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   KG, 14.11.1995 - 5 U 6674/94   

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https://dejure.org/1995,3717
KG, 14.11.1995 - 5 U 6674/94 (https://dejure.org/1995,3717)
KG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 5 U 6674/94 (https://dejure.org/1995,3717)
KG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 5 U 6674/94 (https://dejure.org/1995,3717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer im Rahmen der Umwandlung früheren Volkseigentums in das Handelsregister eingetragenen GmbH für die Altschulden des früheren volkseigenen Betriebes; Analoge Anwendung der Regelungen des interlokalen Privatrechts auf die DDR; Geltung des Tatortprinzips für ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Plusauflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Parteifähigkeit einer im Wege der Umwandlung eingetragenen GmbH; Haftung für Altschulden; Deliktsstatut bei Auseinanderfallen von Handlungs- und Erfolgsort; Bemessung der Honorare aus zu Zeiten der ehemaligen DDR abgeschlossenen Autorenverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1996, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 03.03.2003 - 8 U 300/01

    Anwendung der Grundsätze der so genannten fehlerhaften Gesellschaft:

    Insoweit nimmt sie Bezug auf die Entscheidungen des 5. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14.11.1995 (VIZ 1996, 547), des 14. Zivilsenates vom 05. Mai 1998 - 14 U 856/96 (unveröffentlicht) sowie des 1. Zivilsenats vom 27.05.1997 und 21.08.2001 zu HRB 4001 8 alt), HRC 538, HRB 35 911 U unveröffentlicht).

    Für den Rechtsverkehr steht nach der Löschung des Zusatzes zweifelsfrei fest, dass die Gesellschaft über das angegebene Grund- bzw. Stammkapital - zeitpunktbezogen - wirklich verfügt (vgl. KG, VIZ 1996, 547).

  • KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

    Angemerkt sei insoweit lediglich, dass im Rahmen der Prüfung des Interesses des Rechtsverkehrs am Fortbestand der Eintragungen zu berücksichtigen wäre, dass die Beteiligte zu 4. offenbar jedenfalls tatsächlich sämtliche Vermögenswerte des Verlages erhalten hat und ihn seither fortführt, das Kammergericht - 14.Zivilsenat - von einer wirksamen Umwandlung ausgegangen ist und auch der 5.Zivilsenat die Haftung der GmbH für Altschulden des Verlages als dessen Rechtsnachfolgerin bejaht hat (vgl. Urteil v. 14.November 1995 VIZ 1996, 547).
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