stellen.
  • VGH Bayern, 14.08.2017 - 13a ZB 17.30807

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Verletzung rechtlichen Gehörs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist derjenige in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, der sich das ihm zustehende Gehör nicht verschafft hat, obwohl ihm dies möglich und zuzumuten war (BVerwG, B.v. 8.11.1994 - 7 PKH 9.94 - NJW 1995, 474).
  • VG München, 04.03.2009 - M 23 K 07.4397

    Verkehrsrechtliche Anordnung für Parklizenzgebiet; Verfassungsmäßigkeit der

    Ein Verstoß gegen die Berufsfreiheit des Art. 12 GG durch Differenzierung der Parkberechtigungen scheidet ohne Weiteres aus, weil der Kläger an der Ausübung seines Berufes als Rechtsanwalt nicht gehindert wird (BVerwG NJW 1995, 474).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 7 B 262.96

    Zulassung einer Revision wegen Rechtsgrundsätzlichkeit der Rechtssache -

    Diese Frage ist jedoch ohne weiteres zu bejahen; in diesem Sinne hat der beschließende Senat bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 - Buchholz Nr. 112 § 1 Nr. 31 = VIZ 1995, 97).
  • VG Berlin, 11.05.1995 - 7 A 3.93

    Rückgabe eines Grundstücks in Ost-Berlin; Enteignung eines Konzerns auf

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  • BVerwG, 27.03.1995 - 7 B 94.95

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Infolgedessen konnten die deutschen Stellen, ohne hiermit gegen ein Enteignungsverbot der Besatzungsmacht zu verstoßen, das Grundstück im Jahre 1947 erneut beschlagnahmen und im Jahre 1948 enteignen (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 -, NJW 1995, 474 = VIZ 1995, 97).
  • VGH Bayern, 09.11.2009 - 11 CE 09.1614

    Tschechische Fahrerlaubnis; Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in

    Eine solche Entscheidung wäre dem Verwaltungsgerichtshof dann von vornherein verschlossen, falls das sich aus § 17a Abs. 5 GVG i.V.m. § 83 Satz 1 VwGO für Rechtsmittelgerichte ergebende Verbot, die Frage der örtlichen Zuständigkeit erneut zu prüfen, wenn sich die Vorinstanz (sei es auch nur stillschweigend) als örtlich zuständig angesehen hat, in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ebenfalls gilt (bejahend z.B. VGH BW vom 6.4.1994 NJW 1994, 2372; HessVGH vom 18.7.1995 NJW 1995, 474/475; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 7 zu § 17 GVG und RdNr. 42 zu § 17a GVG).
  • BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97

    Rechtsmittel

    Das folgt - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht verneinten, von den Klägerinnen hingegen bejahten Frage, ob dieser Bescheid Geltung auch für den sowjetischen Sektor von Berlin beanspruchte - schon aus dem Umstand, daß sich die sowjetische Besatzungsmacht nicht zuvor selbst mit dem Fall des Großvaters der Klägerinnen befaßt hatte (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 31; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - ZOV 1997, 440).
  • VG Berlin, 06.11.1997 - 29 A 498.93

    Rückübertragung von Grundvermögen und einem Unternehmen ; Antrag auf Restitution

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