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   BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99   

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BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99 (https://dejure.org/2000,1068)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99 (https://dejure.org/2000,1068)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 (https://dejure.org/2000,1068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verpflichtung zur unentgeltlichen Auflassung von Grundstücken in den "hängenden Bodenreformfällen" nach BGBEG Art 233 § 11 Abs 3 S 1 iVm § 12 Abs 2 Nr 2 Buchst c und Abs 3 verstößt weder gegen GG Art 14 Abs 1 noch gegen den Gleichheitssatz

  • nomos.de PDF, S. 28

    Art. 3 Abs. 1, 14 GG; Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c, Abs. 3 EGBGB
    Abwicklung der Bodenreform/Vererblichkeit von Bodenreformgrundstücken

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Bodenreform - Abwicklung - Sowjetische Besatzungszone - Vermögensrechtsänderungsgesetz - Grundstück - DDR - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b; ; EGBGB Art. 233 § 12 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Eigentumserwerb an Bodenreformland

  • zaoerv.de PDF, S. 48 (Kurzinformation)

    Deutschlands Rechtslage nach 1945 und deutsche Wiedervereinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 670 (Ls.)
  • NJ 2001, 247
  • WM 2001, 775
  • VIZ 2001, 111
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Die angegriffenen Entscheidungen verstoßen weder gegen Art. 14 GG noch gegen die Grundsätze zum Schutz gegenüber rückwirkenden Gesetzen, der in dieser Norm eine eigenständige Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.).

    Ihrem Zweck nach ist sie auf die vollständige oder partielle Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfGE 101, 239 m.w.N.).

    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 239 ; jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls kann für den Schutz dieses Vertrauens nur die Sach- und Rechtslage maßgeblich sein, die der bundesdeutsche Gesetzgeber am Ende der staatlichen Existenz der Deutschen Demokratischen Republik vorgefunden hat und die im Zuge der Wiedervereinigung gleichsam als normativer Bestandteil in den Geltungsbereich des Grundgesetzes gelangt ist (vgl. BVerfGE 101, 239 ).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung steht mit den verfassungsrechtlichen Vorstellungen eines sozialgebundenen Privateigentums nicht in Einklang (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 101, 239 ; jeweils m.w.N.).

    Einzelne belastende Vorschriften dürfen weder aus dem Regelungszusammenhang gelöst und für sich betrachtet noch ohne Rücksicht darauf gewürdigt werden, dass der angestrebte Rechtszustand nur in Schritten erreichbar war (vgl. BVerfGE 101, 54 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft dann im Einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht vorliegen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 101, 54 m.w.N.).

  • BGH, 17.12.1998 - V ZR 200/97

    Eigentum an einem Grundstück aus der Bodenreform nach Tod des Begünstigten;

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Der Sicherung der Landwirtschaft unter marktwirtschaftlichen Bedingungen habe es aber nicht gedient, das Eigentum an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ohne weitere Regelungen den Erben verstorbener Begünstigter auch dann zuzuweisen, wenn diese weder in der Deutschen Demokratischen Republik gelebt hätten noch in der Landwirtschaft tätig gewesen seien (vgl. BGHZ 140, 223 ).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Angesichts der Vielzahl und Kompliziertheit der im Rahmen der Wiedervereinigung zu lösenden Aufgaben war der Einigungsvertragsgesetzgeber nicht in der Lage, alle Vorschriften zur Überleitung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik in dasjenige der Bundesrepublik Deutschland in gewissermaßen einem Federstrich abschließend zu erlassen (vgl. auch BVerfGE 98, 17 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Gerichte bei der Normanwendung Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG (vgl. zum Maßstab BVerfGE 18, 85 ) verkannt haben könnten.
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Vertrauen in den Fortbestand von Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik konnte sich in der Zeit nach der Wende mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten nicht allgemein bilden, sondern nur dort, wo besonderer Anlass für die Erwartung bestand, dass Recht der Deutschen Demokratischen Republik ausnahmsweise in Kraft bleiben werde (vgl. BVerfGE 88, 384 ).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Der Gesetzgeber darf im Rahmen seiner Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bei der generellen Neugestaltung eines Rechtsgebiets unter bestimmten Voraussetzungen auch bestehende, durch die Eigentumsgarantie geschützte Rechtspositionen beseitigen (vgl. BVerfGE 83, 201 ).
  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 1611/94

    Rückübereignungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich einer verdeckten Regelungslücke im Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 06.10.2000 - 1 BvR 1637/99
    Die Voraussetzungen dafür wären hier nur gegeben, wenn die dem angegriffenen Urteil des Oberlandesgerichts zugrunde liegende Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich einer verdeckten Regelungslücke im Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. dazu BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ).
  • EGMR, 22.01.2004 - 46720/99

    Verletzung des Protokolls durch Eigentumsentziehung zu Gunsten des Staatas nach

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB auch dann mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wenn davon ausgegangen würde, dass die Grundstücke aus der Bodenreform vererblich gewesen wären.
  • EGMR, 30.06.2005 - 46720/99

    Abwicklung der Bodenreform

    Ebenso vertrat das Bundesverfassungsgericht in zwei Grundsatzurteilen vom 6. und 25. Oktober 2000 (1 BvR 1637/99 und 1 BvR 2062/99) die Auffassung, dass Artikel 233 §§ 11 bis 16 EGBGB mit dem Grundgesetz vereinbar sei, selbst wenn jetzt feststehe, dass die Grundstücke aus der Bodenreform hätten übertragen werden können.
  • BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99

    Rechtstellung der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken

    Zur Begründung kann insoweit auf den als Anlage beigefügten Nichtannahmebeschluss der Kammer vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - verwiesen werden.
  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Sachenrecht">233 §§ 11 ff EGBGB vorgebrachten Bedenken sind nicht begründet (Senat, BGHZ 140, 223, 231 ff.; Urt. v. 20. Oktober 2000, V ZR 194/99, VIZ 2001, 103 f.; v. 22. März 2002, V ZR 192/01, VIZ 2002, 483 f.; v. 28. März 2003, V ZR 156/02, VIZ 2003, 592; BVerfG, VIZ 2001, 111, 112 ff.; 2002, 640 f.).
  • BVerfG, 02.07.2002 - 1 BvR 2544/95

    Einstellung der berufsbezogenen Zuwendungen an Ballettmitglieder in der Deutschen

    Vertrauen in den Fortbestand von Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik konnte sich in der Zeit nach der Wende mit Blick auf eine mögliche Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten nicht allgemein bilden, sondern nur dort, wo besonderer Anlass für die Erwartung bestand, das Recht der Deutschen Demokratischen Republik werde ausnahmsweise in Kraft bleiben (vgl. BVerfGE 88, 384 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Oktober 2000, VIZ 2001, 111 ).
  • BVerfG, 16.08.2002 - 1 BvR 2226/00

    BGH-Rspr zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums verletzt nicht das

    Sachenrecht">233 §§ 11 ff. EGBGB war nach der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vererblichkeit des Bodenreformeigentums bereits mehrfach Gegenstand von Nichtannahmeentscheidungen der Kammer (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 6., 24. und 25. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99, 1643/95 und 2062/99 -, VIZ 2001, S. 111; 2001, S. 114; 2001, S. 115).

    Es ist bereits in diesen Entscheidungen ausgeführt worden, dass es sich bei der Frage, ob das Gesetz der Deutschen Demokratischen Republik über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl I S. 134) eine verdeckte Regelungslücke enthielt, um eine einfachrechtliche Frage handelt, deren Beantwortung verfassungsgerichtlich nur am Maßstab des Willkürverbots des Art. 3 Abs. 1 GG überprüft werden kann (vgl. vor allem VIZ 2001, S. 111 ).

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvL 16/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften über die

    Diese Rechtsprechung ist, wie die beschließende Kammer in mehreren schon vor dem Vorlagebeschluss ergangenen Beschlüssen festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1643/95 - und vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 - ).

    Die Voraussetzungen dafür wären in Fällen der vorliegenden Art nur gegeben, wenn die Würdigung des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Vorliegens einer verdeckten Regelungslücke in dem Gesetz vom 6. März 1990 Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 96, 189 ) verletzen würde (vgl. BVerfGE 97, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 -, Umdruck S. 8 f.).

  • BVerfG, 31.07.2004 - 2 BvR 1881/00

    Vermögenszuordnung von dem Globalentschädigungsabkommen DDR-Schweden

    Während vorliegend schon gar keine Eigentum begründende Rechtsstellung mehr zur Zeit der Wiedervereinigung vorlag, ging es in der Entscheidung des EGMR um die Problematik eines entschädigungslosen Entzugs einer durch den Gesetzgeber unerkannt eingeräumten, aber doch bestehenden Eigentumsposition (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2000 - 1 BvR 1637/99 - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2000 - 1 BvR 2062/99 -).
  • OLG Dresden, 11.05.2001 - 6 U 423/01

    Abwicklung der Bodenreform - Besserberechtigung - Zuteilungsfähigkeit - Zeitpunkt

    Dies gilt auch für das Bodenreformeigentum (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2000, Az.: 1 BvR 1637/99, VIZ 2001, 111, 113; BVerfG, Beschluss vom 24.10.2000, Az.: 1 BvR 1643/95, VIZ 2001, 114; vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2000, Az: V ZR 194/99, WM 2001, 212 = VIZ 2001, 103 = ZfIR 2001, 48, 49).
  • BVerwG, 20.05.2003 - 8 B 36.03

    Rechtsnachfolger; Erbe; Bodenreform; -grundstück; Berechtigter.

    Auch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1998 (BGHZ 140, 223) und des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 2000 (VIZ 2001, 111) werfen keinen Klärungsbedarf auf.
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1643/95

    Art 233 § 11 Abs 3 S 1 EGBGB iVm Art 233 § 12 Abs 2 Nr 2 Buchst c, Abs 3 BGBEG

  • BVerwG, 18.10.2004 - 7 PKH 5.04

    Den Klägern kann die gewünschte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil

  • OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 28/06

    Vollstreckungsschutz wegen Sittenwidrigkeit der Vollstreckungshandlung;

  • OVG Hamburg, 23.08.2012 - 1 Bs 154/12

    Zur Frage der Behördeneigenschaft des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2006 - L 4 RA 46/03

    Vorverlegung des Rentenbeginns im Weg des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • BayObLG, 15.01.2003 - 1Z BR 55/01

    Erbeinsetzung bezüglich in sowjetisch besetzter Zone zugeteilter

  • EGMR, 30.06.2005 - 72552/01

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des im Rahmen der Bodenreform erworbenen

  • EGMR, 15.05.2003 - 72203/01

    RISSMANN, HÖLLER et LOTH contre l'ALLEMAGNE

  • OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 5 U 207/01

    Abwicklung der Bodenreform im Beitrittsgebiet: Grundstück aus der Bodenreform im

  • OLG Brandenburg, 12.07.2001 - 5 U 149/00

    Rechtsstellung der nicht zuteilungsfähigen Erben von Grundstücken aus der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2006 - L 4 RA 94/03

    Verhältnis eines früheren Bezuges der berufsbezogenen Zuwendung zur

  • OLG Naumburg, 23.11.2000 - 2 U 80/00

    Herausgabeanspruch betreffend Verkaufserlös eines Bodenreformgrundstücks;

  • BVerwG, 08.01.2004 - 8 B 158.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • LG Rostock, 09.12.2004 - 10 O 90/04

    Begehrung der Aufhebung eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Vorverfahren;

  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 B 79.01

    Rückübertragung von Bodenreformland - Rückführung eines Bodenreformgrundstücks in

  • EGMR, 30.06.2005 - 9470/2
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