Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.03.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2377
BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95 (https://dejure.org/1996,2377)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 7 B 412.95 (https://dejure.org/1996,2377)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 7 B 412.95 (https://dejure.org/1996,2377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Berechnung des Quorums im Rahmen der Unternehmensrestitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensfragen - Rückübertragung von Gesellschaftsanteilen - Quorum - Rückforderung - Restitutionsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 974
  • VIZ 1996, 338
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der öffentliche Restitutionsanspruch - anders als die Restitution nach § 1 Abs. 1, Abs. 8 Buchst. a VermG - auch Vermögensentziehungen erfaßt, die nach dem 8. Mai 1945 durch die SMAD oder in deren Einverständnis vorgenommen wurden (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - UA S. 6 f. zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen; ebenso Urteil vom selben Tag - BVerwG 7 C 84.94 - UA S. 6 f.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 16.94

    Restitution zugeordneten Kommunalvermögens

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den Urteilen des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 34.93 - (BVerwGE 95, 301) und vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 16.94 - (VIZ 1995, 588) ab.
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94

    ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß der öffentliche Restitutionsanspruch - anders als die Restitution nach § 1 Abs. 1, Abs. 8 Buchst. a VermG - auch Vermögensentziehungen erfaßt, die nach dem 8. Mai 1945 durch die SMAD oder in deren Einverständnis vorgenommen wurden (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - UA S. 6 f. zum Abdruck in BVerwGE vorgesehen; ebenso Urteil vom selben Tag - BVerwG 7 C 84.94 - UA S. 6 f.).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 34.93

    Streitwert - Registerbeschleunigung - Vermögenszuordnung - Rückübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1996 - 7 B 412.95
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von den Urteilen des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 34.93 - (BVerwGE 95, 301) und vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 16.94 - (VIZ 1995, 588) ab.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 45.98

    Unternehmensrestitution; Unternehmensreste; Erbbaurecht; Laufzeit; Erlöschen;

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 5.94 - BVerwGE 98, 137 ; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - VIZ 1996, 338), gewährt das Vermögensgesetz sowohl bei der bloßen Anordnung der staatlichen Verwaltung als auch beim vollständigen Entzug von Vermögenswerten Wiedergutmachung in der Weise, daß der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.

    Aus dieser Konzeption des Gesetzes folgt, daß bei der Wiedergutmachung grundsätzlich solche Vermögenseinbußen unberücksichtigt bleiben, die sich daraus ergeben, daß der Geschädigte infolge der Schädigungsmaßnahme weder über den Vermögenswert verfügen noch ihn nutzen konnte (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - a.a.O.; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Nach dem Urteil des Senats vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51 ist eine staatliche Beteiligung bei der Unternehmensrestitution - und, wie hinzuzufügen ist, bei der Unternehmensresterestitution (vgl. § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG) sowie bei der Restitution von Gesellschaftsanteilen (vgl. Beschluss vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20) - zu berücksichtigen, weil sich das Vermögensgesetz auf die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten beschränkt, die durch den staatlichen Zugriff auf privates Eigentum geprägt waren.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 2.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

    Die Vorschrift hat jedoch keine Bedeutung für öffentliche Restitutionsansprüche, die - anders als die Restitution nach § 1 Abs. 1, Abs. 8 Buchst. a VermG - auch Vermögensentziehungen erfaßt, die nach dem 8. Mai 1945 durch die SMAD oder in deren Einverständnis vorgenommen wurden (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283, 286, und Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 Buchholz 428 § 6 Nr. 20 S. 40).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Dementsprechend ist das Bundesverwaltungsgericht bisher ohne weiteres von der Verfassungsmäßigkeit der Quorumsregelung ausgegangen (vgl. Urteile vom 28. August 1997 und vom 29. September 1993, jeweils a.a.O.; Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20 S. 37).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 11.98

    Öffentliche Restitution; Legalenteignung; Rechtsstaatswidrigkeit;

    Die Vorschrift hat jedoch keine Bedeutung für öffentliche Restitutionsansprüche, die anders als die Restitution nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG auch Vermögensentziehungen erfaßt, die nach dem 8. Mai 1945 durch die SMAD oder in deren Einverständnis vorgenommen wurden (vgl. Urteil vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283, 286, und Beschluß vom 5. März 1996 BVerwG 7 B 412.95 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20 S. 40).
  • BVerwG, 21.01.1997 - 3 B 169.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsberechtigung bei Anteilseigentum an

    Ob Anteile oder Mitgliedschaftsrechte an einer Gesellschaft des privaten Rechts überhaupt dem Vermögensbegriff des Vermögenszuordnungsgesetzes unterfallen (§ 1 a Abs. 1 VZOG), kann offenbleiben (vgl. Beschluß vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 -).
  • BVerwG, 06.09.2000 - 3 B 115.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob es zur Vermeidung eines Verstoßes gegen

    Ebenso wie es denkbar ist, dass die vermögenszuordnungsrechtliche Restitution zugunsten öffentlicher Verwaltungsträger günstiger als zugunsten privater Restitutionsberechtigter ausgestaltet sein kann (vgl. Beschluss vom 5. März 1996 - BVerwG 7 B 412.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 20 S. 40 für fehlende Deckungsgleichheit der Bestimmungen in Bezug auf besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Zwangszugriffe), zwingt ein - hier als denkbar unterstelltes - verfassungsrechtliches Willkürverbot in Bezug auf die Rückverschaffung von Unternehmensbeteiligungen nicht dazu, private Unternehmensanteilseigner und staatliche (kommunale) insoweit strikt gleichzubehandeln.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1842
BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95 (https://dejure.org/1996,1842)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 7 B 358.95 (https://dejure.org/1996,1842)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 7 B 358.95 (https://dejure.org/1996,1842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz durch unterschiedliche Berücksichtigung von Aufbaugrundpfandrechten im Rahmen der Sicherung staatlich gewährter Baukredite - Grundsatz der Lastengleichheit

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1; VermG § 18 Abs. 2, Abs. 3
    Offene Vermögensfragen: Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Berücksichtigung von Aufbaugrundpfandrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1996, 543
  • VIZ 1996, 338
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 22.93

    Anspruch auf Herausgabe der während der staatlichen Treuhandverwaltung gezogenen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95
    Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 22.93 - BVerwGE 95, 167 = NJW 1994, 1297 = VIZ 1994, 237 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 16), gewährt das Vermögensgesetz Wiedergutmachung grundsätzlich nur in der Weise, daß der Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger in die früher, d.h. zum Zeitpunkt der Schädigungsmaßnahme, innegehabte Rechtsposition wiedereingesetzt wird.
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 06.03.1996 - 7 B 358.95
    Die Neufassung des § 18 VermG durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz geht von demselben Grundgedanken aus, hat jedoch aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung das System der Wiedereintragung der dinglichen Belastungen zugunsten eines Systems der Hinterlegung von Ablösebeträgen geändert (vgl. BTDrucks 12/2480, 51).
  • BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98

    Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der

    Hintergrund dieser gesamten Regelungen ist, daß die vom staatlichen Verwalter veranlaßten Belastungen Folge eines vermögensrechtlichen Schädigungstatbestandes und somit ihrerseits als Schädigung des Berechtigten anzusehen sind, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer noch fortdauernden Bereicherung des Berechtigten geführt haben (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1998 - XI ZR 104/98 - VIZ 1999, 154; BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 1996 - 7 B 358/95 - VIZ 1996, 338; vom 21. Mai 1997 - 7 B 70/97 - VIZ 1997, 532).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 18.98

    Offene Vermögensfragen - Aufbaugrundschuld; staatlicher Verwalter; Anordnung

    Anderenfalls werden die vom staatlichen Verwalter bestellten Grundpfandrechte ihrerseits als wiedergutzumachende Schädigung angesehen, weil sie auf die Schädigungsmaßnahme der Anordnung der staatlichen Verwaltung (§ 1 Abs. 4 VermG) zurückzuführen sind (vgl. Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2; Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 29.97

    Aufbauhypothek; Ablösebetrag; staatlicher Verwalter; Erbengemeinschaft; staatlich

    Solche aufgedrängten Grundpfandrechte sind deshalb bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur zu berücksichtigen, wenn überhaupt Baumaßnahmen durchgeführt wurden (vgl. § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG) und soweit sich diese heute noch wertsteigernd oder werterhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2 = VIZ 1996, 338; Beschluß vom 21. Mai 1997 - BVerwG 7 B 70.97 - Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 1 = VIZ 1997, 532).
  • VG Magdeburg, 14.01.2003 - 5 A 19/02
    Die Regelung in § 18 Abs. 2 VermG betrifft gegenüber der Grundregelung im vermögensrechtlichen Ablösesystem einen grundlegend anderen Sachverhalt und ist als verfassungsrechtlich unbedenkliche Ausnahme (BVerwG, 7 B 358.95, Beschluss v. 06.03.1996, BH, 428, § 18 VermG Nr. 2) innerhalb des § 18 VermG zu sehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht (7 B 358.95, Beschluss v. 06.03.1996, BH, 428, § 18 VermG Nr. 2) führt dazu aus, dass die Regelung in § 18 Abs. 2 VermG "dingliche Belastungen [erfasst], die nicht durch den Berechtigten veranlasst wurden, sondern erst nach Eintritt der schädigenden Maßnahme, nämlich nach der Anordnung der staatlichen Treuhandverwaltung (vgl. § 1 Abs. 4 VermG), ohne den Willen des Berechtigten dem Grundstück auferlegt wurden.

  • BVerwG, 21.05.1997 - 7 B 70.97

    Restitution von Grundstücken - Übernahme von Grundpfandrechten - Bestellung des

    Nur in diesem Umfang ist das jeweilige Grundpfandrecht - abweichend von dem in §§ 16 Abs. 2 VermG festgelegte Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme - nach § 16 Abs. 5 VermG von dem Berechtigten zu übernehmen (vgl. Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04

    Einzelrestitution; Ablösebetrag; Forderung; staatliche Verwaltung;

    Wurden zur Sicherung solcher Kredite vom staatlichen Verwalter Aufbauhypotheken oder vergleichbare Grundpfandrechte bestellt, hat der Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger für diese einzustehen, wenn sich die gesicherten Aufwendungen heute noch Wert steigernd oder Wert erhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • BGH, 01.12.1998 - XI ZR 104/98

    Ermittlung des Werts der von einem staatlichen Verwalter ohne Rechtsgrundlage

    Das Vermögensgesetz knüpft allein an die Bestellung durch den staatlichen Verwalter an, weil die staatliche Verwaltung bereits ein Schädigungstatbestand war (vgl. BVerwG VIZ 1996, 338).
  • BVerwG, 05.01.1999 - 8 B 206.98
    Danach tragen die Ausgleichsregelungen des § 16 Abs. 5 und des § 18 Abs. 2 VermG dem Umstand Rechnung, daß die Anordnung der staatlichen Verwaltung zu den Schädigungstatbeständen gehört, die nach § 1 Abs. 4 VermG die Anwendung des Vermögensgesetzes eröffnen und deshalb den im Gefolge dieser Anordnung vom staatlichen Verwalter bestellten "aufgedrängten" Grundpfandrechte ihrerseits als eine wiedergutzumachende Schädigung anzusehen sind, soweit nicht im Einzelfall eine fortdauernde Bereicherung des Berechtigten auszugleichen ist (vgl. auch Beschluß vom 6. März 1996 - BVerwG 7 B 358.95 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 02.09.2004 - 7 B 48.04

    Festsetzung von Ablösebeträgen in Bezug auf ein rückübertragenes Grundstück;

    Wurden zur Sicherung solcher Kredite vom staatlichen Verwalter Aufbauhypotheken oder vergleichbare Grundpfandrechte bestellt, hat der Berechtigte oder sein Rechtsnachfolger für diese einzustehen, wenn sich die gesicherten Aufwendungen heute noch Wert steigernd oder Wert erhaltend auf das zurückzuübertragende Grundstück auswirken (Beschluss vom 6. März 1996 BVerwG 7 B 358.95 Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 20.01.2003 - 7 B 34.02

    Festsetzung von Ablösebeträgen in einem Bescheid über die Rückübertragung eines

    Aus diesem Grund sind die betreffenden Grundpfandrechte überhaupt nicht zu berücksichtigen, wenn der Berechtigte gemäß § 18 Abs. 2 Satz 5 VermG nachweist, dass eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde (Beschluss vom 6. März 1996 BVerwG 7 B 358.95 Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 2).
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 09.01.2001 - 7 B 76.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Festsetzung eines Ablösebetrages für zwei

  • BVerwG, 19.03.2003 - 7 B 160.02

    Ablösebetrag für untergegangene Aufbaugrundpfandrechte auf ein zurückübertragenes

  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 B 46.03

    Festsetzung von Ablösebeträgen für Grundpfandrechte auf einem zurückübertragenen

  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 B 164.02

    Zweimalige nachträgliche Erhöhung eines Ablösebetrages nach § 18 des

  • VG Berlin, 18.07.2000 - 25 A 141.95

    Anspruch auf vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Anwendbarkeit

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