Rechtsprechung
   VK Bund, 13.08.2020 - VK 1-54/20   

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https://dejure.org/2020,27453
VK Bund, 13.08.2020 - VK 1-54/20 (https://dejure.org/2020,27453)
VK Bund, Entscheidung vom 13.08.2020 - VK 1-54/20 (https://dejure.org/2020,27453)
VK Bund, Entscheidung vom 13. August 2020 - VK 1-54/20 (https://dejure.org/2020,27453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Corona-Pandemie als Rechtfertigung für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Corona-Pandemie erlaubt Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb! (VPR 2020, 229)

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 840

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VK Bund, 23.10.2019 - VK 1-75/19

    Beschaffung einer Röntgenkleinwinkelstreuanlage

    Auszug aus VK Bund, 13.08.2020 - VK 1-54/20
    Denn im Kern ging es in dem damaligen Beschluss der Vergabekammer darum, dass nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Antragsgegner bei vergaberechtskonformer Vorgehensweise andere - von weiteren Bietern erfüllbare - Leistungsparameter aufgestellt hätte als bisher geschehen (s. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Oktober 2019, VK 1 - 75/19).

    Ein weiterer entscheidender Unterschied zum damaligen Nachprüfungsverfahren VK 1 - 75/19 besteht im streitgegenständlichen Nachprüfungsverfahren darin, dass sich aus dem Vortrag des damaligen Antragstellers und den von ihm zum Beleg vorgelegten Datenblättern und Produktbeschreibungen schlüssig und nachvollziehbar ergeben hatte, dass er in der Lage gewesen wäre, die im Verfahren VK 1 - 75/19 nur sehr rudimentär aufgestellten Leistungsanforderungen des Auftraggebers zu erfüllen.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 13.08.2020 - VK 1-54/20
    Auch wenn an das Vorliegen der Antragsbefugnis grundsätzlich keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, muss sich aus dem Sachvortrag des Antragstellers in einem Nachprüfungsverfahren jedenfalls schlüssig und nachvollziehbar ergeben, dass seine Aussichten auf den Zuschlag durch die gerügten Verstöße gegen die Vergabevorschriften beeinträchtigt worden sind oder dass seine Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03).
  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Ausreichend ist, dass ein Schadenseintritt nicht offensichtlich ausgeschlossen ist, der behauptete Vergaberechtsverstoß also geeignet ist, die Aussichten für die Auftragserteilung zu beeinträchtigen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Juli 2004 - 2 BvR 2248/03 -, Rn. 27 - 28, juris; BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06 -, BGHZ 169, 131-153, Rn. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. September 2003 - VII-Verg 26/03 -, Rn. 4, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 1 Verg 1/07 -, Rn. 28, juris; BKartA Bonn, Beschluss vom 13. August 2020 - VK 1 - 54/20 -, Rn. 67, juris; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 160 GWB (Stand: 27.03.2020), Rn. 100, 102, 121, 127, § 168 GWB (Stand: 02.08.2018), Rn. 18).
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