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   KG, 14.11.1995 - 14 U 3116/93   

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KG, 14.11.1995 - 14 U 3116/93 (https://dejure.org/1995,15610)
KG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 14 U 3116/93 (https://dejure.org/1995,15610)
KG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 14 U 3116/93 (https://dejure.org/1995,15610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 1996, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Vielmehr ist allgemein davon auszugehen, dass solche organisationseigenen Betriebe, die im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragen und rechtsfähige juristische Personen waren, nicht bereits aufgrund des Umstands, dass das jetzt geltende Recht diese Rechtsform nicht kennt und für sie Überleitungsvorschriften vom Gesetzgeber nicht geschaffen worden sind, mit der Folge des Verlusts ihrer Rechtsfähigkeit erloschen sind, sondern dieser Umstand allenfalls einen gesetzlichen Auflösungsgrund darstellt mit der Folge, dass organisationseigene Betriebe ihre Rechtsfähigkeit behalten, nunmehr aber zu liquidieren sind (vgl. KG - 14.ZS. - VIZ 1996, 233/234; betr. DDR-Rechtsanwaltskollegien BGH MDR 1995, 529).

    Die für volkseigene Wirtschaftsunternehmen geltenden Regelungen fanden daher entsprechende Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat ZIP 1993, 872; KG - 14.ZS - VIZ 1996, 233/234; Lörler in: Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 1, Rdn.33-35; Kloth, ZOV 1994, 15/16).

  • KG, 27.02.2004 - 14 U 169/02

    Gesellschaftsrecht der DDR kurz vor Beitritt: Rechtsscheinshaftung einer

    Dies wird auch von keiner der Parteien (mehr) in Frage gestellt, so dass wegen der Einzelheiten auf die ausführlichen Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 14. November 1995 (14 U 3116/93) Bezug genommen werden kann.

    Denn dieser letzte Absatz ist, wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 14. November 1995 ausgeführt hat (vgl. Seite 19 des Urteils 14 U 3116/93), so zu verstehen, dass er Vermögensveränderungen betrifft, die nicht der in dem vorgenannten Absatz genannten Bewirtschaftung des Vermögens unterfallen.

  • BGH, 18.03.1998 - VIII ZR 327/96

    Inanspruchnahme des Altvermögens eines der treuhänderischen Verwaltung

    Jedenfalls dadurch, daß er seine zunächst gegen die H. gerichtete Klage auf die jetzige Beklagte umgestellt hat, hat der Kläger zum Ausdruck gebracht, daß er sich auf eine Haftung des Altvermögens berufen will (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996 aaO); denn die gesetzliche Prozeßführungsbefugnis der Beklagten nach § 20 b Abs. 2 PartG- DDR besteht nur hinsichtlich des unter treuhänderischer Verwaltung stehenden Altvermögens und dessen Surrogaten (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 aaO; KG, VIZ 1996, 233 f).
  • BGH, 07.05.1997 - XII ZR 109/96

    Haftung des der Treuhandverwaltung unterliegenden Vermögens der GVVG für

    Aus einem Titel, der schon derzeit gegen die GWG erwirkt werden könnte, ist zu gegebener Zeit auch der Zugriff auf von der Beklagten freigegebenes unbelastetes Vermögen möglich (vgl. zu allem auch KG VIZ 1996, 233; OVG Berlin ZIP 1995, 1432).
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