Rechtsprechung
   BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1070
BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94 (https://dejure.org/1996,1070)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1996 - 7 C 47.94 (https://dejure.org/1996,1070)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 (https://dejure.org/1996,1070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumsverzicht - Überschuldung - Verbindlichkeiten - Instandsetzungsmaßnahmen - Instandhaltungskosten - Grundstückswert - Beleihungsgrenze - Einheitswert - Reinertrag - Instandsetzung - Rücklage - Fiktive Rücklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Instandsetzungsbedarf; Reparaturstau; Instandsetzungsmaßnahmen; Zeitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1570
  • VIZ 1996, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
    Wurden bei der Vermietung des Wohngebäudes laufend Erträge erzielt, aber jahrzehntelang keinerlei Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen, beruht eine festgestellte Überschuldung nur dann auf nicht kostendeckenden Mieten, wenn im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts der Zeitwert des Grundstücks zuzüglich eines angemessen vervielfachten Jahresreinertrags nicht ausreicht, um die Kosten der anstehenden unabweisbaren Instandsetzungsmaßnahmen zu decken (im Anschluß an BVerwGE 98, 87).«.

    Gleichwohl scheitert die Rückübertragung des Grundstücks nicht daran, daß das Verwaltungsgericht eine eingetretene Überschuldung nicht festgestellt hat; denn wie der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.95 - (BVerwGE 98, 87 [89]) dargelegt hat, erfaßte schon die ursprüngliche Fassung des § 1 Abs. 2 VermG auch den Fall der unmittelbar bevorstehenden Überschuldung.

    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).

    Denn diese Vorschrift will nicht den Regelfall des üblichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsbedarfs erfassen, der gemessen am Standard der alten Bundesrepublik aufgrund des schlechten Bauzustands älterer Mietshäuser in der DDR allgemein vorhanden war, sondern demjenigen Eigentümer einen Rückübertragungsanspruch einräumen, den ein konkreter, sachlich und zeitlich unabweisbarer Finanzierungsbedarf für Instandsetzungsmaßnahmen wirtschaftlich zur Aufgabe seines Eigentums gezwungen hat (vgl. BVerwGE 98, 87 [93 ff.]).

    Für den hier in Rede stehenden Zeitraum ist der Grundstückswert nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 98, 87 [90 ff.]) grundsätzlich nach den zum Gesetz über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz erlassenen Bewertungsrichtlinien vom 4. Mai 1960 (abgedr. in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Dok. I Nr. 202 c) festzustellen, d.h. aus dem Mittel zwischen Sachwert und Ertragswert zu berechnen, wobei der Sachwert die Obergrenze bildet; von diesem Wert ist gegebenenfalls ein Abschlag vorzunehmen, soweit nach der üblichen Praxis der Kreditvergabe nur ein bestimmter Prozentsatz des Grundstückswerts beliehen werden konnte.

    Eine solche vereinfachte Wertfeststellung ist nach der Rechtsprechung des Senats zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswerts abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht (vgl. BVerwGE 98, 87 [98 f.]).

    Ohne greifbare Anhaltspunkte besteht für Behörden und Gerichte regelmäßig kein Anlaß, in dieser Richtung Ermittlungen anzustellen (vgl. BVerwGE 98, 87 [99]).

    Ergibt sich im weiteren Verfahren, daß eine durch nicht kostendeckende Mieten verursachte Überschuldung vorlag, wird zusätzlich zu prüfen sein, ob diese Überschuldung und damit auch die ökonomische Zwangslage auf Dauer Bestand gehabt hätte und daher als wesentlicher Beweggrund für die Eigentumsaufgabe vermutet werden darf (vgl. dazu BVerwGE 98, 87 [98, 99 f.]).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
    Im Fall der Kläger war das Vermögensgesetz gemäß Art. 14 Abs. 4 Satz 1 des 2. VermRÄndG zwar noch in seiner ursprünglichen Fassung anzuwenden, weil das Verwaltungsverfahren bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes am 22. Juli 1992 beendet war (vgl. BVerwGE 94, 279 [280 ff.]).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 23.94

    Schenkung durch Erbeinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
    Das Gesetz begründet somit einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohnhäusern zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat (BVerwGE 94, 16 [19 f.]; BVerwGE 98, 87 [89 f.]; Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 23.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 52).
  • VG Schwerin, 07.11.2001 - 3 A 339/97

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Feststellung der

    Drittens muß diese Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen sein, daß das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 1993 - 7 C 27.92 -, VIZ 1993, 448; BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 39.93 -, VIZ 1995, 344, 345 f.; BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 48.94 -, VIZ 1995, 348, 349; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, VIZ 1996, 514; BVerwG, Urt. v. 15. Mai 1997 - 7 C 50.96 -, VIZ 1997, 475, 476; BVerwG, Urt. v. 28. März 2001 - 8 C 4.00 -, ZOV 2001, 262, 263).

    Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären, aber vom Eigentümer aufgrund der ökonomischen Zwangslage unterlassen wurden (BVerwG, Urt. v. 16. März 1995 - 7 C 48.94 -, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, a.a.O., S. 515; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 -, VIZ 1996, 516).

    Eine solche vereinfachte Wertfeststellung ist zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswerts abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht (BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, VIZ 1996, 515).

    Für den hier in Rede stehenden Zeitpunkt des Eigentumsverzichts im Jahre 1972 ist der Grundstückswert demnach nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, a.a.O., S. 515) grundsätzlich nach den zum Gesetz über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz erlassenen Bewertungsrichtlinien vom 4. Mai 1960 (abgedr. in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Dok. I Nr. 202 c) festzustellen, d.h. aus dem Mittel zwischen Sachwert und Ertragswert zu berechnen, wobei der Sachwert die Obergrenze bildet; von diesem Wert ist gegebenenfalls ein Abschlag vorzunehmen, soweit nach der üblichen Praxis der Kreditvergabe nur ein bestimmter Prozentsatz des Grundstückswerts beliehen werden konnte.

    Dieser Wert ist (in Ausfüllung des Begriffs des kapitalisierten nachhaltigen Reinertrages) auf 20 Jahre hochzurechnen (BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 -, a.a.O., S. 515) und ergibt somit einen anzurechnenden Ertragswert in Höhe von 10.775,40 M. Soweit nach der zitierten Entscheidung bei Bau- und Unterhaltungsmängeln der Ertragswert ebenfalls zu verringern sein soll (unter Hinweis auf III b Abs. 4 i.V.m. III a Abs. 6 der Bewertungsrichtlinien), folgt dem die Kammer nicht.

  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Zu Unrecht meint die Beschwerde, das angefochtene Urteil beruhe auf einer Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 4.97

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; landwirtschaftliches Anwesen; unlautere

    Diese Regelung eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 98, 87 und Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78) einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn sich die infolge der Eigentums- und Mietenpolitik der DDR latent vorhandene Gefahr der Überschuldung von Mietwohngrundstücken zu einer konkreten ökonomischen Zwangslage verdichtet hatte, die ein weiteres Festhalten an dem Eigentum als wirtschaftlich sinnlos erscheinen ließ, so daß der Eigentümer als Ausweg aus dieser Zwangslage den Eigentumsverzicht, die Schenkung oder die Erbausschlagung gewählt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.) war ein Grundstück überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten.

    Die Feststellung der Überschuldung ist dann erleichtert, wenn der anzusetzende Reparaturaufwand den Einheitswert des Grundstücks erheblich übersteigt; dies folgt aus dem Umstand, daß Kredite üblicherweise höchstens bis zum Einheitswert bewilligt wurden (vgl. BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.).

    War - wie hier - ein Mietwohngrundstück dauerhaft überschuldet, so darf nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 98, 87 ; Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - a.a.0.) im Regelfall unterstellt werden, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten aus dem Zeitraum vor dem Eigentumsverlust beruht.

  • VG Halle, 13.09.2001 - 3 A 493/98
    Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt voraus, dass für das bebaute Grundstück oder das Gebäude im Zeitraum vor dem Eigentumsverlust nichtkostendeckende Mieten erzielt worden sind, diese Kostenunterdeckung die - bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende - Überschuldung des Grundstücks verursacht hat und diese Überschuldung die wesentliche Ursache dafür gewesen ist, dass das Grundstück durch einen der in § 1 Abs. 2 VermG genannten Vorgänge in Volkseigentum übernommen wurde, wobei diese drei Tatbestandsmerkmale ursächlich miteinander verknüpft sein müssen (so BVerwG, Urteil vom 24. Juli 1993 - 7 C 27.92 - ZOV 1993, S. 424; Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 47.94 - VIZ 1996, S. 514).

    Eine solche vereinfachte Wertfeststellung ist indessen nur zulässig, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender Verbindlichkeiten abweicht (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.).

    Hier kommt eine Ermittlung des Beleihungswertes unter Zugrundelegung des Einheitswertes im Rahmen einer vereinfachten Wertfeststellung in Betracht, weil der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass nach der üblichen Praxis der Kreditvergabe nur ein bestimmter Prozentsatz des Grundstückswertes beliehen werden konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.; Urteil vom 16. März 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist im Regelfall davon auszugehen, daß die Überschuldung auf nicht kostendeckenden Mieten beruht (BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - a.a.O. sowie Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78).
  • VG Leipzig, 14.05.1998 - 2 K 1649/94

    Anforderungen an ein Schädigungstatbestand nach Vermögensgesetz; Voraussetzungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94

    Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 07.12.1998 - 7 PKH 13.98

    Eigentumsverzicht; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Reparaturstau;

    An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - VIZ 1996, 514 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302).

    Dem Zeitwert müsse aber entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 BVerwG 7 C 47.94 VIZ 1996, 514) ein fiktiver Rücklagenbetrag in Höhe von 9 945 Mark hinzugerechnet werden, weil es der damalige Eigentümer über Jahre hinweg unterlassen habe, die Mieterträge für die notwendigen größeren Instandsetzungsmaßnahmen einzusetzen (sog. Reparaturstau).

  • BVerwG, 03.05.2000 - 8 B 57.00

    Überschuldung; unterbliebene Instandsetzungen; fiktive Rücklage; im Zeitpunkt der

    Selbst wenn man nämlich mit der Beschwerde davon ausgeht, daß dem angefochtenen Urteil der abstrakte Rechtssatz zugrunde liegt, daß bei der Prüfung einer geltend gemachten Überschuldungslage im Rahmen des § 1 Abs. 2 VermG auch dann ein fiktiver Rücklagenbetrag anzusetzen ist, wenn tatsächlich eine Rücklage im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts vorhanden war, läßt sich jedenfalls der von der Beschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78) kein davon abweichender Rechtssatz entnehmen.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (a.a.O.) beruht auf der Überlegung, daß ein ehemaliger Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, der trotz laufender Erträge über Jahrzehnte keinerlei Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen hat, sich so behandeln lassen muß, als hätte er eine Rücklage in Höhe des zwanzigfachen Jahresreinertrags angespart, weil andernfalls nicht der verständige Hauseigentümer, sondern derjenige Eigentümer begünstigt würde, der seine Miteinnahmen nicht für Instandsetzungsmaßnahmen verwendet oder zurückgelegt hat und darum zu deren Finanzierung außerstande ist (a.a.O. S. 230).

  • BVerwG, 19.01.2000 - 8 B 349.99

    Überschuldung; Ermittlung der Überschuldung; Verbindlichkeiten unterhalb des

    Im Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 S. 225 ) ist es dementsprechend von der Berücksichtigung von Bau- und Unterhaltungsmängeln durch Abschläge wegen unterbliebener Instandsetzung bei der Ermittlung des Sach- und Ertragswerts nach dem Bewertungsrecht der DDR ausgegangen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 16. März 1995, a.a.O., S. 98 und vom 30. Mai 1996, a.a.O., S. 229) wird nämlich die Prüfung der Überschuldung dann erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand deutlich von dem Betrag des Einheitswerts abzüglich schon bestehender Verbindlichkeiten abweicht.

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 24.02

    Eigentumsverzicht; Überschuldung; Instandsetzungsbedarf; Grundstückswert;

  • BVerwG, 07.12.1998 - 7 B 241.98

    Eigentumsverzicht; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung; Reparaturstau;

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 1.03

    Mietwohngrundstück; Verzicht; Überschuldung; Kausalitätsvermutung nicht

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 27.01

    Erbausschlagung wegen Überschuldung; Altschulden; ursächlicher Zusammenhang

  • BVerwG, 13.08.2003 - 7 B 24.03

    Klage auf vermögensrechtliche Rückübertragung des hälftigen Miteigentumsanteils

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96

    Eigentumsverzicht - Vermietungsbedingte Überschuldung - Kausalität - Eigennutzung

  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96

    Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen

  • BVerwG, 08.06.2006 - 7 B 44.06

    Rückübertragung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks; Schädigung

  • BVerwG, 17.01.2008 - 8 B 101.07

    Zulässigkeit einer vereinfachten Wertfeststellung in Abweichung vom Einheitswert

  • BVerwG, 20.07.2015 - 8 B 4.15

    Vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch für ein mit einem Mehrfamilienhaus

  • BVerwG, 27.03.2001 - 7 B 164.00

    Rückübertragung von Eigentumsanteilen an einem Hausgrundstück - Eigentumsverzicht

  • BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten

  • VG Leipzig, 11.05.2000 - 3 K 732/96

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks; Übernahme in Volkseigentum; Erzielung

  • VG Gera, 15.02.2007 - 6 K 363/03

    Rückübertragungsrecht; Überschuldung; Niedrigmieten; Mitursächlichkeit

  • BVerwG, 13.03.1997 - 7 B 390.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlerhafter Sachverhaltsaufklärung bei

  • BVerwG, 29.11.1996 - 7 B 345.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Divergenzrüge wegen der

  • BVerwG, 22.05.2003 - 7 B 15.03
  • VG Schwerin, 31.05.2000 - 3 A 294/96

    Drittwiderspruch gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten

  • BVerwG, 18.03.1997 - 7 PKH 22.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz - Überschuldung auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht