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   KG, 17.02.1997 - 4 Ws 24/97 REHA   

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KG, 17.02.1997 - 4 Ws 24/97 REHA (https://dejure.org/1997,8307)
KG, Entscheidung vom 17.02.1997 - 4 Ws 24/97 REHA (https://dejure.org/1997,8307)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 1997 - 4 Ws 24/97 REHA (https://dejure.org/1997,8307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VIZ 1997, 383
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 28.09.1995 - 2 Ws 6/95
    Auszug aus KG, 17.02.1997 - 4 Ws 24/97
    Auch die Tatsache, daß der Antragsteller eingeräumt hat, für die Sicherheitsbehörden der CSSR tätig gewesen zu sein, reicht für sich allein nicht aus, die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 StrRehaG anzunehmen (vgl. OLG Dresden, VIZ 1996, 110 ; Pfister/Mütze, aao., Rdn. 44; a.A. Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG , § 7 Rdn. 2).
  • LG Potsdam, 28.11.2008 - BRH (OP) 15/08

    Strafrechtliche Rehabilitierung in den neuen Bundesländern: Anforderungen an den

    Dem Ausschließungsgrund des § 16 Abs. 2 StrRehaG liegt die gesetzgeberische Erwägung zugrunde, denjenigen Personen soziale Ausgleichsleistungen vorzuenthalten, die selbst an nicht rechtsstaatlichen Ausprägungen der Verhältnisse in der DDR beteiligt waren (Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 16 Rn. 20; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; OLG Rostock, Beschluss v. 10. Februar 2004 - Az.: I WsRH 3/03; Hellmann, Die Auslegung von Ausschlussklauseln in Wiedergutmachungsgesetzen, VIZ 1995, 201 ff.).

    25 An diesem Normzweck gemessen wird ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit in der Regel angenommen, wenn eine Prüfung des Einzelfalls ergibt, dass der Betroffene etwa mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder der diesem gleichgestellten Abteilung I der örtlichen Volkspolizeiämter derart eng zusammengearbeitet hat und die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit für Dritte derart schwerwiegend gewesen sind, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden des Antragstellers eindeutig und signifikant überwiegen (OLG Dresden, VIZ 1996, 110, 111; KG, VIZ 1997, 383, 384; NJW 1998, 1729).

    Dabei sah der Gesetzgeber die Spitzeltätigkeit eines inoffiziellen Mitarbeiters für das Ministerium für Staatssicherheit als Hauptanwendungsfall des in § 16 Abs. 2 StrRehaG normierten Ausschlusstatbestandes an (vgl. Mütze, in: Pfister/Mütze, Rehabilitierungsrecht, § 16 StrRehaG, Rdnr. 50, 51; LG Berlin, NJ 1997, 435; NJ 2001, 110; KG, Beschluss v. 2. Januar 2001 - Az.: 4 Ws 212/00 Reha; Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, Rn. 26; zu hochrangigen SED-Funktionären und hauptamtlichen Mitarbeitern des MfS: Marxen/Werle, Strafjustiz und DDR-Unrecht, Dokumentation, Band 6, MfS-Straftaten).

  • OVG Berlin, 01.12.2004 - 6 B 1.04

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens unter Rücknahme des Bescheids;

    Es genügt vielmehr, dass die IM-Berichte konkret geeignet waren, Verfolgungsmaßnahmen auszulösen, d.h. andere Personen in der ehemaligen DDR zu schädigen oder auch nur zu gefährden (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 B 10.90 - zur Fallkonstellation des Vorschubleistens i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 HHG; a.A. KG, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 5 Ws 44.03 REHA - Beschluss vom 2. Januar 2001 - 4 Ws 212.00 REHA -, VIZ 2002, 184; Beschluss vom 3. November 1997 - 3 Ws 536.97 REHA -, NJW 1998, 1729; Beschluss vom 17. Februar 1997 - 4 Ws 24.97 REHA -, VIZ 1997, 383; OLG Dresden, Beschluss vom 28. September 1995 - 2 Ws 6.95 -, VIZ 1996, 110 -).
  • OLG Naumburg, 15.12.2008 - 1 Ws Reh 618/08

    Versagung von Leistungen nach dem StrRehaG wegen Tätigkeit als Geheimer

    Dies ist dann der Fall, wenn jemand freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Missbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt und an den in der DDR für seine repressiven und menschenverachtende Tätigkeit bekannten Staatssicherheitsdienst weitergegeben hat (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, 3 C 11/05 - zitiert nach JURIS-Datenbank -, KG NJ 1997, 435).

    Es ist vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Intensität der Zusammenarbeit mit dem MfS oder anderen Sicherheitsdiensten oder deren Auswirkungen auf Dritte in solch einem Maße verwerflich gewesen sind, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden des Betroffenen eindeutig überwiegen (KG NJ 1997, 435; KG VIZ 2002, 184).

  • OLG Rostock, 08.04.2009 - I WsRH 5/09

    Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Ausschluss sozialer

    Diese Auslegung entspricht der überwiegenden Auffassung auch anderer Obergerichte (vgl. KG VIZ 1995, 431; BayVGH, Beschl. vom 30.05.2001 - 12 B 97.685 - insoweit offengelassen durch BVerwG VIZ 2003, 202; ThürOLG VIZ 1995, 128; OLG Dresden OLG-NL 1996, 19; 47; OLG Jena, NJ 2002, 324; KG, NJ 1997, 435; VIZ 2002, 184; so auch Hellmann, VIZ 1995, 201 ff.; Wermelskirchen, NJ 2008, 342, 347).
  • OLG Jena, 05.03.2002 - 1 Ws Reha 37/01
    Ähnlich äußert sich das KG (Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 4 Ws 24/97 REHA,VIZ 1997, 383), wenn es ausspricht, dass nur bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit die Versagung sozialer Ausgleichsleistungen zulässig ist.
  • KG, 25.07.2017 - 4 Ws 74/17

    Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung einer Entschädigung für eine zu

    Die Intensität der dem Betroffenen zur Last fallenden Zusammenarbeit mit dem Staatsicherheitsdienst der DDR bzw. mit in der Arbeitsweise gleichgestellten, repressiv agierenden anderen Behörden des SED-Unrechtsregimes oder die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit auf Dritte muss in einem solchen Maße verwerflich gewesen sein, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden eindeutig überwiegt (vgl. OLG Dresden VIZ 1996, 110 ; OLG Jena NJ 2002 324; OLG Rostock aaO; KG NJW 1998, 1729 ; NJ 2002, 184 ; NJ 1997, 435 ).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2011 - 1 Ws (Reha) 20/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rückforderung gewährter Kapitalentschädigung und

    Dies ist dann der Fall, wenn jemand freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Missbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt und an den in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannten Staatssicherheitsdienst weitergegeben hat (vgl. BVerwG a.a.O.; KG NJ 1997, 435).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 1 Reha 3/21

    Antrag auf Entschädigung nach StrRehaG ; Kapitalentschädigung trotz Tätigkeit für

    Das ist in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen (vgl. OLG Dresden a. a. O.; OLG Jena NJ 2002, 324, 325; KG NJ 1997, 435, NJW 1998, 1729 und NJ 2002, 184).
  • OLG Dresden, 16.10.2001 - 4 Ws 10/01

    Mitarbeiter; IM; MfS; Spitzel; Ausschluß

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Intensität der Zusammenarbeit des Betroffenen mit dem MfS oder deren Auswirkungen auf Dritte in einem solchen Maße verwerflich gewesen sind, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden des Betroffenen eindeutig überwiegen (OLG Dresden VIZ 1996, 110; KG VIZ 1997, 383 und NJW 1998, 1729).
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