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   VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10   

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VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10 (https://dejure.org/2010,78233)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2010 - VK 1-20/10 (https://dejure.org/2010,78233)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - VK 1-20/10 (https://dejure.org/2010,78233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenangebot weicht technisch vom Hauptangebot ab: Bieter muss Gleichwertigkeit nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 4/02

    Vergabeverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit bei Abgabe

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Die Nebenangebote müssen entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 29.08.2003, 1 Verg 7/03; Beschl. v. 15.05.2003, 1 Verg 3/03; Beschl. v. 05.09.2002, 1 Verg 4/02).

    Soweit das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot abweicht, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen (OLG Koblenz, Beschl. v. 05.09.2002,1 Verg 4/02, m.w.N.).

    Will ein Bieter den Auftrag für ein Nebenangebot erhalten, so gehört aber die vollständige und verständliche Darstellung des Angebotsinhalts in allen wertungsrelevanten Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers mit zum Wettbewerb (OLG Naumburg, IBR 2000, 105; OLG Koblenz, Beschl. v. 05.09.2002,1 Verg 4/02).

  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 1 Verg 1/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde;

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Die Präklusionsregel bezweckt als spezielle Ausformung des Grundsatzes von Treu und Glauben das öffentliche Interesse am raschen Abschluss eines Vergabeverfahrens zu schützen und sie dient dazu, der Vergabestelle in einem frühestmöglichen Stadium die Möglichkeit der Selbstkorrektur einzuräumen (OLG Koblenz, Beschl, v. 03.04.2008, 1 Verg 1/08).

    Die Rügepräklusion hat dabei nicht nur die verfahrensrechtliche Konsequenz, dass der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig ist, sondern hat auch die Folge, dass der zu spät beanstandete Vergaberechtsvorgang im Verhältnis zu dem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform behandelt wird (so zuletzt OLG Koblenz, Beschl. v, 03.04.2008, 1 Verg 1/08, mit Hinweis auf Senatsbeschlüsse 1 Verg 6/07 v. 07.11.2007, 1 Verg 6/06 v. 06.06.2006 und 1 Verg 3/03 v. 15.05.2003).

  • OLG Naumburg, 22.12.1999 - 1 Verg 4/99

    Prüfung von Nebenangeboten; Führung von Aufklärungsverhandlungen

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Will ein Bieter den Auftrag für ein Nebenangebot erhalten, so gehört aber die vollständige und verständliche Darstellung des Angebotsinhalts in allen wertungsrelevanten Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers mit zum Wettbewerb (OLG Naumburg, IBR 2000, 105; OLG Koblenz, Beschl. v. 05.09.2002,1 Verg 4/02).
  • OLG Koblenz, 04.07.2007 - 1 Verg 3/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Diese Maßnahme kommt als "ultima ratio" vielmehr nur dann in Betracht, wenn eine Korrektur im laufenden Verfahren nicht mehr möglich ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 04.07.2007, 1 Verg 3/07).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2006 - Verg 43/06

    Zur Kostentragungspflicht bei teilweisem Unterliege im Verfahren vor der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Dies hat sich in der Kostenentscheidung auszuwirken (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.12.2006, VII-Verg 43/06).
  • VK Bund, 02.08.2006 - VK 3-75/06

    Durchführung für Teilnehmer

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Beanstandungen an der Bewertung können nur "auf das Zugrundelegen eines falschen Sachverhalts, auf Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe, auf Ungleichbehandlung, Willkür oder sachfremde Erwägungen gestützt werden" (VK Bund, Beschl. v. 02.08.2006, VK 3-75/06 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 07.11.2007 - 1 Verg 6/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss des Angebots eines

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Die Rügepräklusion hat dabei nicht nur die verfahrensrechtliche Konsequenz, dass der Nachprüfungsantrag in diesem Punkt unzulässig ist, sondern hat auch die Folge, dass der zu spät beanstandete Vergaberechtsvorgang im Verhältnis zu dem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform behandelt wird (so zuletzt OLG Koblenz, Beschl. v, 03.04.2008, 1 Verg 1/08, mit Hinweis auf Senatsbeschlüsse 1 Verg 6/07 v. 07.11.2007, 1 Verg 6/06 v. 06.06.2006 und 1 Verg 3/03 v. 15.05.2003).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Sie hat von den betreffenden Vergabeentscheidungen erst durch Mitteilungen der Vergabestelle und durch die im Wege der Akteneinsicht erlangten Informationen Kenntnis erlangt und diese - unabhängig von der Frage, ob die Präklusionsregel nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der EuGH-Entscheidung vom 28. Januar 2010, Rs. C-406/08, überhaupt noch anwendbar ist (vgl. hierzu die Entscheidung der 2. Vergabekammer Rheinland-Pfalz v. 20.04.2010, VK 2-7/10, mit weiter führenden Hinweisen) - in jedem Fall unverzüglich gegenüber der Vergabestelle durch ihr Rügeschreiben vom 13. April 2010 erhoben und rechtzeitig schriftsätzlich im Nachprüfungsverfahren eingebracht.
  • OLG Koblenz, 29.08.2003 - 1 Verg 7/03

    Vergabeverfahren: Unbestimmter Wertungsbegriff im Nebenangebot als

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Die Nebenangebote müssen entsprechend § 9 Nr. 1 VOB/A so eindeutig und erschöpfend beschrieben sein, dass der Auftraggeber sich ein klares Bild über die angebotene Ausführung der Leistung machen kann (OLG Koblenz, Beschl. v. 29.08.2003, 1 Verg 7/03; Beschl. v. 15.05.2003, 1 Verg 3/03; Beschl. v. 05.09.2002, 1 Verg 4/02).
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 22.06.2010 - VK 1-20/10
    Die Voraussetzungen der Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt der Schadensdarlegungslast sind erfüllt, da insoweit die schlüssige Behauptung des Bieters ausreichend ist, dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Zuschlagserteilung hätte (BayObLG, Beschluss vom 27.07.2004, Verg 14/04).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

  • OLG Koblenz, 31.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Wertungsausschluss von Nebenangeboten bei Fehlen von

  • VK Rheinland-Pfalz, 20.04.2010 - VK 2-7/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 GWB derzeit nicht anwendbar!

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

  • OLG Koblenz, 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

    Vergabeverfahren: Auslegung der Leistungsbeschreibung und Transparenz der

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 41/08

    Auslegung der Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Benennung von

  • OLG Celle, 12.05.2016 - 13 Verg 10/15

    Umfang der Dokumentationspflichten gem. § 32 Abs. 1 SektVO

    Der Schutzzweck des § 101a GWB wird durch die nachträgliche Information erfüllt (Braun, a. a. O., Rn. 62; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2010 - VK 1 - 20/10, juris Rn. 98).
  • VK Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - VK 2-22/10

    Nebenangebot ist eindeutig und erschöpfend zu beschrieben!

    Es seien vielmehr leistungsbezogene, d. h. sachlich-technische Vorgaben als Mindestanforderungen erforderlich (vgl. dazu auch VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2010, VK 1 -20/10).

    Soweit das Nebenangebot in technischer Hinsicht vom Hauptangebot abweicht, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzuweisen (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 4/02; vgl. dazu auch VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.06.2010, VK 1-20/10).

  • VK Niedersachsen, 29.09.2014 - VgK-36/14

    Anforderung an die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen eines

    Hier droht ein Ungleichgewicht in der Variabilität der Zuschlagskriterien (vgl. VK Rheinland Pfalz, Beschluss vom 22.06.2010, VK 1-20/10, zit. nach VERIS; VK Sachsen, Beschluss vom 11.8.2006 1SVK/073-06 zit. nach ibr-online; VK Bund, Beschluss vom 10.8.2006 VK 1-55/06 , zit. nach VERIS).
  • VK Rheinland-Pfalz, 06.10.2010 - VK 2-33/10

    Unvollständige Nebenangebote sind zwingend auszuschließen

    Soweit das Nebenangebot in technischer Hinsicht zum Hauptangebot abweicht, ist es Aufgabe des Bieters, die Gleichwertigkeit durch entsprechende Unterlagen wie Prüfzeugnisse, Gutachten, Qualitätszertifikate etc. nachzureichen (OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 4/02; vgl. im Einzelnen auch: VK Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 22.06.2010, VK 1-20/10).
  • VK Rheinland-Pfalz, 04.01.2011 - VK 2-48/10
    Es ist weder im Rahmen von Aufklärungsgesprächen noch mit Hilfe von nachgereichten Gutachten möglich, ein bei Angebotsabgabe unvollständiges Angebot inhaltlich zu ergänzen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05. September 2002, 1 Verg 4/02; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2010, VK 1-20/10).
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