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   OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00.G   

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https://dejure.org/2002,13321
OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00.G (https://dejure.org/2002,13321)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 D 2/00.G (https://dejure.org/2002,13321)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 D 2/00.G (https://dejure.org/2002,13321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ArgeLandentwicklung

    Altsubstanz; Errichtung; Gebäudeeigentum; Prozess; Prozessvergleich; Verwendung von

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens; Abschluss eines Prozessvergleichs in Bezug auf ein Flurstück; Ausübung der den Partnern eines Prozessvergleichs zustehenden Dispositionsmaxime; Begründung BGB-konformer Rechtsverhältnisse; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bodenordnungsverfahren; zivilrechtlicher Prozessvergleich; Gebäudeeigentum; Stallanlage; Ausbaumaßnahmen; Wirtschaftsgebäude; LPG; Genossenschaftseigentum; Überbauteneigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VIZ 2002, 531
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 8 D 49/99

    Verfahren auf Zusammenführung von Bodeneigentum und Gebäudeeigentum; Ermittlung

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  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - 7 D 17/04

    Gebäudeeigentum, Grundbucheintragung, Neuordnung, Zusammenführung

    Soweit - wie etwa in dem im Widerspruchsbescheid zitierten Urteil des OVG Brandenburg vom 21.3.2002 - 8 D 2/00 -, RdL 2002, 324 ff. - ausgeführt wird, die Flurneuordnungsbehörde habe die Beteiligten "grundsätzlich" auf der Grundlage der Eintragungen im Grundbuch zu ermitteln, bezieht sich diese Einschränkung auf den - hier gerade nicht gegebenen - Fall, dass Eigentumsrechte auch außerhalb des Grundbuchs entstehen oder bestehen können, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind.
  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Ferner wurde die Begrenzung der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens unter Rückgriff auf die eigenständige Regelung zur Restnutzungsdauer gemäß § 31 SachenRBerG abgelehnt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 9 C 5/03 -, Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 10; Urteil des Senats vom 21. März 2002 - 8 D 2/00.G -, RdL 2002, 324 ff. = ZOV 2002, 182 ff. = VIZ 2002, 531 ff), welche Problematik hier nicht ansteht.
  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - F 7 D 17/04

    Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

    Soweit - wie etwa in dem im Widerspruchsbescheid zitierten Urteil des OVG Brandenburg vom 21.3.2002 - 8 D 2/00 -, RdL 2002, 324 ff. - ausgeführt wird, die Flurneuordnungsbehörde habe die Beteiligten "grundsätzlich" auf der Grundlage der Eintragungen im Grundbuch zu ermitteln, bezieht sich diese Einschränkung auf den - hier gerade nicht gegebenen - Fall, dass Eigentumsrechte auch außerhalb des Grundbuchs entstehen oder bestehen können, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind.
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