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   OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98   

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https://dejure.org/2001,6679
OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98 (https://dejure.org/2001,6679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2001 - 5 U 215/98 (https://dejure.org/2001,6679)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2001 - 5 U 215/98 (https://dejure.org/2001,6679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsberechtigung; Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Ankaufsrecht; Berufung; Überlassungsvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachenrechtsbereinigung; Anspruchsberechtigung; Überlassungsvertrag; Erholungsgrundstück; Wertermittlungsverfahren für Aufwendungen des Nutzers

  • Judicialis

    SachenRBerG § 108 Abs. 1; ; SachenRBerG § ... 2 Abs. 1 Ziffer 2 a; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Ziffer 3 Buchstabe c; ; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Ziffer 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 2; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 4; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 5; ; SachenRBerG § 12 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz; ; SachenRBerG § 61; ; SachenRBerG § 65 ff.; ; SachenRBerG § 15 Abs. 1; ; SachenRBerG § 4 Nr. 1; ; SachenRBerG § 21; ; SachenRBerG § 26; ; ZPO § 711 Satz 2; ; ZPO § 710; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; EGBGB § 1 a; ; WertVO § 21 ff.; ; WertVO § 22; ; WertVO § 23; ; WertVO § 24; ; BGB § 994

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Investitionen des Nutzers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 12 Abs. 2, 5 Abs. 1 Ziff. 3c SachenRBerG; §§ 21 bis 24 WertV; § 1a EGBGB; § 994 BGB
    Sachenrechtsbereinigung/Anspruchsberechtigung bei Überlassungsverträgen/Wertermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 547
  • VIZ 2001, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
    Als notwendig ist danach eine Verwendung anzusehen, die zur Erhaltung oder ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Sache nach objektivem Maßstab zum Zeitpunkt der Vornahme erforderlich ist (BGH, NJW 1996, 921).
  • BGH, 15.01.1998 - V ZR 397/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
    Hieraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 303.942,08 DM, der wegen des Vorliegens einer positiven Feststellungsklage um 20 % zu kürzen ist (vgl. BGH, VIZ 1999, 220).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 5 U 215/98
    Auch insoweit ist von einem weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auszugehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Juli 1999 - 1 BvR 995/95 u.a. - zum SchuldRAnpG, NJ 2000, 28 ff.).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05

    Bestimmung der Restnutzungsdauer von Gebäuden; Ermittlung des Restwerts früherer

    Denn der Nutzer kann die Quote zu jedem Investitionszeitpunkt erfüllen (OLG Brandenburg, VIZ 2001, 509, 510), sodass jede dieser Maßnahmen dem Gebäudesachwert ohne Investitionen im Zeitpunkt ihrer Vornahme gegenüberzustellen ist.

    Hiervon ist neben einer Abschreibung wegen Reparaturrückstands (OLG Brandenburg VIZ 2001, 509, 511; Zank/Simon, NJ 1999, 57, 63; Vogel, GE 1996, 438, 439) die altersbedingte Wertminderung abzusetzen, die sich an dem jeweiligen Wertermittlungsstichtag, also an dem Tag ergeben würde, an dem der Nutzer die fragliche Investition beendete (Zank/Simon, NJ 1999, 57, 63).

    Das Berufungsgericht hat sie selbst bislang ohne Schwierigkeiten angewendet (VIZ 2001, 506, 509 und VIZ 2001, 509, 511).

  • OLG Brandenburg, 22.03.2001 - 5 U 65/99

    Ermittlung des Werts der im Hinblick auf den Überlassungsvertrag getätigten

    Der Senat hat erstmals durch am 1. März 2001 verkündetes Urteil zum Az. 5 U 215/98 zu einigen der streitigen Fragen Stellung genommen.

    Sie entspricht der auch vom Senat im Urteil vom 1. März 2001 - Az. 5 U 215/98 - dargestellten Vorgehensweise.

    Diese Methode ist auch nach den Annahmen der Senats im Urteil vom 1. März 2001 - 5 U 215/98 - sachgerecht.

    d) Der Senat hält die Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG nicht für einen unzulässigen Eingriff in das durch Art. 14 GG garantierte Eigentumsrecht, sondern für eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung (Senat, Urteil vom 1. März 2001 - 5 U 215/98).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2006 - 5 U 89/02

    Sachenrechtsbereinigung: Gegenüberstellung von dem Wert der Nutzerinvestitionen

    Maßgeblich ist aber nicht der heutige Wert, sondern der Wert zu den maßgeblichen Wertermittlungsstichtagen (BGH Urteil vom 4.3.2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht WuM 2006, S. 265; vgl. Brandenburgisches OLG in VIZ 2001, S. 509 ff.).

    Auch bei der am Wortlaut der Vorschrift orientierten Auslegung (so der Senat im Urteil vom 01.03.2001 - 5 U 215/98 - ViZ 2001, 509 (512)), erreichen die nach § 12 Abs. 2 SachenRBerG zu berücksichtigenden Investitionen des Nutzers nicht die Hälfte des Sachwertes des Gebäudes zu irgendeinem der Stichtage.

    Deshalb sollte den nachgewiesenen Investitionen eine an der Abschreibung für Abnutzung aus dem Steuerrecht ausgerichtete Investitionspauschale hinzugerechnet werden (BGH Urteil vom 20. März 2006 - V ZR 19/05 - veröffentlicht in WuM 2006, S. 265 (268); Senat in VIZ 2001 S. 509, 513).

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