Rechtsprechung
VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/2003-L |
Volltextveröffentlichungen (7)
- nrw.de
Auftragsvergabe Sammlung und Transport von Altpapier
- nrw.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags mangels Vorliegens eines öffentlichen Auftrags; Vorliegen eines Vergabeverfahrens nach materiellen Gesichtspunkten; Rechtsschutzbedürfnis der bisherigen Leistungserbringerin auch ohne Abgabe eines Angebots; Öffentliche Auftraggeber ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftragsvergabe Sammlung und Transport von Altpapier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/2003-L
- OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - Verg 50/03
Teckal
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Ihr sei dabei jederzeit eine solche Re - Kommunalisierung möglich, auch wenn die Leistung vorher durch ein Privatunternehmen durchgeführt worden sein sollte, hierzu sei die Entscheidung OLG Düsseldorf - Verg 50/03 - zu beachten.Die Aufgabenerfüllung durch eine zu 100% von der Beigeladenen gehaltene Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ein vergabefreies Eigengeschäft, vgl. hierzu etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - Verg 50/03, Seite 11 des Umdrucks.
Die in dieser Entscheidung liegende Re - Kommunalisierung der Aufgabe war ihr ebenfalls zuzugestehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2003 - Verg 50/03).
- OLG Naumburg, 13.05.2003 - 1 Verg 2/03
Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch …
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Die Antragstellerin hat sich auf den Umgehungscharakter der beabsichtigten Vereinbarung unter Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Naumburg vom 13.05.2003 - 1 Verg 2/03 - berufen.Die hier beabsichtigte Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Kommune erfolgt weiterhin nicht unter den Umständen, wie sie in dem durch das OLG Naumburg, Beschluss vom 13.05.2003 - 1 Verg 2/03 - entschiedenen Fall gegeben waren.
- BayObLG, 09.07.2003 - Verg 7/03
Beteiligung eines marktbeherrschenden Unternehmens an einer Ausschreibung
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Dass nach § 23 GkG beabsichtigt sei, einen öffentlich - rechtlichen Vertrag abzuschließen, hindere die Anwendung des Vergaberechts nicht; hierzu sei insbesondere auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 09.07.2003 - Verg 7/03 - hinzuweisen.Die Antragstellerin hat hier zu Recht auf die obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen (Entscheidung EuGH vom 12.07.2001 - C 399/98 - , darauf bezugnehmend Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 28.05.2003 - Verg 7/03 - ).
- OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00
Kosten nach Beschwerderücknahme
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten des Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Az.: Verg 28/00 -, S. 6). - OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03
Begriff des vergaberechtsfreien Eigengeschäfts bei Vergabe eines öffentlichen …
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03 . - EuGH, 18.11.1999 - C-107/98
Ordine degli Architetti u.a.
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Dies wurde bereits durch die Entscheidung des EuGH vom 18.11.1999 - C 107/98 ("Teckal") in der Erwägung Nr. 42 festgestellt, wobei für Dienstleistungen zwar auch die Ausnahmeregelung nach Art. 6 der Richtlinie 92/50/EWG, § 100 Abs. 2 Buchst. g GWB zu beachten ist, deren Ausnahmecharakter aber den in der Erwägung ausgesprochenen Grundsatz gerade bestätigt. - EuGH, 12.07.2001 - C-399/98
Antragsbefugnis eines Bieters bei beabsichtigter Aufhebung der Ausschreibung
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Die Antragstellerin hat hier zu Recht auf die obergerichtliche Rechtsprechung verwiesen (Entscheidung EuGH vom 12.07.2001 - C 399/98 - , darauf bezugnehmend Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichtes vom 28.05.2003 - Verg 7/03 - ). - BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01
Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Dienstleistungskonzession
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Falls der öffentliche Auftraggeber den Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch eingeleitet hat und ihn mit einer rechtsverbindlichen Einigung abschließen will, liegt materiell ein Vergabeverfahren vor (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2002 - Verg 18/01 - in: Vergaberecht 2002, S. 244 ff). - OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 43/02
Auszug aus VK Düsseldorf, 08.12.2003 - VK-36/03
Für den Zugang zum Primärrechtsschutz ist es ausreichend, dass den äußeren Gegebenheiten nach ein offener Beschaffungsvorgang zumindest nicht auszuschließen ist, ein öffentlicher Auftraggeber also eine Leistungserbringung mit einem von ihm rechtlich unterschiedenen Partner vereinbaren will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2003 - Verg 43/02).
- VK Düsseldorf, 16.03.2004 - VK-3/04
Primärrechtschutz bei einem konkret begonnenen Vergabeverfahren
In der mündlichen Verhandlung des Nachprüfungsverfahrens VK 36/2003 L am 4.12.2003 erfuhr die Antragstellerin, dass die Antragsgegnerin die Erfassung und Sammlung des Altpapiers in der benachbarten Kommune der Beigeladenen übertragen wollte und wies noch in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass sie davon ausgehe, dass die Beigeladene im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehe.Sie habe ihr Interesse am Auftrag bereits mit dem Nachprüfungsverfahren VK 36/2003 L nachgewiesen.
Die dazu vorgenommenen Schätzungen beliefen sich auf 100 000 bis 160 000 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von drei Jahren und weiteren Verlängerungsoptionen (s. auch VK 36/2003 L).
Die Antragsgegnerin hat den Willen zum unmittelbaren Vertragsschluss mit der Beigeladenen bereits in der mündlichen Verhandlung zu dem Nachprüfungsverfahren VK 36/2003 L erklärt und in der mündlichen Verhandlung zum vorliegenden Nachprüfungsverfahren wiederholt.
Hier kommt hinzu, dass die Antragstellerin auch ohne Rechtspflicht unmittelbar nach der Aussage der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens VK 36/2003 L, sie wolle den Auftrag an die Beigeladene vergeben, darauf hingewiesen hat, dass die Beigeladene im Wettbewerb mit Privaten stehe und der Auftrag daher auszuschreiben sei.
- VK Düsseldorf, 16.03.2004 - VK-3/04L
Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe eines Auftrags zur Erfassung von …
In der mündlichen Verhandlung des Nachprüfungsverfahrens VK - 36/2003 - L am 4.12.2003 erfuhr die Antragstellerin, dass die Antragsgegnerin die Erfassung und Sammlung des Altpapiers in der benachbarten Kommune der Beigeladenen übertragen wollte und wies noch in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass sie davon ausgehe, dass die Beigeladene im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehe.Sie habe ihr Interesse am Auftrag bereits mit dem Nachprüfungsverfahren VK - 36/2003 - L nachgewiesen.
Die dazu vorgenommenen Schätzungen beliefen sich auf 100 000 bis 160 000 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von drei Jahren und weiteren Verlängerungsoptionen (s. auch VK - 36/2003 - L).
Die Antragsgegnerin hat den Willen zum unmittelbaren Vertragsschluss mit der Beigeladenen bereits in der mündlichen Verhandlung zu dem Nachprüfungsverfahren VK - 36/2003 - L erklärt und in der mündlichen Verhandlung zum vorliegenden Nachprüfungsverfahren wiederholt.
Hier kommt hinzu, dass die Antragstellerin auch ohne Rechtspflicht unmittelbar nach der Aussage der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens VK - 36/2003 - L, sie wolle den Auftrag an die Beigeladene vergeben, darauf hingewiesen hat, dass die Beigeladene im Wettbewerb mit Privaten stehe und der Auftrag daher auszuschreiben sei.
- OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 78/03
Übertragung der Sammlung und Beförderung von Altpapier auf eine Nachbarkommune; …
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung D vom 8. Dezember 2003 (VK - 36/2003-L) aufgehoben.