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   OLG Brandenburg, 06.11.1997 - 5 U 83/97   

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https://dejure.org/1997,9365
OLG Brandenburg, 06.11.1997 - 5 U 83/97 (https://dejure.org/1997,9365)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.1997 - 5 U 83/97 (https://dejure.org/1997,9365)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 1997 - 5 U 83/97 (https://dejure.org/1997,9365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Anspruchsberechtigung eines Bungalowbesitzers nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Überlassung eines Grundstücks zu Erholungszwecken und Freizeitzwecken; Wochenendhaus als Eigenheim nach Verlagerung des Lebensmittelpunktes; Fehlen der erforderlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbeziehung von Überlassungsverträgen in Sachenrechtsbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 261
  • NJ 1999, 56
  • VIZ 1998, 331
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.2005 - V ZR 191/04

    Rechtsstellung eines von mehreren gemeinschaftlichen Nutzern; Begriff des

    b) Wo der Nutzer seinen Lebensmittelpunkt hat, läßt sich entgegen der Annahme der Revision nicht allein anhand formaler Gesichtspunkte wie der polizeilichen Meldung oder der Aufgabe einer Stadtwohnung (so aber OLG Brandenburg, VIZ 1998, 331, 332; Schnabel, DtZ 1995, 258, 262) feststellen.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2005 - 5 U 51/05

    Sachenrechtsbereinigung: Begründung des Lebensmittelpunkts auf einer "unechten

    Eine für die Anwendung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erforderliche Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach ... könne - so das Landgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6. November 1997, Az. 5 U 83/97 - nur bei Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes festgestellt werden.

    Einen davon abweichenden Rechtssatz hat der erkennende Senat auch zu keinem Zeitpunkt - insbesondere nicht in seinem Urteil vom 6. November 1997, Az. 5 U 83/97, abgedruckt u.a. in VIZ 1998, 331 - aufgestellt.

  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 C 17.00

    Restitutionsausschluss wegen redlichen Erwerbs; dingliches Nutzungsrecht;

    Zwar ist für den in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG geregelten Ausschluss der nicht Wohnzwecken dienenden Baulichkeiten von der Anwendung des Gesetzes die tatsächliche Nutzung am Stichtag (2. Oktober 1990) maßgeblich (OLG Brandenburg, Urteil vom 6. November 1997 - 5 U 83/97 - VIZ 1998, 331; LG Potsdam, Urteil vom 5. Februar 1997 - 8 O 169/95 - VIZ 1997, 431 ; Czub in: Czub/Schmidt-Räntsch/Frenz, Kommentar zum Sachenrechtsbereinigungsgesetz, § 2 SachenRBerG Rn. 11; Rothe in: Eickmann, Sachenrechtsbereinigung, Stand Juni 2000, § 2 SachenRBerG Rn. 16; vgl. auch BGHZ 139, 235).
  • OVG Brandenburg, 11.11.1999 - 8 D 21/98

    Verdinglichung nach dem Recht der DDR; Bauliche Anlage eines privat

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  • KG, 09.10.2001 - 27 U 7642/00

    Ankauf / Bestellung eines Erbbaurechts nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz

    Es bestehen Bedenken, der Ansicht des Landgerichts, die Nutzer K und B hätten noch eine weitere Wohnung bewohnt und diese nicht aufgegeben und bereits aus diesem Grunde ihren Lebensmittelpunkt nicht auf der Parzelle begründet (so auch OLG Brandenburg VIZ 1998, 331), zu folgen.
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