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   BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98   

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https://dejure.org/1999,3948
BGH, 12.05.1999 - V ZR 183/98 (https://dejure.org/1999,3948)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1999 - V ZR 183/98 (https://dejure.org/1999,3948)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - V ZR 183/98 (https://dejure.org/1999,3948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 265 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § ... 139 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; SachenRBerG § 116; ; SachenRBerG § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; ZGB § 321; ; ZGB § 322; ; EGBGB Art. 233 § 5 Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 5; ; EGBGB Art. 233 § 5 Abs. 3; ; GBBerG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SachenRBerG § 116 Abs. 1; ZGB/DDR §§ 321, 322

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VIZ 1999, 489
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 263/11

    Öltank als wesentlicher Bestandteil eines Wohngebäudes; Anwendbarkeit der

    (1) Eine derartige stillschweigende Verpflichtung hat der Senat bislang in Fällen angenommen, in denen Teile eines Grundstücks verkauft worden sind, der Verkäufer aber auf die weitere Nutzung von Anlagen auf dem verkauften Grundstücksteil angewiesen war (Senat, Urteile vom 12. Mai 1999 - V ZR 183/98, VIZ 1999, 489 und vom 7. November 2003 - V ZR 65/03, VIZ 2004, 278, 279).
  • OLG Hamm, 31.03.2014 - 5 U 168/13

    Eintragungsfähigkeit eines Notwegerechts

    Zwar kann unter besonderen Umständen ein schuldrechtlicher Bestellungsvertrag auch stillschweigend zustande kommen (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.1999 - Az. V ZR 193/98 - VIZ 1999, 489; Joost , in: MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2013, § 1018 Rn. 6; J. Mayer , in: Staudinger, Neubearbeitung 2009, § 1018 Rn. 17).
  • BGH, 07.11.2003 - V ZR 65/03

    Inhalt eines einzutragenden Mitbenutzungsrechts; Beginn der Revisionsfrist bei

    Insoweit finden die Grundsätze, die für die Begründung einer stillschweigenden Verpflichtung zur Bestellung einer Dienstbarkeit anerkannt sind, entsprechende Anwendung (Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489).

    Die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts kann sich hiernach insbesondere ergeben, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke das faktisch herrschende davon verkauft, für das verkaufte Grundstück aber eine Anlage, wie etwa eine Zuwegung, auf dem ihm verbliebenen Grundstück unentbehrlich ist (Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, aaO; so auch Staudinger/Mayer, BGB [2002], § 1018 Rdn. 17).

    Zumindest hätten die Vertragsparteien bei redlichem Handeln eine vorhandene Regelungslücke durch Vereinbarung eines Mitbenutzungsrechts geschlossen, zumal den Klägern ohnehin ein dahingehender Anspruch nach § 321 Abs. 2 ZGB zustand (vgl. Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 289/03

    Voraussetzungen eines Notwegerechts

    Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend (konkludent) begründet werden (RGZ 65, S. 361 ff; BGH, NJW 1974, S. 2123 ff; BGH, VIZ 1999, S. 489 ff; Staudinger-Mayer, aaO, Rdnr. 17, m.w.N.).Insoweit muss sich der entsprechende Wille des Grundstückseigentümers auf die Einräumung eines Nutzungsrechtes, und zwar in Form eines dinglichen Rechts einer Grunddienstbarkeit, beziehen.
  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 72/03

    Bereinigungsfähigkeit einer Erschließungsanlage; Begriff der Nutzung;

    Das ist aber bei ehemals volkseigenen Grundstücken jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn das dienende Grundstück von einem Rechtsträger von Volkseigentum genutzt wurde (Abgrenzung zum Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489).

    Ein solches Mitbenutzungsrecht kann zwar, worauf die Revision im Ansatz mit Recht hinweist, auch konkludent vereinbart werden (Senatsurt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489; Senatsurt. v. 7. November 2003, V ZR 65/03, Umdruck S. 6, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 22.02.2022 - VIII ZR 38/20

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist auch im Geltungsbereich des ZGB vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1999 - V ZR 183/98, VIZ 1999, 489 unter II).
  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Zwar kann die Verpflichtung zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit grundsätzlich stillschweigend begründet werden (Staud./Mayer, BGB , Stand 2009, 1018, Rn. 17; RGZ 65, 361, 363; BGH, Urteil vom 20.09.1974 - V ZR 44/73 - NJW 1974, 2123; BGH VIZ 1999, 489 ; BayObLGZ 12, 356; MünchKomm-Jost, BGB , 5. Aufl. 2009, Rn 6) oder sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben.
  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 127/09

    Mitbenutzung eines Grundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz:

    Das sind zum einen die Mitbenutzer, die sich mit dem Grundstückseigentümer über die Mitbenutzung verständigt, diese Verständigung aber weder ausdrücklich noch konkludent in einer anderen Vereinbarung (dazu: Senat, Urt. v. 12. Mai 1999, V ZR 183/98, VIZ 1999, 489; Urt. v. 7. November 2003, V ZR 65/03, VIZ 2004, 278, 279; Urt. v. 14. November 2003, V ZR 72/03, VIZ 2004, 193, 194) schriftlich festgehalten und deshalb im Ergebnis allein die rechtliche Absicherung des Gewollten durch ein Mitbenutzungsrecht versäumt haben.
  • BVerfG, 06.06.2003 - 1 BvR 249/02

    Willkürliche Versagung der Bewilligung einer Grunddienstbarkeit nach dem

    Das Landgericht hat den Unterschied zu der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12. Mai 1999 (vgl. VIZ 1999, S. 489) entschiedenen Fallkonstellation darin gesehen, dass ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien zwar konkludent auch eine zusätzliche rechtsgeschäftliche Vereinbarung über die Mitbenutzung eines Grundstücks enthalten könne, einem von zwei Antragstellern unterzeichneten Antrag aber keine Einigung im Verhältnis der Antragsteller zueinander zu entnehmen sei.
  • KG, 20.12.2012 - 1 W 335/12

    Grundbuchsache: Voraussetzung für die Eintragungsfähigkeit eines

    Aus der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (ZOV 2003, 91 f.) ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 15.09.2005 - V ZR 204/04

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Kostenentscheidung

  • BGH, 15.09.2005 - V ZR 205/04

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • OLG Naumburg, 30.08.2001 - 11 U 93/01

    Keine Sicherung eines schuldrechtlichen Wohnrechts durch Eintragung einer

  • OLG Jena, 23.03.2021 - 5 U 513/19

    Umfang der Nutzungsberechtigung an einem Flurstück; Konkludente Vereinbarung zu

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