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   LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01   

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LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01 (https://dejure.org/2002,19947)
LG Rostock, Entscheidung vom 23.07.2002 - 4 O 468/01 (https://dejure.org/2002,19947)
LG Rostock, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 4 O 468/01 (https://dejure.org/2002,19947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beihilfen; Echte Rückwirkung; Vertrauensschutz des Beihilfeempfängers; Voraussetzung eines Vorabentscheidungsverfahrens; Präklusionswirkung einer Kommissionsentscheidung; Kontrolle der Rechtmäßigkeit aller rechtlich relevanten Akten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VIZ 2002, 632
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Entsprechend dieser Grundsätze hat die Gemeinschaftsgerichtsbarkeit Einwände der Beihilfe gewährenden Mitgliedsstaaten und begünstigten Unternehmen, wonach eine Rückforderung nach nationalem Recht dem Vertrauensschutz des Begünstigten, dem Wegfall der Bereicherung und/oder abgelaufenen Rückforderungsfristen entgegenstünde, eine eindeutige Absage erteilt (vgl. Alcan- Entscheidung des EuGH, Rs. C-24/95 , Slg. 1997, I-1591, Rn. 25).

    Dieser Rechtsprechung sind die nationalen Gerichte der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit ... einschließlich ... des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls insoweit gefolgt, als der Vertrauensschutz des Begünstigten und der Bereicherungseinwand gemeinschaftsrechtlich überformt seien (vgl. Classen, JZ 1997, 724 [EuGH 20.03.1997 - C 24/95] ).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Dem öffentlichen Interesse an der Rücknahme ist grundsätzlich ein größeres Gewicht beizumessen als dem Vertrauen des Begünstigten (vgl. BVerwG, NJW 1998, 3728).

    Danach kann festgestellt werden, dass es den Beklagten nicht möglich gewesen ist, die formelle Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Beihilfe zu erkennen (vgl. BVerwG NJW 1998, 3728, 3730) [BVerwG 23.04.1998 - 3 C 15/97] .

  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Sie hatten auch keinen Anlass, sich über eine etwaige Notifizierung Kenntnis zu verschaffen, weil weder der Vertrag noch der Gegenstand des Geschäfts Anhalte, die auf eine Beihilfe hätte schließen lassen, hergab (vgl. BVerfG, EuZW 2000, 445, 447).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Des weiteren auferlegt die Kommission den Mitgliedsstaaten, für den Zeitraum zwischen Auszahlung der Beihilfe und ihrer tatsächlichen Rückzahlung Zinsen von dem begünstigten Unternehmen zu erheben (vgl. EuGH, Rs. C-169/95, Slg. 1997, I-135, Rn. 47 (Spanien/Kommission)).
  • EuG, 16.12.1999 - T-158/96

    Acciaierie di Bolzano / Kommission

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Hierbei hat der Europäische Gerichtshof die Praxis der Komnission, bei der Zinshöhe auf den periodisch von ihr selbst veröffentlichten Referenzzinssatz Bezug zu nehmen, bestätigt (Rs. T-158/96, Slg. 1999, II-3927, Rn. 148 ff. (Bolzano/Kommission)).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.10.1986 (BVerfGE 73, 339) ausgeführt: "Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Gemeinschaften, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig." (a.a.O. S. 387; Alcan-Beschluss, BVerfG EuGRZ 2000, 177; vgl. Nicolaysen, Europarcht 2000, 496, 497 f).
  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Soweit danach ein Gemeinschaftsrechtsakt gegenüber dem zur Nichtigkeitsklage Berechtigten bestandskräftig geworden ist, kann seine Gültigkeit in einem von diesem angestrebten nationalen Gerichtsverfahren grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt und dem Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsersuchens zur Entscheidung vorgelegt werden (EuGH, Rs.C-188/92, 09.03.1994, Slg. 1994, I-833, Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.10.1986 (BVerfGE 73, 339) ausgeführt: "Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Gemeinschaften, einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig." (a.a.O. S. 387; Alcan-Beschluss, BVerfG EuGRZ 2000, 177; vgl. Nicolaysen, Europarcht 2000, 496, 497 f).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Das Bundesverwaltungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben jedoch in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass bei solchen Fallgestaltungen die Behörden grundsätzlich zur Rücknahme verpflichtet sind, also das Ermessen auf Null reduziert ist (BVerfGE 74, 358, 370 m.w.N.).
  • EuGH, 17.09.1980 - 730/79

    Philip Morris / Kommission

    Auszug aus LG Rostock, 23.07.2002 - 4 O 468/01
    Sie sind als potentielle Empfänger unmittelbar und individuell von der Entscheidung betroffen (EuGH, Rs. 730/79, Slg. 1980, 2671, Rn. 5; Leibrock, EuR 1990, 20, 24 ff.).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Dieser Verstoß führt zur Nichtigkeit des Vertrages; denn Art. 88 Abs. 3 Satz 3 (früher Art. 93 Abs. 3 Satz 3) EG-Vertrag ist ein Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB (vgl. LG-Rostock, VIZ 2002, 632, 636; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Armbrüster, 4. Aufl., § 134 Rdn. 38; Zimmermann, in: RVI, § 3a AusglLeistG Rdn. 4; Pechstein, EuZW 1998, 495, 497; ders., NJW 1999, 1429, 1432; Purps, VIZ 2001, 401, 407; Remmert, EuR 2000, 469, 476, 478, 480; Schroeder, ZHR 161 (1997), 805, 811; Steindorff, EuZW 1997, 7, 10; a.A. Meixner, ZOV 1999, 251, 258; Hopt/Mestmäcker, WM 1996, 801, 805, für den Fall, daß durch die Nichtigkeitsfolge Rechte Dritter beeinträchtigt würden).
  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 53/03

    Unwirksamkeit der Gewährung einer Beihilfe; Verzinsung des

    Art. 88 Abs. 3 Satz 3 (früher Art. 93 Abs. 3 Satz 3) EG-Vertrag ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, dessen Verletzung zur Nichtigkeit des zur Gewährung der Beihilfe abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrages führt (so auch LG Rostock VIZ 2002, 632, 636; Jestaedt/Loest in Heidenhain, Handbuch des Europäischen Beihilfenrechts § 52 Rdn. 49; Mederer in Groeben/Thiesing/Ehlermann, EU-/EG-Vertrag, 5. Aufl. Art. 93 Rdn. 65; Kiethe RIW 2003, 782, 784; Steindorff ZHR 152 (1988), 474, 488 f.; für Nichtigkeit als unmittelbar aus Art. 93 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag abgeleitete Rechtsfolge Pechstein EuZW 1998, 495, 496; a.A. Hopt/Mestmäcker WM 1996, 753, 805 f.; Scherer/Schödermeier ZBB 1996, 165, 183 f.; Pütz, Das Beihilfeverbot des Art. 88 Abs. 3 Satz 3 EG-Vertrag S. 57 ff., 72).
  • OLG Rostock, 18.03.2004 - 7 U 173/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Kaufpreisnachforderung gemäß § 3a AusglLeistG

    Im Übrigen beruft sich der Beklagte auf die Ausführungen der 4. Zivilkammer des Landgerichts Rostock in ihrem Urteil zu 4 O 468/01, die die Klage der Klägerin in einem Parallelfall abgewiesen hat.

    Soweit sich der Beklagte auf das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Rostock zu 4 O 468/01 beruft, ist dies unerheblich, da jene Entscheidung mit gleichzeitig verkündetem Urteil des Senates (7 U 127/02) abgeändert und der Klage stattgegeben wurde.

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