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   BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96   

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BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96 (https://dejure.org/1996,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 7 C 6.96 (https://dejure.org/1996,1586)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 7 C 6.96 (https://dejure.org/1996,1586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rückausnahmetatbestand; Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber; Unternehmensverkauf in der Form des "asset-deal"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber, Stichtragsregelung, Rückausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anbahnung vor dem Stichtag - Unzulässiger Erwerb - Asset-deal - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1919
  • NVwZ 1997, 281 (Ls.)
  • NJ 1997, 207
  • DÖV 1997, 207
  • VIZ 1996, 711
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
    Zweck der Stichtagsregelung ist es, die Beseitigung einer an diesem Tag bestehenden oder danach entstandenen Restitutionslage zu verhindern, unabhängig davon, ob es sich um den Erwerb von Volkseigentum oder von privatem Eigentum handelte (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24 = VIZ 1996, 91).
  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94

    Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
    Die Klage ist in vollem Umfang abweisungsreif, weil sich der Kläger auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht festgestellten Tatsachen nicht darauf berufen kann, den Erwerb vor dem Stichtag schriftlich beantragt oder ihn aktenkundig angebahnt zu haben (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG); es bedarf daher keines Eingehens auf die von der Revision unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995, ZIP 1996, 653 [655]) vertretene Rechtsauffassung, der Kläger habe mangels erforderlicher Genehmigung des Vertrags (§ 49 Abs. 3 Buchst. b des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 - KommVerf - [GBl I S. 255]) nicht wirksam Eigentum erworben.
  • BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94

    Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
    Die vom Kläger in Anspruch genommene Vorschrift soll erkennbar zum Schutze desjenigen beitragen, der sich bereits vor dem 19. Oktober 1989 ernsthaft um einen seiner Art nach rechtlich zulässigen Erwerb bemüht hat; es soll vermieden werden, daß jemand nur deswegen unter die Stichtagsregelung fällt, weil seinem Erwerbsanliegen aus Gründen, auf die er keinen Einfluß hatte, nicht rechtzeitig entsprochen wurde, zumal sich zu dieser Zeit die Alteigentümer noch keine konkreten Hoffnungen auf Wiederherstellung ihrer früheren Rechtspositionen machen konnten (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 44; vgl. auch Schmidt in: Kimme, Offene Vermögensfragen § 4 VermG Rn. 81).
  • BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Daran fehlt es, wenn ein Erwerb angebahnt wurde, der nach der DDR-Rechtsordnung vor dem Stichtag nicht Vertragsgegenstand sein konnte (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 : Kauf eines volkseigenen Grundstücks).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher

    Die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG ist dann nicht anwendbar, wenn der angestrebte Erwerb im Zeitpunkt des Stichtages rechtlich nicht zulässig war (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34).

    Diese Frage hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34) bejaht; denn es war die erklärte Absicht des Gesetzgebers, ausschließlich denjenigen zu schützen, der sich (in der Regel als Mieter) bereits vor dem 19. Oktober 1989 ernsthaft um einen rechtlich zulässigen Erwerb des Eigentums an einem volkseigenen Gebäude bemüht hatte (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 44).

  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Demgemäß geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Kauf volkseigener Grundstücke durch Private erstmals durch das Verkaufsgesetz zugelassen wurde (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02

    Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche

    Entscheidend ist , dass ein Erwerb nach § 1 des Verkaufsgesetzes schon deshalb nicht in Betracht kam, weil hiernach nur der Erwerb des Gebäudes, nicht jedoch des Grundstücks zulässig war (stRspr des BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 und vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16

    Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution;

    So scheidet ein redlicher Erwerb von Grundstückseigentum aus, wenn der Immobilienkauf - wie etwa der Kauf volkseigener Grundstücke - seinem Vertragsgegenstand nach vor dem 19. Oktober 1989 rechtlich nicht zulässig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 - juris LS 3 und S. 83 zur Anbahnung eines solchen Geschäfts).
  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 15.00

    Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; Ausnahme von der

    Weil § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a VermG danach nur einen Erwerb aus staatlicher Hand erfasst, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein gegenüber dem Staat geäußerter Erwerbswunsch nicht schutzwürdig, wenn das zu erwerbende Grundstück zum Stichtag weder in Volkseigentum noch unter staatlicher Verwaltung stand (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34; Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden;

    Dazu zählt, daß der Käufer zum berechtigten Erwerberkreis gehörte und daß es sich um ein vom Gesetz erfaßtes Erwerbsobjekt handelte (vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 6.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34, S. 79 = VIZ 1996, 711 ; Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 ).
  • BVerwG, 29.11.1999 - 8 B 277.99

    Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einer rechtserheblichen Anbahnung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG erst dann die Rede sein, wenn sie einen Vermögensgegenstand betraf, der dem rechtsgeschäftlichen Erwerb unmittelbar zugänglich, also rechtlich erwerbsfähig war (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; vgl. auch Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 S. 79 und vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - UA S. 10 sowie Beschluß vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 163.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61 S. 137 ).
  • BVerwG, 09.10.1997 - 7 B 324.97

    Vermögensrechtliche Rückgabe eines Grundstücks bei Unmöglichkeit der Rückgabe -

    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG dann nicht anwendbar ist, wenn der angestrebte Erwerb bis zum Stichtag bereits aus Rechtsgründen ausschied (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 - sowie Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 -, bisher nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 12.07.2016 - 8 C 15.16

    Redlicher Erwerb nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt Beginn des Erwerbsvorgangs

    So scheidet ein redlicher Erwerb von Grundstückseigentum aus, wenn der Immobilienkauf - wie etwa der Kauf volkseigener Grundstücke - seinem Vertragsgegenstand nach vor dem 19. Oktober 1989 rechtlich nicht zulässig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 - juris LS 3 und S. 83 zur Anbahnung eines solchen Geschäfts).
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