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   BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96   

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BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96 (https://dejure.org/1998,3347)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1998 - 3 C 52.96 (https://dejure.org/1998,3347)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1998 - 3 C 52.96 (https://dejure.org/1998,3347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umschreibung, Sinn und Zweck und Abgrenzung des Begriffs der "Errichtung" von bloßen Ausbaumaßnahmen oder Erhaltungsmaßnahmen - Einordnung der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit eines stark baufälligen Hauses unter Weiterverwendung wesentlicher Teile der alten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebäudeerrichtung; Bauwiederstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2a § 2b; LPGG § 27 S 1
    Offene Vermögensfragen - Begriff der Errichtung eines Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 551
  • VIZ 1998, 570
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97

    Gebäudeeigentum an Gewächshaus

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96
    Solches Eigentum ist aber im Beitrittsgebiet nicht schon infolge Baufälligkeit des betreffenden Gebäudes oder durch Wertverlust (vgl. Beschluß vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 160.97 - VIZ 1997, 645; ZOV 1997, 427) erloschen, sondern allenfalls durch Untergang der Sache (vgl. Czub, ZOV 1997, 63, 72).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 3 B 146.96

    Erhaltung eines vorhandenen Gebäudes im Wege des Umbaus und Ausbaus im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96
    Aus obigen Ausführungen folgt zugleich, daß die Klägerin ihren Anspruch nicht darauf stützen kann, daß in § 12 Abs. 1 SachenRBerG bestimmte bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden gleichermaßen wie die Errichtung von Gebäuden als Bebauung im Sinne des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes definiert werden (vgl. Beschluß vom 23. April 1997 - BVerwG 3 B 146.96).
  • OLG Brandenburg, 27.04.1994 - 4 U 99/93

    Anspruch auf Herausgabe eines Lagerhauses sowie von Erträgen aus der Vermietung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96
    Dies hat die Vorinstanz unter Berufung auf das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 27. April 1994 (NJ 1994, 522 f) zutreffend der Systematik des LPG-Gesetzes entnommen.
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96
    Durch Art. 233 §§ 2 a und b EGBGB sollten keine zusätzlichen Entstehungstatbestände für Gebäudeeigentum geschaffen, sondern das Rechtsinstitut, so wie es vorgefunden worden war, vorläufig gesichert werden, um zu verhindern, daß vor Verwirklichung der Bereinigung des Sachenrechts Fakten geschaffen würden, die der Zielsetzung der Bereinigung entgegenwirken (BTDrucks 12/2480, S. 77).
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

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  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Soweit die in dem Urteil des Senats vom 30. April 1998 ( BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Nr. 12) enthaltene Bemerkung, durch Art. 233 §§ 2 a und b EGBGB hätten keine zusätzlichen Entstehungstatbestände für Gebäudeeigentum geschaffen werden sollen, zu einer gegenteiligen Annahme Anlass geben könnten, stellt der Senat dies hiermit klar.

    Wie der Begriff der "Errichtung" eines Gebäudes im Sinne der LPG-Gesetze von bloßen Ausbau- oder Erhaltungsmaßnahmen abzugrenzen ist, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt (vgl. zuletzt Urteile vom 30. April 1998 BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Nr. 12 - und vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 21.98 -).

    Die Gefahr der Duplizierung solcher Rechte besteht dann, wenn (Um-)Baumaßnahmen einer LPG einem Altbau galten, der im Gebäudeeigentum einer anderen Rechtspersönlichkeit stand (vgl. Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.01.2011 - 9 C 3.10

    Bodenordnungsverfahren; Anordnungsbeschluss; Antragstellung; Bodenordnungsplan;

    Selbständiges Gebäudeeigentum erlischt auch bei einer vom Nutzungsrecht nicht gedeckten Änderung der Art der baulichen Nutzung nicht, wenn diese Änderung nicht zum Untergang des Gebäudes führt, weil wesentliche Teile der alten Bausubstanz erhalten bleiben (vgl. Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 12 S. 25 f.).

    Im Revisionsverfahren kann nicht abschließend geklärt werden, ob selbständiges Eigentum am Gemeindezentrum besteht, weil in Gestalt der Außenmauern und des Dachstuhls wesentliche Teile der alten Bausubstanz erhalten geblieben sind und dem Gebäude weiterhin dienen (Urteile vom 30. April 1998 a.a.O. und vom 9. März 1999 - BVerwG 3 C 21.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 21 S. 7 f.).

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Die Klägerin hat nämlich keinen divergierenden abstrakten Rechtssatz aus dem angefochtenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts beanstandet, sondern macht geltend, das Oberverwaltungsgericht habe eine im angezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - (Buchholz 115 Nr. 12) für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums als maßgeblich angesehene Norm nicht angewandt.
  • OVG Brandenburg, 11.11.1999 - 8 D 18/98

    Ein in seiner wesentlichen Bausubstanz neues Bauwerk; Feste Verbindung eines

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  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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  • VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 526/98

    Rechtmäßigkeit der Feststellung von selbständigen Gebäudeeigentum; Eigentum an

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  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 C 21.98

    Verwendung alter Bausubstanz - Gebäudeerrichtung - Gesamtmaßnahme - Revisibilität

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 29. November 1996 - LwZR 8/95 - VIZ 1997, 174 (176); vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1997 - V ZR 172/95 - VIZ 1997, 294 (295)) hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 - (Buchholz 115 Nr. 12) entschieden, daß die Errichtung eines Gebäudes im Sinne des hier anzuwendenden Gesetzes das Entstehen eines in seiner wesentlichen Substanz neuen Bauwerks erfordert.
  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98

    Gebäude und Anlagen; Gebäudeeigentum; Horizontalflachsilo.

    Durch Art. 233 §§ 2 a und b EGBGB sollten keine zusätzlichen, dem DDR-Recht unbekannte Entstehungstatbestände für Gebäudeeigentum geschaffen (Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 -), wohl aber (u.a.) bereits zur Entstehung gelangtes Gebäudeeigentum unabhängig vom Fortbestand der dieses bedingenden gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend aufrechterhalten bzw. fingiert werden.
  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Wie der Begriff der "Errichtung" eines Gebäudes im Sinne der LPG-Gesetze von bloßen Ausbau- oder Erhaltungsmaßnahmen abzugrenzen ist, ist höchstrichterlich durch das BVerwG in mehreren Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - 3 C 26/98 -, VIZ 2000, 162 - BVerwG, Urteil vom 9. März 1999 - 3 C 21/98 -, VIZ 2000, 35; BVerwG, Urteil vom 30. April 1998 -3 C 52/96 -, VIZ 1998, 570; BVerwG, Urt. v. 23.4.1997 - 3 B 146/96 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 12) erläutert worden.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 3 B 40.98

    Errichtung eines Gebäudes bei Weiterverwendung wesentlicher Teile einer alten

  • BVerwG, 16.03.2000 - 3 B 23.00

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Revisionszulassungsgründen -

  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens;

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