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   BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98   

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BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98 (https://dejure.org/1999,1722)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1999 - 7 C 46.98 (https://dejure.org/1999,1722)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1999 - 7 C 46.98 (https://dejure.org/1999,1722)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6
    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

  • Wolters Kluwer

    Jüdisches Vermögen - Feindvermögensverwaltung - Vermögensverlust auf andere Weise

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Verlust; staatliche Verwaltung des Feindvermögens

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6
    Recht der offenen Vermögensfragen - Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    § 1 Abs. 6 VermG
    Vermögensrecht/jüdisches Vermögen/Feindvermögensverwaltung/Vermögensverlust auf andere Weise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2000, 329 (Ls.)
  • DÖV 2000, 834
  • VIZ 2000, 284
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1997 - 7 B 298.96

    Reichweite von § 1 Abs. 6 Vermögensgesetz - Nichtzulassung zur Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
    Über den Eintritt eines solchen Vermögensverlustes ist, wie im Vermögensrecht allgemein, vornehmlich nach faktischen Kriterien zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100).

    Das Verwaltungsgericht ist daher zu Recht davon ausgegangen, daß § 1 Abs. 6 VermG nicht die Feststellung des Erlöschens des Eigentums im Rechtssinne verlangt; vielmehr findet diese Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Eigentümerbefugnisse durch staatliche Verfolgungsmaßnahmen tatsächlich so sehr beschnitten waren, daß dies in der Sache einem Eigentumsentzug gleichkam (sog. "kalte Enteignung"; vgl. Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - a.a.O.).

    Demgegenüber blieben Juden mit ausschließlich feindlicher Staatsangehörigkeit, für die die Verordnung vom 25. November 1941 nicht galt (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - a.a.O.), nach den Erkenntnissen der zeitgeschichtlichen Forschung bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft von der "Entjudung" oder "Arisierung" ihres Vermögens verschont; Ausnahmen wurden nur bei ehemals deutschen Juden gemacht, die während des Kriegs die feindliche Staatsangehörigkeit erworben hatten (vgl. Stephan H. Lindner, Das Reichskommissariat über die Behandlung feindlichen Vermögens im Zweiten Weltkrieg, Stuttgart 1991, S. 141 f.).

  • BVerwG, 23.07.1999 - 7 B 52.99

    Schädigung während der NS-Zeit; Judenverfolgung; ausländische

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
    Wie dargelegt, wurden die nichtdeutschen Juden, auch wenn sie grundsätzlich in gleicher Weise mit dem Entzug ihres in Deutschland belegenen Vermögens rechnen mußten wie die deutschen Juden (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 - ZOV 1999, 398), durch die Anordnung der Feindvermögensverwaltung nicht anders und härter betroffen als jeder sonstige Eigentümer, der als Feind behandelt wurde.

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit den Regelungen des alliierten Rückerstattungsrechts und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die in Anbetracht des Zwecks des Vermögensgesetzes, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR unterbliebene Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Vermögensunrechts nachzuholen, bei der Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG als eine wichtige Erkenntnisquelle mitzuberücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 108, 157 ; Beschluß vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit den Regelungen des alliierten Rückerstattungsrechts und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, die in Anbetracht des Zwecks des Vermögensgesetzes, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR unterbliebene Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Vermögensunrechts nachzuholen, bei der Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 6 VermG als eine wichtige Erkenntnisquelle mitzuberücksichtigen sind (vgl. BVerwGE 108, 157 ; Beschluß vom 23. Juli 1999 - BVerwG 7 B 52.99 - a.a.O.).

    Der Begriff des Vemögensverlustes in § 1 Abs. 6 VermG entspricht dem im früheren Rückerstattungsrecht verwendeten Begriff der Entziehung des Vermögens (vgl. BVerwGE 108, 157 ).

  • VG Dresden, 19.03.1998 - 7 K 1642/96
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
    BVerwG 7 C 46.98 VG 7 K 1642/96.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Eine Eigentumsbeschränkung in Form des Verlustes der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98 - zur Feindvermögensverwaltung) nach kein Vermögensverlust auf andere Weise.

    Auch die Anordnung der Verwaltung jüdischen Vermögens begründe dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98) nach allein mangels einer den Berechtigten verdrängenden Anmaßung von Eigentümerbefugnissen keinen Vermögensverlust.

    Der "Vermögensverlust auf andere Weise" erfasst nach Art eines Auffangtatbestandes jede Vermögensschädigung, die auf eine Verfolgung aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen zurückzuführen ist, und er setzt ebenso wie die in § 1 Abs. 6 S. 1 VermG vorangestellten Alternativen des Zwangsverkaufes und der Enteignung voraus, dass der Verfolgte über eine Beschränkung seiner Eigentumsrechte im Sinne einer "Vermögensgefährdung" hinaus sein Vermögen infolge der Verfolgung vollständig und endgültig verloren hatte (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 - juris Rn. 13; Beschl. v. 08. Januar 2001 - BVerwG 8 B 244.00 - BA S. 3; Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 10; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - juris Rn. 2; a. A. wohl Wasmuth in: RVI, August 2012, § 1 VermG Rn. 152, wonach auch ein Teilverlust, etwa die dingliche Belastung eines Vermögensgegenstandes, als Vermögensverlust i. S. v. § 1 Abs. 6 VermG anzusehen sei); dem Vermögensverlust - der sich bereits dem Wortlaut nach allein auf die geänderte Vermögenslage des Verfolgten bezieht - muss, insoweit im Unterscheid zum Rückerstattungsrecht, welches den Begriff der "Entziehung" verwandte (Wasmuth in: RVI, August 2012, § 1 VermG Rn. 153), ein Vermögenserwerb des Verfolgers oder eines Dritten jedoch nicht entsprochen haben (Wasmuth in: RVI, August 2012, § 1 VermG Rn. 153; Urt. der Kammer v. 12. September 2001 - 1 K 2290/00 - juris Rn. 31).

    Ein Vermögensverlust liegt dann vor, wenn der Vermögenswert dem Geschädigten mit dinglicher oder sonst praktisch endgültiger Wirkung weggenommen oder von ihm weggegeben worden ist; das kann auch dann der Fall sein, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Vermögensinhabers durch die Maßnahme so sehr beschnitten waren, dass diese in ihrer Gesamtwirkung in tatsächlicher Hinsicht einer "kalten Enteignung" gleichkam (BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - juris Rn. 2).

    Über den Eintritt eines Vermögensverlustes ist - wie im Vermögensrecht allgemein - vornehmlich nach faktischen Kriterien zu entscheiden, so dass die Feststellung des Erlöschens des Eigentums im Rechtssinne nicht verlangt wird; zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 S. 1 VermG reicht es vielmehr aus, dass eine Maßnahme dem NS-Regime zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte (BVerwG, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 - juris Rn. 13; Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 10; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - juris Rn. 21).

    Diese Einschätzung entspreche der ausdrücklichen Regelung eines Vermögensverlustes in Fällen der Feindvermögensverwaltung in Art. 2 Nr. 5 REAO und der hieran anknüpfenden Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte (BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11 ff.; vgl. auch Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08 - juris - auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls kein Vermögensverlust im Fall der Beschlagnahme und Pfändung von Aktien mit Verwahrung bei der Reichsbank).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Dazu genügt, dass der Berechtigte durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1999 - 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5 S. 17 f.; Beschluss vom 17. Januar 1997 - 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100 S. 305).

    Vielmehr genügt es, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Betroffenen so sehr beschnitten werden, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" gleichkommt (BVerwG, Urteile vom 28. September 1995 - 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 und vom 2. Dezember 1999 a.a.O.; Beschluss vom 17. Januar 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts reicht es zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 VermG aus, dass eine Maßnahme dem NS-Regime zumindest den Schein des Eigentums verschafft und den Vermögensgegenstand dem Verfolgten tatsächlich entzogen hatte (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 44) oder dass der frühere Vermögensinhaber durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde (vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 7 B 14.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 30 und vom 17. Januar 1997 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5 = juris Rn. 10).

    Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten des Vermögensinhabers so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam (vgl. Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 55; Beschluss vom 17. Januar 1997 a.a.O.; Urteil vom 2. Dezember 1999 a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht hat sich dabei zutreffend u.a. auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - bezogen.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Eine Eigentumsbeschränkung in Form des Verlustes der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98 - zur Feindvermögensverwaltung) nach kein Vermögensverlust auf andere Weise.

    Auch die Anordnung der Verwaltung jüdischen Vermögens begründe dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98) nach allein mangels einer den Berechtigten verdrängenden Anmaßung von Eigentümerbefugnissen keinen Vermögensverlust.

    Diese Einschätzung entspreche der ausdrücklichen Regelung eines Vermögensverlustes in Fällen der Feindvermögensverwaltung in Art. 2 Nr. 5 REAO und der hieran anknüpfenden Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte (BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11 ff.; vgl. auch Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08 - juris - auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls kein Vermögensverlust im Fall der Beschlagnahme und Pfändung von Aktien mit Verwahrung bei der Reichsbank).

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Eine Eigentumsbeschränkung in Form des Verlustes der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98 - zur Feindvermögensverwaltung) nach kein Vermögensverlust auf andere Weise.

    Auch die Anordnung der Verwaltung jüdischen Vermögens begründe dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98) nach allein mangels einer den Berechtigten verdrängenden Anmaßung von Eigentümerbefugnissen keinen Vermögensverlust.

    Diese Einschätzung entspreche der ausdrücklichen Regelung eines Vermögensverlustes in Fällen der Feindvermögensverwaltung in Art. 2 Nr. 5 REAO und der hieran anknüpfenden Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte (BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11 ff.; vgl. auch Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08 - juris - auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls kein Vermögensverlust im Fall der Beschlagnahme und Pfändung von Aktien mit Verwahrung bei der Reichsbank).

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).

    Eine Eigentumsbeschränkung in Form des Verlustes der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse sei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98 - zur Feindvermögensverwaltung) nach kein Vermögensverlust auf andere Weise.

    Auch die Anordnung der Verwaltung jüdischen Vermögens begründe dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02. Dezember 1999 (BVerwG 7 C 46.98) nach allein mangels einer den Berechtigten verdrängenden Anmaßung von Eigentümerbefugnissen keinen Vermögensverlust.

    Diese Einschätzung entspreche der ausdrücklichen Regelung eines Vermögensverlustes in Fällen der Feindvermögensverwaltung in Art. 2 Nr. 5 REAO und der hieran anknüpfenden Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte (BVerwG, Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - juris Rn. 11 ff.; vgl. auch Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08 - juris - auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls kein Vermögensverlust im Fall der Beschlagnahme und Pfändung von Aktien mit Verwahrung bei der Reichsbank).

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 121/02

    Rechtsstellung des Erben nach kommissarischer Verwaltung eines Grundstücks

    Sie lehnt sich in ihren tatbestandlichen Voraussetzungen, insbesondere was die Verfolgung und den Vermögensverlust angeht, eng an die Terminologie des alliierten Rückerstattungsrechts an, das für ihre Auslegung und Anwendung eine wichtige Erkenntnisquelle ist (vgl. BVerwGE 108, 157, 163; BVerwG VIZ 2000, 284, 286).

    Die Anordnung der kommissarischen Verwaltung galt nach § 5 Abs. 2 der Verordnung als Beschlagnahme, die sowohl nach den Vorschriften des alliierten Rückerstattungsrechts (vgl. ORG Herford, RzW 1956, 291) als auch nach § 1 Abs. 6 VermG, der vornehmlich auf die faktischen Verhältnisse abstellt (vgl. BVerwG VIZ 2000, 284, 285), als Entziehung des Eigentums - hier zugunsten des Deutschen Reiches - anzusehen ist.

  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Vorläufige Sicherungsmaßnahmen und bloße zeitweilige Verwaltungs- und Verfügungsbeschränkungen genügen hingegen nicht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5; Beschlüsse vom 15. Februar 2006 - BVerwG 7 B 8.06 - ZOV 2006, 182 und vom 4. Juli 2007 - BVerwG 8 B 8.07 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 44 Rn. 7).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 4.06

    Abführungsbetrag; Einheitswert, vor der Schädigung zuletzt festgestellter ~;

    Dies ist nach der zutreffend vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5; Beschluss vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100) eine Vermögensschädigung, die auf eine Verfolgung aus rassischen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen zurückzuführen ist und die wie die vorangegangenen Alternativen des Zwangsverkaufs und der Enteignung voraussetzen, dass der Verfolgte seinen Vermögenswert infolge der Verfolgung vollständig und endgültig verloren hat, wobei über den Eintritt eines solchen Vermögensverlustes, wie im Vermögensrecht allgemein, vornehmlich nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist.

    Die bloße Zwangsverwaltung eines Grundstückes bei fortbestehender Eigentumszuordnung scheidet als mögliche erste Stufe eines schädigenden Ereignisses im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG allerdings nicht schon nach den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen Grundsätzen aus, die für Zwangsverwaltungen nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) entwickelt worden sind (s. Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5); sie sind auf jüdisches Eigentum ohne Auslandsbezug mangels Vergleichbarkeit der zugrunde liegenden Fallkonstellationen, etwa mit Blick auf einen möglichen Zugriff sog. "Feindstaaten" auf das Auslandsvermögen deutscher Staatsangehöriger, nicht unmittelbar übertragbar.

  • BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung

    bb) Das gilt auch hinsichtlich des weiter von der Beschwerde angeführten Urteils vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5).

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung beider mit Vermögensrecht befassten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - a.a.O. S. 17 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 38 ) erkennbar davon ausgegangen, dass über den Eintritt eines Vermögensverlustes nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist und dass es dabei auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der Enteignung oder die fehlerhafte oder exzessive Anwendung besatzungsrechtlicher Befehle nicht ankommt.

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

  • KG, 28.01.2010 - 8 U 56/09

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Erben eines jüdischen Eigentümers einer durch das

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 20.07

    Eigentumsverlust als maßgebliche Schädigung; Entschädigung; Grundstück,

  • VG Gera, 24.04.2001 - 3 K 265/98

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

  • BVerwG, 04.07.2007 - 8 B 8.07
  • BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11

    Zum Verlust jüdischen Vermögens "auf andere Weise": Feindvermögensverwaltung;

  • VG Berlin, 08.12.2022 - 29 K 131.20

    Hotel Adlon: Kein neues Verfahren

  • BVerwG, 07.05.2007 - 5 B 92.07

    Klärungsbedürftigkeit der Frage des maßgeblichen Schädigungszeitpunktes bei der

  • BVerwG, 15.02.2006 - 7 B 8.06

    Herausgabe des hälftigen Erlöses aus der Veräußerung eines Grundstücks; Anordnung

  • BVerwG, 01.08.2006 - 8 B 29.06

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Darlegung einer Beschwerde

  • BVerwG, 25.07.2007 - 8 B 15.07

    Behandlung des Vermögens eines ins Ausland emigrierten deutschen Juden nach der

  • VG Berlin, 10.12.2007 - 22 A 56.06

    Beschlagnahme und Pfändung von Aktien - keine Berechtigung für Entschädigung

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