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   BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01   

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https://dejure.org/2002,2748
BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01 (https://dejure.org/2002,2748)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - BLw 40/01 (https://dejure.org/2002,2748)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - BLw 40/01 (https://dejure.org/2002,2748)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erbe - LPG - Inventarbeitrag - Dürftigkeitseinrede - Genossenschaftsregister

  • Judicialis

    LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwAnpG § 28 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 28 Abs. 2
    Umfang des Auskunfts- und Einsichtsrechts des Mitglieds einer LPG beim Umwandlung in eine Genossenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landwirtschaft - Quotale Beteiligung an Genossenschaft bei Umwandlung von LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 2002, 482
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01
    Ist das nicht der Fall, so kann jedes Mitglied von dem Unternehmen nach § 28 Abs. 2 LwAnpG einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen (Beschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740, 741 = AgrarR 1996, 51, 52; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, WM 1997, 890, 891 f = AgrarR 1997, 48, 49).

    Um einen etwaigen Anspruch berechnen zu können, hat das Mitglied ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für die Berechnung maßgebenden Unterlagen (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 202; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96 aaO; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 28/98, WM 1999, 189 = AgrarR 1999, 60).

  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01
    Ist das nicht der Fall, so kann jedes Mitglied von dem Unternehmen nach § 28 Abs. 2 LwAnpG einen Ausgleich durch bare Zuzahlung verlangen (Beschl. v. 8. Dezember 1995, BLw 28/95, WM 1996, 740, 741 = AgrarR 1996, 51, 52; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96, WM 1997, 890, 891 f = AgrarR 1997, 48, 49).
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 28/98

    Anspruch auf Einsicht in die der Stichtagsbilanz nachfolgenden Bilanzen eines LPG

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01
    Um einen etwaigen Anspruch berechnen zu können, hat das Mitglied ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für die Berechnung maßgebenden Unterlagen (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 202; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96 aaO; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 28/98, WM 1999, 189 = AgrarR 1999, 60).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 40/01
    Um einen etwaigen Anspruch berechnen zu können, hat das Mitglied ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für die Berechnung maßgebenden Unterlagen (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 202; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 13/96 aaO; Beschl. v. 23. Oktober 1998, BLw 28/98, WM 1999, 189 = AgrarR 1999, 60).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Auch der BGH legt im Zusammenhang mit § 28 Abs. 2 LwAnpG [n.F.] - wie auch zu § 34 LwAnpG [a.F.] - die Regelung des § 196 UmwG in diesem Sinne aus, wenn er unter Hinweis auf §§ 196, 15 UmwG betont, dass ein Anspruch auf bare Zuzahlung nur dann in Betracht komme, wenn die umgewandelten Anteile einer LPG nicht quotal dem Anteil am Eigenkapital einer Genossenschaft entsprechen (BGH WM 1996, 740, 742 = VIZ 1996, 278; WM 1997, 890, 891 f. = VIZ 1997, 178, 179; NZG 1999, 88; 2000, 212, 213; VIZ 2002, 482 f.; vgl. auch Czub VIZ 2003, 105, 116).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

    Auskunft kann auch das nach der Umwandlung im Unternehmen verbliebene frühere LPG-Mitglied verlangen, wenn es einen Anspruch auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG geltend macht (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 63/98, VIZ 2000, 174, 175 und v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483).

    Der Antragsteller kann einem Zusammenschluss von LPGn die Vorlage der Bilanzen beider Vorgänger - LPGn verlangen, da der Wert einer Beteiligung nicht nur in Bezug auf das Teilvermögen der LPG, hier der LPG (T) B. , festgestellt werden kann, an der der Antragsteller vor der Umwandlung beteiligt war (vgl. Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483).

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung

    Das Beschwerdegericht ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 4. November 1994, BLw 43/94, DtZ 1996, 60; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483) zutreffend von der Zulässigkeit des im Wege eines Stufenantrags (analog § 254 ZPO) geltend gemachten Auskunftsanspruchs ausgegangen, der der Vorbereitung der notwendigen Bezifferung des in letzter Stufe geltend gemachten Zahlungsanspruchs dient.

    Zur Ermittlung dieses Anspruchs steht jedem Genossenschaftsmitglied ein umfassendes Auskunftsund Einsichtsrecht in die für die Berechnung maßgebenden Unterlagen zu, um einen etwaigen Anspruch auf eine bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG berechnen zu können (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 63/98, VIZ 2000, 174, 175; v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483; v. 9. November 2005, BLw 9/05, NJW-RR 2006, 349).

  • BGH, 27.09.2007 - BLw 8/07

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde; Beweiskraft einer Fotokopie

    Ebenso fehlt es an einer Divergenz zwischen der Entscheidung des Beschwerdegerichts und dem Beschluss des Senats vom 26. April 2002 (BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 W (Lw) 21/05

    Landwirtschaftsrecht: Umfang des Auskunftsanspruchs im Rahmen der Ermittlung

    Da Maßstab für die Berechnung des quotalen Anteils und auch des tatsächlichen Wertes der früheren Beteiligung des LPG-Mitgliedes das Vermögen derjenigen LPG ist, der das Mitglied zuletzt angehört hat (vgl. BGH VIZ 2002, 482, 483; BGH NL-BzAR 2003, 293; BGH NL-BzAR 2004, 242, 243), kann die Antragsgegnerin ihrer Auskunftsverpflichtung nicht durch Vorlage ihrer eigenen Bilanz zum 31. Dezember 1991 erfüllen.
  • OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05

    Anspruch eines aus einer LPG bei formwechselnder Umwandlung ausgeschiedenen

    Da Maßstab für die Berechnung des quotalen Anteils und auch des tatsächlichen Wertes der früheren Beteiligung des LPG-Mitgliedes das Vermögen derjenigen LPG ist, der die Antragstellerin zuletzt angehört hat (vgl. BGH VIZ 2002, 482/483; BGH NL-BzAR 2003, 293; BGH NL-BzAR 2004, 242/243), kann die Antragsgegnerin ihre Auskunftsverpflichtung nicht durch Vorlage ihrer eigenen Bilanz zum 31. Dezember 1991 erfüllen.
  • BGH, 06.10.2005 - BLw 18/05

    Begriff des Divergenzfalls

    Vielmehr legt das Beschwerdegericht seiner Auffassung die - auch in der von dem Antragsteller bezeichneten Vergleichsentscheidung ausgeführte - Rechtsprechung des Senats zugrunde, dass bei der Umwandlung einer LPG in eine Genossenschaft jedes frühere LPG-Mitglied an der Genossenschaft in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt sein muss, die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte also quotal dem Anteil an dem Eigenkapital der LPG entsprechen müssen (Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482 f.).
  • BGH, 06.10.2005 - BLw 17/05

    Begriff des Divergenzfalls

    Vielmehr legt das Beschwerdegericht seiner Auffassung die - auch in der von dem Antragsteller bezeichneten Vergleichsentscheidung ausgeführte - Rechtsprechung des Senats zugrunde, dass bei der Umwandlung einer LPG in eine Genossenschaft jedes frühere LPG-Mitglied an der Genossenschaft in demselben Verhältnis wie zuvor an der LPG beteiligt sein muss, die umgewandelten Anteile oder Mitgliedschaftsrechte also quotal dem Anteil an dem Eigenkapital der LPG entsprechen müssen (Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482 f.).
  • BGH, 03.04.2003 - BLw 34/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Zum anderen geht das Beschwerdegericht, soweit es die Bilanz bereinigt hat, wiederum in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483) davon aus, daß sich bei Zusammenschlüssen von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der Abfindungsanspruch nur an dem Vermögen der LPG ausrichten kann, in der die Mitgliedschaft bestand.
  • BGH, 18.03.2004 - BLw 36/03

    Darlegung eines Divergenzfalls

    Das Oberlandesgericht Naumburg geht in der angeführten Entscheidung, im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26. April 2002, BLw 40/01, VIZ 2002, 482, 483; Beschl. v. 3. April 2003, BLw 34/02, nicht veröffentlicht), von dem Rechtssatz aus, daß sich bei Zusammenschlüssen von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der Abfindungsanspruch nur an dem Vermögen der LPG ausrichten kann, in der die Mitgliedschaft bestand.
  • BGH, 18.03.2004 - BLw 37/03

    Darlegung eines Divergenzfalls

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W (Lw) 4/05

    LPG-Umstrukturierung: Auskunft über den Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen

  • BGH, 18.03.2004 - BLw 35/03

    Darlegung eines Divergenzfalls

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W Lw 4/05

    Kein Auskunftsanspruch bei Verjährung des Abfindungsanspruches eines

  • OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W Lw 10/05

    Relevanter Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf bare Zuzahlung nach § 3b

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 W Lw 21/05

    Anspruch auf Auskunft der Beteiligung einer Erblasserin an einer LPG zur

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