Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2795
BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98 (https://dejure.org/2001,2795)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2001 - XII ZR 270/98 (https://dejure.org/2001,2795)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 (https://dejure.org/2001,2795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebäudeverwaltung - Gerüstbaufirma - Verpflichtung zur Gerüstaufstellung - Vertragsnichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit - Überhöhter Mietzins - Versäumnisurteil - Umfassende Sachprüfung - Gerüstbauvertrag - Anwendbarkeit von DDR-Recht

  • Judicialis

    ZGB § 68 Abs. 1 Nr. 2; ; ZGB § 68; ; BGB § 138; ; BGB § 552; ; BGB § 138 Abs. 1; ; EGBGB Art. 22; ; EGBGB Art. 21; ; EGBGB Art. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; EV Art. 22
    Übergang von Verbindlichkeiten; Sittenwidrigkeit eines Gerüstbauvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 68 ZGB; §§ 138, 552 BGB; Art. 21, 22 EGBGB
    Vermögenszuordnung von Verbindlichkeiten nach EinigungsV/internationaler Wirtschaftsvertrag nach DDR-Recht/Sittenwidrigkeit bei gewerblichem Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 68 ZGB; §§ 138, 552 BGB; Art. 21, 22 EGBGB
    Vermögenszuordnung von Verbindlichkeiten nach EinigungsV/internationaler Wirtschaftsvertrag nach DDR-Recht/Sittenwidrigkeit bei gewerblichem Mietvertrag

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 480
  • NJ 2001, 481
  • VIZ 2001, 572
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 21/96

    Begriff des kommunalen Finanzvermögens; Passivierung von

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (und des Bundesverwaltungsgerichts) umfaßt der Vermögensbegriff der Art. 21, 22 Einigungsvertrag auch die dem Vermögen zugehörigen Verbindlichkeiten (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - ZIP 1997, 479, 480 m.N.).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Gewerbliche Mietverträge sind, wie sonstige Rechtsgeschäfte auch, nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen und weitere, sittenwidrige Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (Senatsurteil BGHZ 141, 257, 263 m.N.).
  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Das bedeutet, daß auf die Beklagte zu 4 auch solche Passiva übergegangen sind, die mit dem übergegangenen Aktivvermögen in einem engen, unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGHZ 128, 393, 399 m.N.).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 1/94

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Ob sich aus einem bestimmten (festgestellten oder in der Revisionsinstanz zu unterstellenden) Sachverhalt ein Verstoß gegen die guten Sitten ableiten läßt, ist eine Rechtsfrage, die uneingeschränkt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (Senatsbeschluß vom 2. Oktober 1996 - XII ZB 1/94 - NJW 1997, 192; Musielak/Ball, ZPO 2. Aufl. § 550 Rdn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Jedenfalls für Verträge, die zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind, ist § 68 ZGB aber so auszulegen, daß zwischen ihm und § 138 BGB inhaltlich kein Unterschied mehr besteht und daß deshalb die zu § 138 BGB von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze uneingeschränkt anzuwenden sind (BGHZ 118, 34, 42).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann jedenfalls bei bestimmten Vertragstypen - zum Beispiel bei Grundstückskaufverträgen - ohne weiteres auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH, Urteil vom 8. November 1991 - V ZR 260/90 - BGHR-BGB § 138 Abs. 1 Mißverhältnis 4 = NJW 1992, 899, m.N.).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Allerdings können besondere Umstände des Geschäfts dem Rückschluß von einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten entgegenstehen (BGH, Urteil vom 21. März 1997 - V ZR 355/95 - BGHR-BGB § 138 Abs. 1 Mißverhältnis 6 = ZIP 1997, 931).
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    Auszug aus BGH, 24.01.2001 - XII ZR 270/98
    Durch den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18. Mai 1990 traten das Gesetz über den Außenhandel und die darauf beruhenden Bestimmungen außer Kraft (vgl. im einzelnen BGHZ 128, 41, 53).
  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    a) aa) Die Würdigung, ob ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt, ist eine Rechtsfrage, die der Nachprüfung im Wege der Revision unterliegt (vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 1990 - IX ZR 9/90, WM 1991, 88, 90, vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98, VIZ 2001, 572, 573 und vom 3. Dezember 2013 - XI ZR 295/12, WM 2014, 71 Rn. 23, jeweils mwN).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Ob ein Verstoß gegen die guten Sitten iSv. § 138 BGB vorliegt, unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 29; BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 36; 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - zu 3 der Gründe; 30. Oktober 1990 - IX ZR 9/90 - zu II 3 der Gründe) .
  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Strahlenschäden früherer

    b) Zum Vermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören zwar auch solche Passiva, die mit dem übergegangenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (Senat, BGHZ 128, 140, 146 f; 145, 145, 148; BGHZ 128, 394, 399 f; 133, 363, 367 f; 137, 350, 363; 164, 361, 372; 168, 134, 137; Senatsurteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492, 493 unter II. 3. a); BGH, Urteile vom 22. November 1995 aaO S. 268 unter II. 2. f) aa); vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - WM 1997, 792, 793 unter II. 2. c); vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - VIZ 2001, 572, 573 unter 2.; jew. m.w.N.).

    Ferner sind beim Übergang eines Grundstücks Werklohnschulden wegen solcher Baumaßnahmen, die der Verwaltungsaufgabe dienen sollten, zu deren Wahrnehmung der Verwaltungsträger das Grundstück erhalten hat, als Teil des Verwaltungsvermögens angesehen worden (BGHZ 128, 393, 400; Urteil vom 5. Dezember 1996 aaO; vom 24. Januar 2001 aaO).

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 78/04

    Haftung für Verbindlichkeiten eines Krankenhauses der Volkspolizei aus

    Während es sich in den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen um Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Übergang eines einzelnen Vermögensgegenstandes handelte (etwa Ansprüche für Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz: BGHZ 128, 393, 398 ff.; aus der Erstellung eines für eine Stadt auf einem Grundstück errichteten Wohnblocks: BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - VIZ 1997, 232, 233; aus einem Gerüstbauvertrag: BGH, Urteil vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - VIZ 2001, 572, 573; aus einem Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine: BGHZ 137, 350, 362 ff.; Kaufpreisansprüche für eine gelieferte Computertechnik: BGH, Urteil vom 22. November 1995 - VIII ZR 165/94 - DtZ 1996, 179, 180 oder Ansprüche auf eine "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für ein Grundstück: BGHZ 145, 148), geht es im vorliegenden Fall um Haftungsverbindlichkeiten aus fehlerhafter medizinischer Behandlung im Zusammenhang mit dem Vermögensübergang eines Krankenhaushauses als Wirtschaftseinheit.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393, 398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232, 233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572, 573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350, 362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179, 180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 38/06

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393, 398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232, 233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572, 573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350, 362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179, 180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 36/06

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

    Gegenstand der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Übergangs von Verbindlichkeiten im Rahmen des Art. 21 Einigungsvertrag waren bis heute - soweit ein Haftungsübergang bejaht worden ist - ausschließlich vertragliche Ansprüche (Verbindlichkeiten) sowie die Frage, ob diese mit einem konkreten - nach Art. 21 Einigungsvertrag übergegangenen - Vermögensgegenstand in dem vorausgesetzten Sinne in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH: VIZ 2004, 374: Erstattung des Kaufpreises für ein Grundstück der öffentlichen Hand; BGHZ 128, 393/398: Erdbaumaßnahmen auf einem Grundstück für einen kommunalen Sportplatz; VIZ 1997, 232/233: auf einem Grundstück errichteter Wohnblock; VIZ 2001, 572/573: Gerüstbauvertrag; BGHZ 137, 350/362 ff.: Vertrag zur Herstellung von Militärbooten für die Volksmarine; DtZ 1996, 179/180: Kaufpreisansprüche für gelieferte Computertechnik; BGHZ 145, 148: "steckengebliebene" Enteignungsentschädigung für Grundstück; NJW 2006, 3636: Ansprüche aus einem Vertrag betreffend die Behandlung in einem ehemaligen Krankenhaus der Volkspolizei).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht