Rechtsprechung
BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Anfechtung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund unzutreffender Beantwortung der Fragen nach früheren Tätigkeiten für das MfS ohne Berücksichtigung des Zeitfaktors
- Wolters Kluwer
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsvertrag: Anfechtung aufgrund unzutreffender Beantwortung der Fragen nach früheren Tätigkeiten für das MfS der ehemaligen DDR
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.05.1996 - 58 Ca 6283/96
- LAG Berlin, 11.11.1996 - 17 Sa 87/96
- BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Papierfundstellen
- NZA 1998, 588
- VIZ 1998, 585
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ; 96, 171 ).Den Betroffenen war daher grundsätzlich die Beantwortung dieser Fragen zuzumuten (vgl. BVerfGE 96, 171 ).
Ausnahmsweise relevante Fragen nach Vorgängen, die mehr als 20 Jahre vor dem Beitritt abgeschlossen waren, stehen außer Verhältnis zu der Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Befragten; die Arbeitnehmer durften vor dem Jahre 1970 abgeschlossene Vorgänge daher verschweigen, dem öffentlichen Arbeitgeber ist es verwehrt, arbeitsrechtliche Konsequenzen aus einer unzutreffenden Antwort zu ziehen (vgl. BVerfGE 96, 171 ).
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
Offenbarung der Entmündigung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Trifft das zu, dann hat er diese Vorschriften im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 84, 192 ; 96, 171 ).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf …
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem unter anderem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 - informationelle Selbstbestimmung - m.w.N.; 85, 219 ). - BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im …
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 ). - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97
Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
- BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit
Es lege hierbei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 (NZA 1998, S. 588) "völlig starr" aus. - LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 603/97
Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …
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Rechtsprechung
LG Chemnitz, 17.03.1998 - 6 S 4900/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VIZ 1998, 585
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.05.2003 - V ZR 388/02
Ansprüche des Eigentümers eines benachbarten Grundstücks auf Einräumung eines …
aa) Nicht entscheidend hierbei ist, ob der von den Klägern genutzte Weg - wie das Berufungsgericht annimmt - eine bauliche Anlage darstellt (a.A. LG Chemnitz, VIZ 1998, 585 für nur mit Schotter und Splitt versehene Wege; LG Stendal, OLG-NL 2001, 203 für Wege, die nur aus verdichtetem Boden bestehen). - OLG Dresden, 05.04.2002 - 21 U 1930/01
Dienstbarkeit; Wegerecht
Wie sich aus dem negativen Tatbestandsmerkmal des § 116 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerG, wonach die Begründung eines Mitbenutzungsrechts gemäß den §§ 321, 322 ZGB unterblieben sein muss, ergibt, tritt der Bereinigungsanspruch des § 116 Abs. 1 SachenRBerG insoweit an die Stelle des nicht zustande gekommenen Mitbenutzungsrechts, das ebenfalls keine Investition des Berechtigten, sondern lediglich ein berechtigtes Interesse voraussetzte (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2000, V ZR 203/99, WM 2000, 1163; a.A. LG Chemnitz, Urteil vom 17.03.1998, 6 S 4900/97, VIZ 1998, 585).