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   KG, 24.06.1997 - 1 W 7908/96   

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https://dejure.org/1997,3828
KG, 24.06.1997 - 1 W 7908/96 (https://dejure.org/1997,3828)
KG, Entscheidung vom 24.06.1997 - 1 W 7908/96 (https://dejure.org/1997,3828)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 1 W 7908/96 (https://dejure.org/1997,3828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer Hypothek

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beitrittsgebiet; Hypothek; Grundbuchberichtigung; Gläubigerbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 19 22; GBV § 106 Abs. 1 Nr. 6; VZOG § 3
    Keine Berichtigung der Bezeichnung des Hypothekengläubigers "Eigentum des Volkes" im Berichtigungsverfahren ohne Vermögenszuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 89
  • Rpfleger 1997, 522
  • VIZ 1998, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 12.11.1993 - 9 U 2997/92
    Auszug aus KG, 24.06.1997 - 1 W 7908/96
    Soweit dem von der Beschwerdeführerin angeführten Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 12. November 1993 (9 U 2997/92), wo es auf S. 33 heißt, die Rechtsträgerschaft der S bedeute die volle Nutzungs- und Verfügungsbefugnis, also diejenige Rechtsposition, die nach den rechtlichen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland der "Inhaberschaft des eingetragenen Rechts" entspreche, etwas anderes entnommen werden kann, wäre dem nicht zu folgen.
  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

    Auszug aus KG, 24.06.1997 - 1 W 7908/96
    Das Landgericht führt rechtsfehlerfrei aus, daß im Rechtssystem der ehemaligen DDR die Rechtsträgerschaft lediglich eine treuhänderische Stellung mit bestimmten, eingeschränkten Verfügungsbefugnissen bedeutete, die nichts daran änderte, daß Inhaber des betreffenden Rechts, hier also der Hypotheken, nicht der Rechtsträger, sondern der sozialistische Staat der ehemaligen DDR war (vgl. Kommentar zum ZGB , herausgegeben vom Ministerium der Justiz, 1985, § 18 Anm. 2 und § 19 Anm. 1.1 und 1.4; BGH WM 1995, 990 ; Palandt/Bassenge, BGB , 56. Aufl., Artikel 233 § 2 EGBGB Rdn. 4; Eickmann, Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern, 3. Aufl., S. 2).
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Soweit das Kammergericht (vgl. VIZ 1998, 90 = Grundeigentum 97, 1171) die Auffassung vertreten hat, eine Grundbuchberichtigung zugunsten der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der Sparkasse der Stadt B. komme erst in Betracht, wenn eine Entscheidung nach § 3 Abs. 1 und 2 VZOG herbeigeführt sei, trägt dies lediglich grundbuchrechtlichen Besonderheiten Rechnung.
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