Weitere Entscheidung unten: VK Bund, 21.04.2017

Rechtsprechung
   VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15044
VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2018,15044)
VK Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2018 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2018,15044)
VK Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2018 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2018,15044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,15044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Scheinaufhebung führt zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Scheinaufhebung führt zur Fortsetzung des Vergabeverfahrens! (VPR 2018, 196)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Die Antragstellerin trägt vor, dass nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13) zwar kein Kontrahierungszwang bestehe, aber es gehe nicht um die Zuschlagserteilung auf ihr eigenes Angebot, sondern um die Wiederaufnahme und die Fortführung des nur zum Schein aufgehobenen Vergabeverfahrens.

    Ausgehend von der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13, in der sich das Gericht umfassend mit den rechtlichen Möglichkeiten und Folgen einer Aufhebungsentscheidung in einem Vergabeverfahren auseinandergesetzt hat, wiederholt der BGH zunächst, dass im Bereich der Privatautonomie kein Kontrahierungszwang für den öffentlichen Auftraggeber besteht.

    e) Wenn das aber der eigentliche Grund für die Aufhebung war und die anderen Gründe sich nicht mehr nachvollziehbar belegen lassen, dann liegt nach Ansicht des BGH (Beschluss vom 20.3.2014, X ZB 18/13) der Ausnahmetatbestand vor.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln ist nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 (Abellio) durchaus auch noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14 m.w.N) möglich, aber dann muss auszuschließen sein, dass nicht manipulativ vorgegangen wurde.
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Der BGH, Beschluss vom 4.4.2017, X ZB 3/17, meinte, dass sich aus der Dokumentation die wesentlichen Gesichtspunkte herleiten lassen müssen, die zur Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers geführt haben.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Eine nachträgliche Heilung von Dokumentationsmängeln ist nach der Rechtsprechung des BGH, Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10 (Abellio) durchaus auch noch während des laufenden Nachprüfungsverfahrens (siehe dazu auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015, Verg 28/14 m.w.N) möglich, aber dann muss auszuschließen sein, dass nicht manipulativ vorgegangen wurde.
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Dieser Fall wird auch als sogenannte Scheinaufhebung bezeichnet, die vorliegt, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will, vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2013, 15 Verg 9/13; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013, Verg 4/13.
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus VK Westfalen, 20.03.2018 - VK 1-37/17
    Dieser Fall wird auch als sogenannte Scheinaufhebung bezeichnet, die vorliegt, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, den Auftrag zuschieben will, vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.12.2013, 15 Verg 9/13; OLG München, Beschluss vom 4.4.2013, Verg 4/13.
  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 11 Verg 7/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Ausschreibung von Coaching-Dienstleistungen

    Liegt - wie hier - eine fehlerhafte Dokumentation vor, dann muss das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in der die Dokumentation unzureichend ist, wiederholt werden (VK Brandenburg, Beschluss vom 20.3.2018 - VK 1-37/17).
  • VK Sachsen, 23.07.2019 - 1/SVK/016-19

    Doppelangebote sind auszuschließen!

    Insofern gibt es Ausnahmen, in denen der öffentliche Auftraggeber nicht frei entscheiden kann, den Zuschlag nicht zu erteilen, sondern insoweit Bindungen unterliegt (VK Westfalen, Beschluss vom 20.03.2018 - VK 1-37/17. M.w.Nw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 15 B 856/19

    Aufhebung eines Vergabeverfahrens Wochenmarkt

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - VII-Verg 29/14 -, juris Rn. 25; Vergabekammer Bbg., Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VK 8/17 -, juris Rn. 48; Vergabekammer Münster, Beschluss vom 20. März 2018 - VK 1 - 37/17 -, jurisRn.
  • VK Thüringen, 07.07.2022 - 4003-392-2022-E-004-WAK

    Aufhebungsgrund liegt vor: Aufhebung ist kein Automatismus!

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 10. November 2010, Verg 28/10; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12.01.2015 - Verg 29/14; VK Brandenburg, Beschl. vom 11.10.2017 VK 8/17; VK Westfalen, Beschl. vom 20.03.2018 - VK 1-37/17; VK Nordbayern, Beschl. v. 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23; VK Sachsen, Beschl. vom 17.01.2019 - 1/SVK/033-18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26705
VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2017,26705)
VK Bund, Entscheidung vom 21.04.2017 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2017,26705)
VK Bund, Entscheidung vom 21. April 2017 - VK 1-37/17 (https://dejure.org/2017,26705)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,26705) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 13.01.2011 - 13 Verg 15/10

    Aufhebung eines im Wege des Verhandlungsverfahrens durchgeführten

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Mangels hinreichender Substantiiertheit ist der Vortrag der ASt auch nicht geeignet, die Vergabekammer vom Amts wegen zur Prüfung einer konkreten Rechtsverletzung zu veranlassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011, 13 Verg 15/10; OLG München, Beschluss vom 7. August 2007; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 2010, 11 Verg 5/10).

    Ein so wie hier ins Blaue hinein gerichteter Vortrag ist unzulässig und damit prozessual unbeachtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2008, VII-Verg 55/08; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011, 13 Verg 15/10) und führt auch nicht dazu, dass die Vergabekammer von Amts wegen etwaige Rechtsverstöße suchen und beurteilen muss (vgl. bereits oben).

  • VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16

    Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Dass bei dieser Sachlage die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten sein könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu bereits 1. VK Bund, Beschluss vom 16. Januar 2017, VK 1-130/16).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Mangels hinreichender Substantiiertheit ist der Vortrag der ASt auch nicht geeignet, die Vergabekammer vom Amts wegen zur Prüfung einer konkreten Rechtsverletzung zu veranlassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011, 13 Verg 15/10; OLG München, Beschluss vom 7. August 2007; OLG Frankfurt, Beschluss vom 9. Juli 2010, 11 Verg 5/10).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2011 - Verg 71/11

    Anforderungen an die Nennung der Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Da der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, ist der Antrag der ASt auf Akteneinsicht abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. August 2011, VII-Verg 71/11; und vom 14. Juli 2003, Verg 11/03).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2015 - Verg 4/15

    Zulässigkeit der losweisen Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen für

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Der Nachprüfungsantrag ist bereits unzulässig (dazu unter 1.), über dessen Begründetheit ist daher von der Vergabekammer nicht zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juni 2015, VII-Verg 4/15).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2003 - Verg 11/03

    Akteneinsicht für ausgeschlossenen Bieter?

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Da der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, ist der Antrag der ASt auf Akteneinsicht abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. August 2011, VII-Verg 71/11; und vom 14. Juli 2003, Verg 11/03).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die Ag war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Rechtsfragen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2008 - Verg 55/08

    Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes

    Auszug aus VK Bund, 21.04.2017 - VK 1-37/17
    Ein so wie hier ins Blaue hinein gerichteter Vortrag ist unzulässig und damit prozessual unbeachtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Dezember 2008, VII-Verg 55/08; OLG Celle, Beschluss vom 13. Januar 2011, 13 Verg 15/10) und führt auch nicht dazu, dass die Vergabekammer von Amts wegen etwaige Rechtsverstöße suchen und beurteilen muss (vgl. bereits oben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht