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   BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96   

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BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96 (https://dejure.org/1997,549)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 7 C 55.96 (https://dejure.org/1997,549)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 7 C 55.96 (https://dejure.org/1997,549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG - Funktionelle Einbeziehung in eine Unternehmenseinheit - Umbau und Umnutzung nach dem Stichtag des § 5 Abs. 2 VermG - Verstoß gegen die Veränderungssperre des § ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Umbauten; Gebäudeumnutzungen; Veränderungssperre; Unternehmensbeeinträchtigung; Erheblichkeit der Unternehmensbeeinträchtigung; Vermietungs- oder Verpachtungsangebot des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 193
  • NJW 1997, 2771 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1087
  • NJ 1997, 494
  • VIZ 1997, 412
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Eine Beeinträchtigung des Unternehmens ist "erheblich" im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG, wenn sie die Lebensfähigkeit des Unternehmens berührt (wie BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - NJW 1994, 1723 [1726]).

    Dabei reicht es aus, wenn sich eine solche Gefahr bei langfristiger Betrachtung der Ertragslage ergibt (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93 - NJW 1994, 1723 [1726]).

  • BVerwG, 04.01.1994 - 7 B 99.93

    Gleichsetzung der Fälle willkürlicher Enteignung mit rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Das angegriffene Urteil weiche mit der Annahme einer unlauteren Machenschaft auch von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - ab; denn anders als dort sei hier kein Enteignungszweck lediglich vorgeschoben gewesen, weil Planung und Realisierung des Vorhabens in wesentlichen Teilen identisch seien.

    Verfehlt ist die Auffassung der Beklagten, eine unlautere Machenschaft scheide schon deswegen aus, weil kein Sachverhalt vorliege, der die in dem Beschluß des Senats vom 4. Januar 1994 - BVerwG 7 B 99.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 12) für Enteignungsfälle aufgestellten Voraussetzungen erfülle.

  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Dabei muß die rückgabehindernde Nutzung nach der Rechtsprechung des Senats bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben, um den Restitutionsausschluß rechtfertigen zu können (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13; Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 [83]).
  • VG Berlin, 29.08.1994 - 31 A 880.93

    Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks; Ablehnung des Restitutionsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Es soll auch einem ertragsstarken Unternehmen nicht angesonnen werden, wegen einer erzwungenen Rückgabe des Betriebsgrundstücks einen neuen Betrieb an einem anderen Standort errichten zu müssen (so zu Recht VG Berlin, Urteil vom 29. August 1994 - VG 31 A 880/93 - VIZ 1995, 187 [189]).
  • BVerwG, 28.08.1995 - 7 B 214.95

    Vermögensfragen - Gewerbliche Nutzung - Treuhandanstalt - Veräußerung - Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Dabei muß die rückgabehindernde Nutzung nach der Rechtsprechung des Senats bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben, um den Restitutionsausschluß rechtfertigen zu können (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13; Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 [83]).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94

    Wann ist ein Rückübertragungsanspruch ausgeschlossen?

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Insoweit fehlt es an tatsächlichen Feststellungen, die unabhängig davon getroffen werden müssen, ob die Kläger einen Rückgabeausschluß durch das Angebot eines Nutzungsverhältnisses abwenden können; denn je nach Lage der Dinge käme auch eine voraussetzungslose Teilrückgabe des Grundstücks in Betracht (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 [73]).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 60.93

    Rückgabe eines mit dem entzogenen Unternehmen nicht vergleichbaren Unternehmens

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Der Senat hat bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen, daß § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG dem Berechtigten lediglich einen vor den Zivilgerichten zu verfolgenden schuldrechtlichen Unterlassungsanspruch gewährt, jedoch nichts an der Erheblichkeit der vom Verfügungsberechtigten gleichwohl geschaffenen restitutionsbeeinträchtigenden Tatsachen ändert (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 60.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 8); entsprechendes gilt, wenn - wie hier - durch tatsächliche Veränderungen des Vermögenswertes die Voraussetzungen eines Restitutionsausschlußgrundes aufrechterhalten worden sein sollten.
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96
    Es bleibt darauf hinzuweisen, daß im Falle der Rückübertragung des Eigentums an dem umstrittenen Grundstück diese grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Entscheidung über den Wertausgleich nach § 7 Abs. 1 VermG ausgesprochen werden darf (vgl. Urteil des Senats vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17).
  • BVerwG, 11.06.2001 - 8 B 17.01

    Frist für Abfassung des Urteils; Zustellung an Verkündungs statt.

    Die Beschwerde kann auch nicht mit der Begründung Erfolg haben, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1997 (BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113) und vom 20. März 1997 (BVerwG 7 C 55.96 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Die Norm will die Lebensfähigkeit von Unternehmen in den neuen Ländern sichern; sie ist - wie der Senat es in seinem Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) im Anschluss an Hellmann (in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/ Neuhaus, VermG, § 5 Rn. 59) ausgedrückt hat - eine "vergangenheitsorientierte investive Vorfahrtsregelung".

    Deshalb hat der Senat eine Betriebserweiterung dann als unschädlich für den Fortbestand des Rückübertragungsausschlusses betrachtet, wenn es sich um eine marktgerechte Ergänzung, also eine den wirtschaftlichen Verhältnissen im wieder vereinigten Deutschland entsprechende Weiterentwicklung der zum Stichtag des § 5 Abs. 2 VermG bestehenden unternehmerischen Tätigkeit handelte (vgl. Urteil vom 20. März 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Restitutionsausschlußgrund auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (BVerwG, Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 ; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ; Beschluß vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - a.a.O.).

    Obwohl feststeht, daß die Klägerin einen Anspruch auf Rückübertragung des ehemaligen Flurstücks 424/2 hat, ist der Senat gehindert, eine abschließende Sachentscheidung zu treffen; denn die Rückübertragung darf grundsätzlich nur unter gleichzeitiger Entscheidung über den Wertausgleich nach § 7 Abs. 1 VermG ausgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - a.a.O., S. 203).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98

    Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder

    Der Gesetzgeber sieht mithin in § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG von der Person des Erwerbers ab und richtet seinen Blick allein auf das jeweilige Unternehmen, das durch die Restitution nicht in seiner Existenz gefährdet werden soll; tragender Schutzzweck der Bestimmung ist die wirtschaftspolitisch motivierte Erhaltung lebensfähiger Unternehmen im Beitrittsgebiet (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 2034; Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).

    Gemäß § 5 Abs. 2 VermG müssen die für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG maßgeblichen tatsächlichen Umstände bereits am 29. September 1990 vorgelegen haben; darüber hinaus muß die rückgabehindernde Nutzung des Grundstücks bis zur Entscheidung über die Rückgabe fortbestehen, um den Restitutionsausschluß zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - a.a.O. S. 197 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.04.1998 - 7 B 7.98

    Offene Vermögensfragen

    Vielmehr weist es gerade darauf hin, daß die Richtlinien Nr. 1 ebenso wie der ihnen zugrundeliegende SMAD-Befehl Nr. 64 nicht in Berlin (Ost), sondern nur in der sowjetischen Besatzungszone gegolten hätten (ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 101, 201 ), so daß es auf die in diesen Richtlinien angeordnete Erstreckungswirkung nicht ankomme.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 71.96

    Feststellung der Berechtigung; selbständige Teilentscheidung;

    Die hierfür maßgeblichen Umstände müssen gemäß § 5 Abs. 2 VermG am 29. September 1990 vorgelegen und bis zur Entscheidung über die Rückübertragung fortbestanden haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - VIZ 1997, 412 m.w.N.).

    Eine derartige Abwendungsbefugnis (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - a.a.O.) ist nicht gegeben, wenn der Zweck des Restitutionsausschlusses in der Aufrechterhaltung einer im öffentlichen Interesse und nicht nur im Interesse des jeweiligen Unternehmens liegenden Nutzung besteht, wie dies bei der Rekultivierung von Tagebauflächen der Fall ist.

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

    Die Vorschrift bewirkt eine "vergangenheitsorientierte investive Vorfahrtsregelung" (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).

    Dabei wird das Verwaltungsgericht davon auszugehen haben, dass eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG auch dann gegeben sein kann, wenn die Rückgabe des Grundstücks aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Lebensfähigkeit des Unternehmens gefährden würde (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 ).

  • BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10

    Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder

    Die Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen schließt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht zwangsläufig aus, sondern nur, wenn dies ihre funktionelle Einbeziehung in den Betrieb beendet oder diesen wesentlich verändert (Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 und vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 41 S. 70 f.).

    Die geltend gemachte Divergenz zu den Urteilen vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - (BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13) und vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) ist nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ordnungsgemäß dargelegt.

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01

    Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks;

    a) Für die Rückgabe von Grundstücken ist entschieden, dass sich ein Restitutionsausschlussgrund deshalb auch auf einen Teil des betreffenden Grundstücks beschränken kann (vgl. Urteile vom 15. Juni 2000 - BVerwG 7 C 20.99 - ZOV 2000, 417, vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1, vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 55.94 - BVerwGE 100, 70 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 5 S. 3 , vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 S. 28 ; Beschluss vom 22. September 1997 - BVerwG 7 B 157.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 47).
  • BVerwG, 22.09.1997 - 7 B 157.97

    Volkseigenes Grundstück - Eigenheim - Dingliches Nutzungsrecht - Teilrückgabe -

  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds;

  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 27.99

    Auskehrung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Berechtigter;

  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 12.03

    Verletzung der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht; Erheblichkeit der

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 11.03

    Voraussetzungen einer Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch das Gericht

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 2.05

    Restitution; Wertausgleich für bauliche Maßnahme; Schwellenwerte; Abschläge für

  • VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94

    Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf

  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 10.03

    Erheblichkeit der Beeinträchtigung nach § 5 Abs. 1 Buchst. d Gesetz zur Regelung

  • BVerwG, 14.06.2001 - 7 C 24.00

    Restitution; Grundstück; Überschuldung; Unternehmen; Unternehmensgesetz;

  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97

    Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen

  • BVerwG, 19.01.1998 - 7 B 347.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

  • BVerwG, 28.08.2009 - 8 B 16.09

    Eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Voraussetzung für die

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 76.01

    Investive Veräußerung; Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

  • BVerwG, 26.10.2006 - 7 B 19.06

    Grundlagen der Festsetzung eines Wertausgleichs nach § 7 Abs. 1 Vermögensgesetz

  • VG Berlin, 11.09.2003 - 29 A 206.98

    Restitutionsanspruch bei verfolgungsbedinger Veräußerung eines Grundstücks; Freie

  • BVerwG, 29.10.2001 - 8 B 192.01

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

  • BVerwG, 24.05.2000 - 8 B 12.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Beeinträchtigung eines Unternehmens -

  • KG, 04.12.2007 - 13 U 5/07

    Sittenwidrige Schädigung: Einräumung eines Nießbrauchs an einem

  • BVerwG, 21.05.2001 - 8 B 61.01

    Voraussetzung Zulassung Revision bei mehreren selbständig tragenden Begründungen

  • BVerwG, 20.12.2006 - 8 B 92.06

    Bestehen einer Rechtsverletzung durch die Rückübertragung eines Grundstücks nach

  • BVerwG, 13.08.1998 - 7 B 249.98

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit

  • VG Frankfurt/Oder, 08.10.2008 - 4 K 64/06

    Redlicher Erwerb und Rückübertragung einer Grundstücksteilfläche

  • VG Gera, 03.12.2003 - 5 K 916/00

    Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; besatzungshoheitliche Enteignung;

  • VG Leipzig, 29.02.2000 - 7 K 774/97

    Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken für die bei Überführung des

  • BVerwG, 23.08.2000 - 8 B 116.00

    Lebensfähigkeit eines Unternehmens - Abgrenzung von Liebhaberei bzw. privaten

  • BVerwG, 03.06.1997 - 7 B 172.97

    Möglichkeit einer Anmietung oder Anpachtung von betriebsnotwendigen Grundstücken

  • VG Leipzig, 29.02.2000 - 7 K 651/97

    Restitutionsanspruch an in Volkseigentum überführtem Grundstück; Zulässigkeit der

  • VG Berlin, 19.06.2001 - 9 A 63.97

    Rückübertragung eines Grundstückes nach dem Gesetz zur Regelung offener

  • VG Dessau, 07.11.2002 - 4 A 2047/02
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