Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.02.1998

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   BGH, 20.02.1998 - V ZR 390/96   

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https://dejure.org/1998,2283
BGH, 20.02.1998 - V ZR 390/96 (https://dejure.org/1998,2283)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1998 - V ZR 390/96 (https://dejure.org/1998,2283)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1998 - V ZR 390/96 (https://dejure.org/1998,2283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umwandlung eines Erbbaurechts in ein unbefristetes Recht mit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches - Behandlung von Rechten an vormals volkseigenen Grundstücken wie verliehene Nutzungsrechte - Ankaufsrecht an einem Grundstück - Keine Beschränkung des § 112 Abs. 3 Satz 1 ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ankaufsrecht; Erbbaurecht an in Volkseigentum überführtes Grundstück

  • Judicialis

    SachenRBerG § 112 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 112 Abs. 3
    Gewährung eines Ankaufsrechts für ein Erbbaurecht an einem später in Volkseigentum überführten Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 138, 112
  • NJW 1999, 1470 (Ls.)
  • ZIP 1998, 847
  • MDR 1998, 642 (Ls.)
  • NJ 1998, 374
  • WM 1998, 1072
  • WM 1999, 1072
  • Rpfleger 1998, 280
  • VIZ 1998, 328
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98

    Darlegungs- und Beweispflicht des Gläubigers einer Bürgschaft auf erstes

    Das hat der Senat schon bisher angenommen, falls eine nicht hinreichend geschäftskundige Person nach der äußeren Form eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erteilt hatte und der Gläubiger, für den dieser Sachverhalt erkennbar war, die ihn treffende Belehrungspflicht nicht wahrgenommen hatte (BGH, Urt. v. 12. März 1992 - IX ZR 141/91, NJW 1992, 1446; v. 2. April 1998 - IX ZR 79/97, WM 1998, 1072).
  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Aus diesem Grund hat der Senat die Vorschrift des § 112 Abs. 3 SachenRBerG - trotz ihres missverständlichen Wortlauts und der Verweisung auf die Bestimmungen des zweiten Kapitels - dahin ausgelegt, dass auch ein vor dem 8. Mai 1945 entstandenes Erbbaurecht an einem später in Volkseigentum überführten Grundstück die Gewährung eines Ankaufsrechts nach §§ 9 Abs. 1 Nr. 2, 61 Abs. 1 SachenRBerG rechtfertigt, sofern im Zeitpunkt des Beitritts die Voraussetzungen für die Umwandlung in ein dingliches Nutzungsrecht gegeben waren (Senat, BGHZ 138, 112, 114 ff).
  • OLG Rostock, 22.02.2024 - 3 U 73/21
    § 112 Abs. 3 SachenRBerG findet auch Anwendung, wenn das Grundstück erst nach der Bestellung des Erbbaurechts in Volkseigentum überging (BGH, Urt. v. 20. Februar 1998 - V ZR 390/96, BGHZ 138, 112).

    Unerheblich ist es, ob das Grundstück bereits in Volkseigentum stand, als das Erbbaurecht begründet wurde, oder ob das Grundstück erst später in Volkseigentum überführt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1998 - V ZR 390/96, BGHZ 138, 112).

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 83/02

    Inanspruchnahme eines privaten Grundstücks vor dem 9.5.1945

    Die zeitliche Begrenzung knüpft an das Konzept des § 8 SachenRBerG an, die auf den Besonderheiten des sozialistischen Bodenrechts beruhenden Sachverhalte in Rechtsgestaltungen des Zivilrechts der Bundesrepublik überzuleiten (Amtl. Begr. BT-Drucks. 14/6204, S. 10; zu § 8 SachenRBerG: Senatsurt. v. 20. Februar 1998, V ZR 390/96, WM 1998, 1072 f.; vgl. auch Urt. v. 9. Juli 1999, V ZR 148/98, WM 1999, 2035, 2037).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97   

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https://dejure.org/1998,9093
BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97 (https://dejure.org/1998,9093)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1998 - 7 C 23.97 (https://dejure.org/1998,9093)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 7 C 23.97 (https://dejure.org/1998,9093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 1998, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 40.95

    Offene Vermögensfragen: Bodenreformeigentum als Vermögenswert nach Einbringung in

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97
    Das Bodenreformeigentum bestand auch nach seiner Einbringung in die LPG als Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG fort (Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 21).

    Daher handelte es sich weiterhin um ein dingliches Recht mit vermögenswertem Inhalt; das äußerte sich insbesondere darin, daß die Verteilung der genossenschaftlichen Einkünfte auch von der Größe und Güte der eingebrachten Nutzflächen abhing (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 40.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hatte das Bodenreformeigentum trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen für den Inhaber der Bodenreformwirtschaft einen vermögenswerten Inhalt (Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82, 84; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287, 289).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1998 - 7 C 23.97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hatte das Bodenreformeigentum trotz der ihm innewohnenden rechtlichen Beschränkungen für den Inhaber der Bodenreformwirtschaft einen vermögenswerten Inhalt (Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82, 84; Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287, 289).
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