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   OLG Dresden, 06.02.1996 - 5 U 1212/94   

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https://dejure.org/1996,5075
OLG Dresden, 06.02.1996 - 5 U 1212/94 (https://dejure.org/1996,5075)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.02.1996 - 5 U 1212/94 (https://dejure.org/1996,5075)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 5 U 1212/94 (https://dejure.org/1996,5075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DMBilG § 25 Abs. 5, 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 12 O 5036/93
  • OLG Dresden, 06.02.1996 - 5 U 1212/94

Papierfundstellen

  • VIZ 1996, 605
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus OLG Dresden, 06.02.1996 - 5 U 1212/94
    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall zum Vermögenszuordnungsgesetz (ZIP 1994, 1978, 1979), das eine nach Gebäude- und Grundstückseigentum getrennte Zuweisung als mit der Zielrichtung des Gesetzes unvereinbar angesehen hat, besteht dieses Bedenken bei der hier vorliegenden Konstellation nicht.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Dieser Zweck läßt sich nur verwirklichen, wenn man der Treuhandanstalt, die gemäß § 1 Abs. 4 TreuhG Alleingesellschafter solcher Unternehmen war, in der Insolvenz der Gesellschaft ein Aussonderungsrecht an den betreffenden Grundstücken zubilligt (OLG Dresden, DtZ 1997, 26, 27; Horn, Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet 2. Aufl. § 18 Rn. 180; Hess/Binz/Wienberg, GesO 4. Aufl. § 12 Rn. 125a; MünchKomm-InsO/Ganter, § 47 Rn. 430).
  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00

    Anwendung der Regeln über die Eigenkapitalerhaltung auf Zuwendungen an die

    a) Gemäß § 25 Abs. 5 DMBilG war und ist die Beklagte berechtigt, sogar insolventen von ihr gehaltenen Gesellschaften den auf diese unentgeltlich übergegangenen Grund und Boden zu entziehen und/oder ihn im Insolvenzverfahren auszusondern (vgl. OLG Dresden, VIZ 1996, 605 mit NA-Beschluß des BGH v. 14. Mai 1998 - IX ZR 40/96).
  • OLG Naumburg, 30.11.1998 - 11 U 180/98

    Masseforderung gegen eine sich in Gesamtvollstreckung befindende GmbH;

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  • BGH, 14.05.1998 - IX ZR 40/96

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Eigentums an Grundstücken in der

    Das Berufungsurteil, das u.a. in VIZ 1996, 605 veröffentlicht ist und dessen Ergebnis ersichtlich einer verbreiteten Praxis entspricht, läßt entscheidungserhebliche Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. auch BVerwGE 97, 31 = ZIP 1994, 1978).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 2/99

    Revision - Rechtsfragen - Grundsätzliche Bedeutung - Veräußerung von

    Ob der Ansicht des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, der - mit Aussonderungskraft ausgestattete (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 605 i.V.m. dem Nichtannahmebeschl. des Senats v. 14. Mai 1998 - IX ZR 40/96) - Anspruch aus § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG greife auch dann noch ein, nachdem die Treuhandanstalt (nunmehr: Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) sämtliche Geschäftsanteile veräußert habe, sofern nur der Wert von Grund und Boden bei der Preisbildung nicht berücksichtigt worden sei, mag dahinstehen.
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