Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2511
BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96 (https://dejure.org/1997,2511)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1997 - 7 A 1.96 (https://dejure.org/1997,2511)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1997 - 7 A 1.96 (https://dejure.org/1997,2511)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2511) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage - Vertretungsmangel - Beiladung - Unterlassung - Rechtskraftwirkung - Bindungswirkung eines Urteil - Rechtsschutzbedürfnis - Vorrangig berechtigter Restitutionsprätendent

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiladung; Anspruchskonkurrent; Nichtigkeitsklage; Verpflichtungsurteil; Rückübertragungsbescheid; Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 182
  • NJ 1997, 596
  • DÖV 1997, 1012
  • VIZ 1997, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96
    Dieser Schutzzweck greift zugunsten eines Dritten, dessen Beiladung das Gericht unterlassen hat, nicht ein; denn gegenüber dem Dritten erzeugt das Urteil, da es nur die am Streitverfahren Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger bindet (§ 121 Nr. 1 VwGO), keinerlei Rechtskraftwirkung (vgl. BVerwGE 18, 124 [127]; 74, 19 [22]).
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61

    ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO,

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96
    Dieser Schutzzweck greift zugunsten eines Dritten, dessen Beiladung das Gericht unterlassen hat, nicht ein; denn gegenüber dem Dritten erzeugt das Urteil, da es nur die am Streitverfahren Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger bindet (§ 121 Nr. 1 VwGO), keinerlei Rechtskraftwirkung (vgl. BVerwGE 18, 124 [127]; 74, 19 [22]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96
    Da sich der Widerstreit zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit, der nur unter den besonderen Voraussetzungen der Vorschriften über die Wiederaufnahme des Verfahrens durch Korrektur eines rechtskräftigen Urteils beseitigt werden darf (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]), hier mangels umfassender Rechtskraftwirkung schon mit den regulären Mitteln des Verwaltungsprozeßrechts auflösen läßt, ohne daß es dazu des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Nichtigkeitsklage bedarf, ist diese nicht statthaft.
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96
    In jenem Verfahren wurde das Landesamt durch Revisionsurteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - verpflichtet, dem Revisionsbeklagten als Berechtigtem im Sinne von § 2 Abs. 1 VermG das Eigentum an dem Flurstück der Flur sowie an dem ehemaligen Flurstück - mit Ausnahme des jetzigen Flurstücks / - und dem Flurstück der Flur in der Gemarkung G zurückzuübertragen.
  • BVerwG, 24.06.1994 - 6 B 29.93

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Nachträgliche Verfassungswidrigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96
    Schon aus diesem Grund ist kein Raum für eine entsprechende Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auf den Fall der unterbliebenen Beiladung, ganz abgesehen davon, daß eine solche Analogie denselben Bedenken begegnete, die gegen eine erweiternde Auslegung der gesetzlichen Restitutionstatbestände (§ 580 ZPO) durch die Gerichte bestehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Juni 1994 - BVerwG 6 B 29.93 -, Buchholz 303 § 580 ZPO Nr. 4).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Zweck des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ist es, die nicht vertretene Partei vor einem Urteil zu schützen, das bis zu seiner Aufhebung formell gegen sie wirkt und in einem ohne wirksame Hinzuziehung der Partei schlechthin wertlosen Verfahren ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 ).
  • BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
    Seine Interessen sind bereits dadurch ausreichend gewahrt, daß die getroffene Entscheidung ihm gegenüber weder formelle noch materielle Rechtskraft erlangt (vgl. BVerwGE 18, 124 [127]; 104, 182 [184]).

    Sie können den aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage angreifen und in diesem weiteren Klageverfahren eine von dem Urteil des Verwaltungsgerichts abweichende Entscheidung erlangen (vgl. BVerwGE 104, 182 [185 f.]).

  • VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18

    Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - 7 A 1.96 -, juris Rn. 6.
  • BVerwG, 17.12.2009 - 2 A 2.08

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Disziplinarklageverfahren

    Die Wiederaufnahme ist auch zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und eines fairen Verfahrens gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG erforderlich (Urteile vom 24. April 1975 - BVerwG 8 A 1.73 - BVerwGE 48, 201 = Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 15 und vom 20. März 1997 - BVerwG 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 = Buchholz 303 § 579 ZPO Nr. 2).
  • BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97

    Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter;

    Da die Bundesrepublik Deutschland bislang am Verfahren nicht beteiligt war, wäre sie nicht gehindert, einen vom Beklagten entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichts erlassenen Restitutionsbescheid mit der Anfechtungsklage anzugreifen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 A 1.96 - VIZ 1997, 415).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 12 N 7.11

    Kommunaler Finanzausgleich; Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung 2005;

    Das Bescheidungsurteil steht wegen der unterbliebenen Beteiligung Dritter gleichsam unter dem Vorbehalt, dass in seinem Vollzug ergehende Verwaltungsakte auf Anfechtungsklagen Dritter aufgehoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 1997 - 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - L 5 KR 137/01

    Krankenversicherung

    Ein unter Verstoß gegen § 75 Abs. 2 SGG ergangenes Urteil erwächst daher nicht in materielle Rechtskraft und bleibt jedenfalls gegenüber dem nicht beigeladenen Dritten wirkungslos (allg. Meinung, vgl. BSGE 51, 89, 91; BVerwGE 16, 23, 25; 104, 182, 184; OVG Münster a.a.O.; Meyer-Ladewig, § 75 Rdnr. 13f; Zeihe, § 75 Rdnr. 13c; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 65 Rdnr. 43).
  • BVerwG, 13.11.2002 - 2 B 30.02

    Rüge von Verfahrensmängeln früherer Entscheidungen im Beschwerdeverfahren -

    Die §§ 579, 580 ZPO regeln grundsätzlich abschließend, unter welchen Voraussetzungen Nichtigkeits- und Restitutionsklage erhoben werden können (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 ; Beschluss vom 24. Juni 1994 - BVerwG 6 B 29.93 - Buchholz 303 § 580 ZPO Nr. 4 S. 1 f.).
  • BVerwG, 08.12.2022 - 4 BN 45.22
    Seine Interessen sind bereits dadurch ausreichend gewahrt, dass die getroffene Entscheidung ihm gegenüber weder formelle noch materielle Rechtskraft erlangt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. März 1964 - 2 C 97.61 - BVerwGE 18, 124 und vom 20. März 1997 - 7 A 1.96 - BVerwGE 104, 182 ).
  • VG Darmstadt, 20.11.2003 - 3 E 1339/01
    Die Verletzung rechtlichen Gehörs der notwendig Beizuladenden fällt nicht unter § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (BVerwG, Urteil vom 20.03.1997, BVerwGE 104, 182 [BVerwG 20.03.1997 - 7 A 1/96] ).
  • VG München, 01.08.2012 - M 18 K 11.822

    Möglichkeit eines anderen Rechtsmittels

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht