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   BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01   

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https://dejure.org/2002,4179
BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01 (https://dejure.org/2002,4179)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2002 - 3 C 30.01 (https://dejure.org/2002,4179)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 3 C 30.01 (https://dejure.org/2002,4179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21 Abs. 1, Art. 22 Abs. 4; VZOG § 2 Abs. 1 Sätze 6 und 7
    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärungen; Bindungswirkung; überwiegende Nutzung eines Vermögensgegenstandes; Absprache.

  • Wolters Kluwer

    Vermögenszuordnung - Einigungsverfahren - Zuordnungsbehörde - Einigung - Verzicht - Widerrufsrecht - Widerruf - Negativattest - Polizeistation

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Einigung der Beteiligten; Verzicht; Eigentumsanspruchsverzicht; Beteiligungsverzicht

  • Judicialis

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21 Abs. 1; ; Einigungsvertrag (EV) Art. 22 Abs. 4; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Wiedervereinigung; Vermögenszuordnungsrecht - Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärungen; Bindungswirkung; überwiegende Nutzung eines Vermögensgegenstandes; Absprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 665
  • VIZ 2002, 678
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.02.2002 - 3 B 144.01

    Einigung im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 6 des Gesetzes über die Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01
    Im vorstehenden Sinne hat sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Februar 2002 (- BVerwG 3 B 144.01 -) geäußert.
  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01
    Die Einigung allein hat vor ihrem Widerruf auch noch keine Änderung der Eigentumsverhältnisse bewirkt, vielmehr hätte es hierzu noch der Umsetzung in Form des Zuordnungsbescheids bedurft (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 S. 10).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01
    Bei Nutzung eines beanspruchten Vermögensgegenstandes zu verschiedenen Zwecken ist im Vermögenszuordnungsrecht generell darauf abzustellen, für welche Aufgaben er "überwiegend" bestimmt war bzw. genutzt wurde (vgl. Art. 21 Abs. 1 und 2; Art. 22 Abs. 2 EV), sofern nicht ausnahmsweise eine Realteilung in Betracht kommt (stRSpr des BVerwG, vgl. zuletzt Urteil vom 13. September 2001 - BVerwG 3 C 31.00 - VIZ 2002, 88 = ZOV 2002, 94).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 3 C 31.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Restitutionsausschluß bei Nutzung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01
    Die Forderung, eine Einigung i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG müsse eine Individualisierung des Begünstigten einschließen, stünde in einem Wertungswiderspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich ein aus Rechtsgründen ausgeschlossener Prätendent nicht gegen die Zuordnung des Vermögensgegenstandes an einen vermeintlich unberechtigten Dritten zur Wehr setzen kann (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 3 C 31.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 13 S. 28).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen;

    Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Soweit der Kläger sich für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - (Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13) beruft, wonach selbst die Individualisierung des Zuordnungsberechtigten verzichtbar sei, zieht er aus jener Entscheidung zu weit gehende Schlüsse.
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 6.06

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung; Zuordnungsbescheid; Mauergrundstück;

    Allerdings hat der Bund nach einer gemeinsamen Ortsbegehung mit den übrigen am Verfahren beteiligten Zuordnungsprätendenten seinen Zuordnungsantrag zurückgenommen; darin mag - ähnlich wie in einem Negativattest (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13) - eine Willenserklärung zu sehen sein, deren konkludente Annahme durch einen anderen, allein noch in Betracht kommenden Prätendenten eine Einigung im Zuordnungsstreit herbeiführt.
  • BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen;

    Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache wird das Verwaltungsgericht zunächst festzustellen haben, ob das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn oder nachfolgend das Bundeseisenbahnvermögen und die Beigeladene sich noch vor Eintragung der Klägerin in das Handelsregister wirksam im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG über die Zuordnung des streitbefangenen Grundstücks geeinigt haben, wozu auch ein Verzicht auf die Geltendmachung eigener Zuordnungsansprüche ausreichend wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13 = VIZ 2002, 678).
  • BVerwG, 27.09.2017 - 10 B 11.17

    Keine Treuwidrigkeit einer Berufung auf die Formunwirksamkeit eines Vertrages

    Denn das Einigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG dient der Verfahrensbeschleunigung, um möglichst schnell Rechtssicherheit über die Zuordnung von ehemals volkseigenen Grundstücken zu schaffen (BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2002 - 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 19 S. 14 und vom 15. November 2012 - 3 C 12.12 - Buchholz 428 § 2 VZOG Nr. 20 Rn. 19).
  • VG Berlin, 16.06.2016 - 29 K 293.15

    Unwirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses

    Hinzu kommt, dass eine "Einigung" i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG nicht notwendig als Vertrag erfolgen muss (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13 = juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

    a) Grundsätzlich handelt es sich bei Einverständniserklärungen, wie sie die Klägerin hier in Bezug auf die vier genannten Flurstücke abgegeben hat, um einseitige Willenserklärungen, die abweichend von der Regelung des § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB bis zum Erlass eines darauf beruhenden Zuordnungsbescheides oder bis zum Ablauf einer darin eingeräumten Widerrufsfrist widerrufen werden kann; § 2 Abs. 1 Satz 7 VZOG ist als eine durch den Bescheid ausgelöste Einschränkung des zuvor bestehenden Widerrufsrechts zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 30/01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13 = juris Rdnr. 24, 29).
  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2007 - 7 K 736/05

    Rückforderung, falsche Angaben, Subvention

    vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 2002 - 3 C 30.01 -, VwZ 2003, 221, 223; Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, NJW 1998, 2233 f.; OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2002 - 12 A 693/99 - und Beschluss vom 27. Januar 2004 - 4 A 2369/02 -, juris, Rdnr. 13 - 17.
  • VG Berlin, 12.06.2008 - 29 A 43.08

    Bindungswirkung; Einigungsfeststellungsbescheid; Feststellungswirkung; Nutzung

    Dies ist auch deshalb plausibel, weil eine Überprüfung sämtlicher Grundstücke auf eventuelle Rückübertragungsansprüche und der hiermit verbundene Zeitaufwand im Widerspruch zum Beschleunigungseffekt gestanden hätte, den das Einigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG und die vorliegend einschlägige Vorgängerregelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 VZOG haben sollte (vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2002 - 3 C 30.01 -, Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13 am Ende).
  • VG Berlin, 24.07.2008 - 29 A 62.08

    Abänderung; Einigung; Finanzvermögen; Rechtsbeständigkeit der Einigung;

    Es ist schon fraglich, ob es sich bei der Einigung über eine Vermögenszuordnung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2002 - 3 C 30.01 - Buchholz 428 § 2 VZOG Nr. 13 ).
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