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   BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00   

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BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00 (https://dejure.org/2001,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2001 - 3 C 39.00 (https://dejure.org/2001,1511)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 (https://dejure.org/2001,1511)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 55

    § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwRehaG; § 1 Abs. 3 VermG
    Vermögensrecht/Enteignung nach BaulandG/Willkür im Einzelfall/Abgrenzung von VermG und VwRehaG

  • Wolters Kluwer

    DDR Behörde - Rechtsstaatswidriger Eingriff - Persönlichkeitssphäre - Rehabilitierungsgesetz - Willkür im Einzelfall

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Vermögensschädigung; Willkür

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2729 (Ls.)
  • NJ 2001, 666
  • VIZ 2002, 25
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.94

    Offene Vermögensfragen - Zwangsaussiedlungen aus dem DDR-Grenzgebiet ist keine

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Demgegenüber zielten die in § 1 VwRehaG vorausgesetzten Unrechtsmaßnahmen auf andere Zwecke und sind durch grob rechtsstaatswidrige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Geschädigten gekennzeichnet (vgl. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89, 93).

    In Verfolg dieser Unterscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Ansprüche nach dem Vermögensgesetz stets verneint, wenn sich die inkriminierte Maßnahme nicht als zielgerichteter Zugriff auf den Vermögenswert, sondern als primär personenbezogener Unrechtsakt erwies (vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89, 90).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 7.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nur bei klärungsfähiger und

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 25. Juli 2000 (- BVerwG 3 B 7.00 -) ausgeführt hat, ist "Willkür im Einzelfall" nur bei Maßnahmen zu bejahen, die von der Tendenz und Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Solche Eingriffe führten zwar nicht selten auch zu Vermögensentziehungen, jedoch stellen diese gleichsam nur die Nebenfolge des primär bezweckten Zugriffs auf die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen dar (vgl. Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - Buchholz 428 § 1 Nr. 142 S. 432, 436).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 39.00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzen Ansprüche nach dem Vermögensgesetz Maßnahmen voraus, die zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt haben (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82, 85).
  • BVerwG, 24.07.2019 - 8 C 1.19

    Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

    Sie unterliegen mithin der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 26. September 1996 - 7 C 61.94 - BVerwGE 102, 89 und vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 13).

    Jedenfalls waren sie von der Tendenz und Absicht getragen, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2000 - 3 B 7.00 - juris Rn. 6; Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 Rn. 17 und Leitsatz 1), und stellten deshalb Willkürakte im Einzelfall im Sinne des § 1 Abs. 2 VwRehaG dar.

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 16.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25): Ansprüche nach dem Vermögensgesetz setzen Maßnahmen voraus, die zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt haben.
  • BVerwG, 24.04.2003 - 3 C 6.02

    Auf volkseigenem Grundstück errichtetes Wohnhaus; zur Erlangung einer

    Vom Vermögensgesetz im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG "erfasst" wird eine hoheitliche Maßnahme, wenn sie in dessen Regelungsbereich fällt, und zwar selbst dann, wenn ein Vermögensschädigungstatbestand des Vermögensgesetzes im konkreten Einzelfall nicht eingreift (im Anschluss an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

    Und andererseits hat es erkannt, Maßnahmen die in erster Linie auf den Entzug eines Vermögensgegenstandes des Betroffenen ausgerichtet waren, unterfielen allein dem Vermögensgesetz und schlössen die Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes aus (vgl. u.a. Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - a.a.O.) entschieden, der durch § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG begründete Anwendungsausschluss gelte selbst dann, wenn der auf das Vermögensgesetz gestützte Anspruch aus anderen Gründen nicht zum Erfolg führe, etwa wegen Verneinung unlauterer Machenschaften (§ 1 Abs. 3 VermG).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 3 B 16.01

    Bodenreform; Enteignung; besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche

    § 1 Abs. 1 Sätze 2 und 3 VwRehaG begründen für die in ihnen geregelten Konstellationen einen Ausschluss der Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (im Anschluss an Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25).

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 19.10.2023 - 8 C 6.22

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Adoption in der

    Willkürlich sind danach Maßnahmen, die von der Tendenz und Absicht getragen sind, ihre Adressaten bewusst zu benachteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2001 - 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 S. 9).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 18.06

    Enteignungsmaßnahme; Bodenreform; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes vielmehr von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteile vom 21. Februar 2002 - BVerwG 3 C 16.01 - BVerwGE 116, 42 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 3 B 66.11

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; keine Anwendung bei vom Vermögensgesetz

    Danach hängt es von dem Zweck und dem Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat, ob das Vermögensgesetz oder das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz zur Anwendung kommt (vgl. Urteile vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 18.06 - Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 9 und vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - ZOV 2001, 427 = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25).

    Demnach wird eine hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden, die allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilen ist, im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG objektiv vom Vermögensgesetz erfasst und ist von der Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen (vgl. Beschlüsse vom 1. September 2011 - BVerwG 3 B 33.11 - ZOV 2011, 225 und vom 27. Juni 2008 - 3 B 101.07 - ZOV 2008, 217; Urteil vom 23. August 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 15.01

    Enteignungsmaßnahme; SMAD-Befehl 124; Eingriff in Persönlichkeitssphäre des

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hängt die Anwendbarkeit des einen oder des anderen Gesetzes von dem Zweck und Ziel der Maßnahme ab, die zum Verlust des Vermögensgegenstandes geführt hat (Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 39.00 - VIZ 2002, 25): Ansprüche nach dem Vermögensgesetz setzen Maßnahmen voraus, die zielgerichtet den Entzug des zurückverlangten Gegenstandes bezweckt haben.
  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 167.02

    Rehabilitierung wegen Entscheidungen deutscher Behörden während der sowjetischen

    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 23. August 2001 (BVerwG 3 C 39.00 VIZ 2002, 25) in Auslegung einzig des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG erkannt, eine allein als zielgerichteter Zugriff auf einen Vermögensgegenstand und nicht als Nebenfolge eines grob rechtsstaatswidrigen Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre zu beurteilende hoheitliche Maßnahme der DDR-Behörden werde mit der Folge im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG vom Vermögensgesetz erfasst, dass eine Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 3 B 76.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen des Vorliegens

    So ist in der ständigen Rechtsprechung des Senats geklärt, dass das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz keine Anwendung findet in Fällen, in denen die Rehabilitierung wegen des Verlustes von Eigentum im Zuge der so genannten Bodenreform begehrt wird (vgl. etwa Urteile vom 23. August 2001 BVerwG 3 C 39.00 Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 3 = VIZ 2002, 25, vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 15.01 und vom 21. Februar 2002 BVerwG 3 C 16.01 BVerwGE 116, 42; ferner Beschlüsse vom 11. April 2002 BVerwG 3 B 16.01 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 167.02 , vom 14. April 2003 BVerwG 3 B 175.02 VIZ 2003, 375; vom 17. Dezember 2003 BVerwG 3 B 92.03 und vom 11. August 2004 BVerwG 3 B 12.04 ).
  • BVerwG, 19.10.2022 - 8 C 15.21

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger hoheitlicher

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

  • BVerwG, 14.04.2003 - 3 B 175.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 01.09.2011 - 3 B 33.11

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Bodenreform; keine Anwendung des

  • BVerwG, 27.06.2008 - 3 B 101.07

    Klagebefugnis eines testamentarischen Erben einer Erbengemeinschaft i.R. einer

  • BVerwG, 26.11.2007 - 3 B 22.07

    Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks im Wege der verwaltungsrechtlichen

  • BVerwG, 28.10.2004 - 3 B 27.04

    Antrag auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

  • BVerwG, 28.11.2000 - 3 B 62.00

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 11.08.2004 - 3 B 12.04

    Anwendbarkeit des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (VwRehaG) bei

  • BVerwG, 09.09.2004 - 3 B 39.04

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Politische

  • BVerwG, 04.05.2004 - 3 B 131.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung

  • BVerwG, 11.02.2003 - 3 B 4.03

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen hinsichtlich des

  • BVerwG, 14.07.2016 - 3 B 74.15

    Rehabilitierung wegen verschiedener Vorgänge im Zusammenhang mit Anträgen auf

  • BVerwG, 17.12.2003 - 3 B 92.03
  • BVerwG, 09.07.2002 - 3 B 49.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 25.03.2003 - 3 B 166.02

    Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf eine Maßnahme

  • BVerwG, 23.11.2001 - 3 B 68.01

    Darlegungslast des Klägers - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 94.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 858/97

    Recht der offenen Vermögensfragen; Grundstückverkehrsgenehmigung für im Wege der

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 97.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.05.2002 - 3 B 96.01

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Meiningen, 17.03.2004 - 1 K 1167/99

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Zum Verhältnis von Vermögensgesetz und

  • BVerwG, 25.04.2002 - 3 B 40.01

    Anwendbarkeit des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf

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