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   BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98   

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BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98 (https://dejure.org/1999,1446)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1999 - 7 C 34.98 (https://dejure.org/1999,1446)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 (https://dejure.org/1999,1446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BGB §§ 741 ff., §§ 1008 ff.; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1; VermG § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 1 Sätze 4, 7 und 8, § 5 Abs. 1 Buchst. d
    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG; Anwendbarkeit des Rückgabeausschlusses im Falle der Bruchteilsrestitution; Beeinträchtigung des Unternehmens durch Einräumung von Bruchteilseigentum; Abwendungsmöglichkeiten ...

  • Wolters Kluwer

    Anteilige Erlösauskehr - Bruchteilsrestitution - Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG - Anwendbarkeit des Rückgabeausschlusses im Falle der Bruchteilsrestitution - Beeinträchtigung des Unternehmens durch Einräumung von Bruchteilseigentum - ...

  • Judicialis

    InVorG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 4; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 7; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 8; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d; ; BGB §§ 741 ff.; ; BGB §§ 1008 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG; Anwendbarkeit des Rückgabeausschlusses im Falle der Bruchteilsrestitution; Beeinträchtigung des Unternehmens durch Einräumung von Bruchteilseigentum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 834
  • VIZ 2000, 345
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 16.95

    Offene Vermögensfragen: Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten und

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
    Da dieser Anspruch nur dann eingreift, wenn dem Verfügungsberechtigten die Rückübertragung "infolge" der investiven Veräußerung unmöglich geworden ist, liegt es auf der Hand, daß die Prüfung, ob die Rückübertragung bereits aus anderen Gründen ausgeschlossen war, sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten muß (vgl. Scheidmann, Anmerkung zum Urteil des Senats vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 -, VIZ 1996, 517 ).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 5.98

    Enteignung eines Grundstücks; Erwerb durch einen privaten Handwerker oder

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
    Zwar ist § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG dem übergreifenden Schutzzweck aller in § 5 Abs. 1 VermG geregelten besonderen Rückgabeausschlußgründe untergeordnet, bestehende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
    Diese Vorschrift gewährt neben der die Restitution nach § 6 VermG ergänzenden Bruchteilsrestitution für "weggeschwommene" Vermögensgegenstände einen umfassenden Zugriff auf alle im Unternehmen verbliebenen Gegenstände des Unternehmensvermögens (BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
    Berechtigte als Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG sind vielmehr alle Mitglieder der Erbengemeinschaft nach dem Geschädigten, also die Erben in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, von denen jeder, also auch der verbleibende Kläger, berechtigt ist, die Leistung an alle zu verlangen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 55.96

    Enteignung nach dem Baulandgesetz - Unlautere Machenschaft - Rückgabeausschluß

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98
    Demgegenüber zielt der Ausschlußtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG darauf, die Lebensfähigkeit des Unternehmens zu sichern, in das der Vermögenswert einbezogen wurde (vgl. Urteil des Senats vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - (Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32) als selbstverständlich vorausgesetzt und daran hält er auch in Ansehung des vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteils des 3. Senats vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26) fest.

    Der 3. Senat stellt sich unter ausdrücklicher Auseinandersetzung mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. Dezember 1999 (a.a.O.) auf den Standpunkt, auf § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG könne sich nur eine durch Umwandlung entstandene Treuhandkapitalgesellschaft berufen, nicht aber ein Unternehmen, das von ihr einen restitutionsbelasteten Vermögensgegenstand gekauft habe.

    Zwar ist es richtig, dass § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht eingreift, wenn der Vermögenswert bereits vor seiner Schädigung in die betreffende Unternehmenseinheit einbezogen worden war (vgl. Urteil des Senats vom 20. Dezember 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.06.2001 - 8 B 64.01

    Erlösauskehranspruch bei investiver Veräußerung; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Die Prüfung des Rückübertragungsausschlussgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muss sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten (wie Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr - wie auch die Beschwerde nicht verkennt - mit Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - (VIZ 2000, 345) für geltend gemachte Erlösauskehransprüche gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG entschieden, dass "die Prüfung, ob die Rückübertragung bereits aus anderen Gründen ausgeschlossen war, sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten muss".

    Die Beschwerde wirft dem Verwaltungsgericht insoweit vor, es habe den Schriftsatz des Beklagten vom 5. September 2000 mit dem Hinweis auf das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1999 (a.a.O.) nicht zur Kenntnis genommen.

  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Die Vorschrift erfasst nach Art eines Auffangtatbestandes solche Grundstücke oder Gebäude, an deren geänderter Nutzung gerade im Hinblick auf dafür getätigte bauliche Investitionen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht (BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 12, vom 15. November 2000 - 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 4 S. 5 sowie vom 25. September 2002 - 8 C 25.01 - BVerwGE 117, 70 ; Beschluss vom 29. Juni 2010 - 8 B 129.09 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 53 Rn. 4 m.w.N.).

    Der Vorschrift des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG "liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - UA S. 10 sowie Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 7 B 181.99 - RÜ BARoV 2000 Nr. 12, S. 5 f.) ebenso wie den nachfolgenden Restitutionsausschlusstatbeständen in § 5 Abs. 1 VermG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse infrage zu stellen.

  • BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01

    Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks;

    Der Vorschrift liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - Buchholz 428 § 3 b VermG Nr. 4) ebenso wie den nachfolgenden Restitutionsausschlusstatbeständen in § 5 Abs. 1 VermG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse infrage zu stellen.
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 C 20.01

    Rückübertragung eines Grundstücks; investive Veräußerung; Erlösauskehr;

    Das Verwaltungsgericht hat danach zu Recht angenommen, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein Ausschlussgrund bestand, allein auf den Zeitpunkt der investiven Veräußerung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks;

    Der Vorschrift liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - UA S. 10 sowie Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 7 B 181.99 - RÜ BARoV 2000 Nr. 12, S. 5 f.) ebenso wie den nachfolgenden Restitutionsausschlusstatbeständen in § 5 Abs. 1 VermG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder Zweckbestimmung eines entzogenen Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht durch die Wiederbegründung der früheren Eigentumsverhältnisse infrage zu stellen.
  • BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 1.22

    Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin

    Die Vorschrift ist anwendbar, weil die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG auch für vermögensrechtliche Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 C 19.94 - BVerwGE 98, 261 ) und im Fall der Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG gelten (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 10).
  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

    Der Anspruch auf Bruchteilsrestitution ist ein die Anteils- oder Unternehmensrestitution ergänzender, zusätzlicher Anspruch auf Singularrestitution, der ebenso wie die übrigen Restitutionsansprüche den gesetzlichen Restitutionsausschlussgründen unterliegt (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 LS 1 und S. 10 f. zu § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG; Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 B 5.14 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 8 C 20.03

    Ergänzende Singularrestitution; Entschädigungsanspruch; Konkurrenz mehrerer

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht zum Ausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG entschieden, dass zu den dort genannten "Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden", die gegebenenfalls nicht rückübertragbar sind, das Bruchteilseigentum gehört (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 8 C 2.22

    Keine anteilige Rückübertragung eines Grundstücks der Staatsoper Berlin

    Die Vorschrift ist anwendbar, weil die Restitutionsausschlussgründe des § 5 Abs. 1 VermG auch für vermögensrechtliche Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 7 C 19.94 - BVerwG 98, 261 ) und im Fall der Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG gelten (BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 34.98 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 32 S. 10).
  • BVerwG, 15.06.2000 - 7 C 20.99

    Grundstücksrückübertragung; Unmöglichkeit der Rückgabe; Notwegrecht; übernommene

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

  • BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 35.01

    Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks; Rechtsträgerschaft eines VEB;

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17

    Feststellung einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung für den

  • BVerwG, 19.01.2005 - 8 C 22.03

    Ergänzende Singularrestitution; Entschädigungsanspruch; Konkurrenz mehrerer

  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 61.03

    Rückübertragungsanspruch; Ausschlussgrund; öffentliches Interesse an

  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 21.02

    Auskehr des Erlöses; investive Veräußerung; Rückübertragung; Ausschlussgrund des

  • BVerwG, 29.06.2010 - 8 B 129.09

    Restitutionsausschlussgrund; Änderung; Nutzungsart; Zweckbestimmung

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

  • BVerwG, 01.09.2010 - 8 B 6.10

    Ausschluss der Rückübertragung bei Veräußerung von Betriebsteilen oder

  • BVerwG, 29.06.2005 - 3 B 101.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit;

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17

    Feststellungsanspruch einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 76.01

    Investive Veräußerung; Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

  • BVerwG, 03.09.2001 - 8 B 119.01

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.08.2003 - 7 B 42.03

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.03.2000 - 7 B 181.99
  • VG Magdeburg, 20.01.2004 - 5 A 208/03
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