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   BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98   

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https://dejure.org/1999,2664
BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98 (https://dejure.org/1999,2664)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 7 C 17.98 (https://dejure.org/1999,2664)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 7 C 17.98 (https://dejure.org/1999,2664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Stichtagsregelung; Erwerb volkseigener Gebäude für Gewerbezwecke; Aufhebung des Nutzungsrechts

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. b; ; VermG § 4 Abs. 3 Buchst. a; ; VermG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; Verkaufsgesetz vom 7. März 1990 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 501
  • VIZ 1999, 525
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98
    Dieses Tatbestandsmerkmal ist mit fahrlässiger Unkenntnis gleichbedeutend und ist somit erfüllt, wenn der Erwerber bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt den Rechtsverstoß hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1994 BVerwG 7 C 4.93 BVerwGE 95, 108 ).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98

    Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98
    Dazu zählt, daß der Käufer zum berechtigten Erwerberkreis gehörte und daß es sich um ein vom Gesetz erfaßtes Erwerbsobjekt handelte (vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 6.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34, S. 79 = VIZ 1996, 711 ; Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 ).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96

    Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98
    Dazu zählt, daß der Käufer zum berechtigten Erwerberkreis gehörte und daß es sich um ein vom Gesetz erfaßtes Erwerbsobjekt handelte (vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 6.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34, S. 79 = VIZ 1996, 711 ; Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 ).
  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die Darstellung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. April 1999 (VIZ 1999, 525).
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98

    Recht der Offenen Vermögensfragen

    Die Vorinstanz wird damit im wesentlichen nur noch die Frage zu prüfen haben, ob die Beigeladenen diese Rechtswidrigkeit kannten oder hätten kennen müssen, § 4 Abs. 3 lit. a VermG (vgl. hierzu Urteil vom 25. März 1999 BVerwG 7 C 17.98 UA S. 13).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02

    Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche

    § 1 des Verkaufsgesetzes gestattete hingegen den Erwerb zu Gewerbezwecken (vgl. Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 3 = VIZ 1999, 525 f.).
  • OLG Naumburg, 19.11.2002 - 11 U 27/02

    Sachenrechtsbereinigung - Verkauf volkseigener Gebäude: Ankaufsanspruch

    Es kommt insoweit nicht einmal darauf an, ob die Vertragsparteien das Gesetz auch gekannt haben (BVerwG, VIZ 1999, 525, 527), wie dies die Beklagte hinsichtlich des verkaufenden Rates der Gemeinde R. in Abrede stellt.

    Allerdings wird die parallele Vorschrift des § 4 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b VermG § 1 des Gesetzes zum Verkauf volkseigener Gebäude durch das Bundesverwaltungsgericht dergestalt ausgelegt, dass der Erwerber des Gewerbegebäudes grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Gewerbetreibender (oder Handwerker) war (BVerwG, VIZ 1999, 525, 527).

  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 9.00

    Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts; bestandskräftiger unvollständiger

    Dementsprechend ist das Bundesverwaltungsgericht auch bisher von dem umfassenden Geltungsbereich der Norm ausgegangen (vgl. Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 3 S. 8 und Beschluss vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 B 186.98 - n.v.; die durch diesen Beschluss zugelassene Revision hat sich ohne Sachentscheidung erledigt); diese Auffassung entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Plesse in: Fieberg/ Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 16 Rn. 12; a.A. - soweit ersichtlich - nur Busche in: Säcker, VermR, § 16 VermG Rn. 31).
  • BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00

    Verneinung der Redlichkeit des Erwerbs - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen

    Dass der die Rückübertragung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ausschließende Erwerb nach der hierfür geltenden Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraussetzt (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1997 - BVerwG 7 B 103.97 - OV spezial 1998 29 m.w.N.), dürfte wegen des anderweitigen Regelungszusammenhangs ohne entscheidende Bedeutung sein (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 3 S. 8, 11).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 8 B 353.99

    Umfang der Darlegung im Rahmen einer Aufklärungsrüge - Prozessordnungsgemäße

    Diese Frage läßt sich aufgrund der vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, von der auch das angefochtene Urteil ausgeht, ohne weiteres verneinen (vgl. u.a. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 , vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 , vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - VIZ 1999, 525 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - VIZ 1999, 523 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 3 VermG vorgesehen).
  • VG Dessau, 14.08.2001 - 3 A 158/99
    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" in 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist mit fahrlässiger Unkenntnis gleichbedeutend und daher erfüllt, wenn der Erwerber bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt den Rechtsverstoß hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - 7 C 17/98 -, VIZ 1999, 525, 527 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 30.01.2007 - 11 K 773/05

    Redlicher Erwerb von Nutzungsrechten nach der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2

    Bei Erwerbsvorgängen nach dem Rücktritt des Staatsratsvorsitzenden Honecker am 18. Oktober 1989 und der damit eingeleiteten Veränderung der politischen und rechtlichen Verhältnisse sind im allgemeinen höhere Anforderungen als für die Zeit davor zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 -, VIZ 1999, 525).
  • BVerwG, 25.11.2003 - 8 B 126.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die behauptete Abweichung vom Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 3) liegt nicht vor.
  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02

    Rückübertragung eines unredlich erworbenen volkseigenen Grundstücks

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02

    Voraussetzung einer die Rückübertragung eines in der DDR durch einen

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