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   VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09   

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https://dejure.org/2009,38134
VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09 (https://dejure.org/2009,38134)
VK Bund, Entscheidung vom 17.06.2009 - VK 1-95/09 (https://dejure.org/2009,38134)
VK Bund, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - VK 1-95/09 (https://dejure.org/2009,38134)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    gegebenenfalls einen bei ihnen bestehenden Bedarf decken (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04), es fehlt vorliegend jedoch an der gemäß § 99 Abs. 1 GWB erforderlichen Entgeltlichkeit des entsprechenden Mietvertrags zwischen den Ag und der Bg. Es handelt sich hier allenfalls um eine Dienstleistungskonzession, die als solche - im Gegensatz zu einem Dienstleistungsauftrag gemäß § 99 Abs. 4 GWB - nicht dem Vergaberecht des Vierten Teils des GWB unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2006, VII-Verg 12/06).

    Dies erfordert insbesondere, dass der Auftragnehmer über den Wertzuwachs (jedenfalls mit Realisierung des Geldwertes) uneingeschränkt verfügen kann, wie etwa bei Erhalt von verwertbaren Stoffen statt Geld (z.B. Altpapier, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    Damit liegt grundsätzlich die Vergütungskonstellation einer Dienstleistungskonzession vor, die gemäß Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG voraussetzt, dass die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung ("Nutzung") seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, C-300/07; Urteil vom 18. Juli 2007, C-382/05, m.w.N.).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    Damit liegt grundsätzlich die Vergütungskonstellation einer Dienstleistungskonzession vor, die gemäß Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG voraussetzt, dass die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung ("Nutzung") seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, C-300/07; Urteil vom 18. Juli 2007, C-382/05, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    Die Bg hat eigene Sachanträge gestellt und sich aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    Des Weiteren enthält der Vertrag aber auch keine Bestimmungen, wonach sich die Ag gegenüber der Bg - auch nur mittelbar - zur Erbringung einer geldwerten Gegenleistung verpflichten, die zur Bejahung einer Entgeltlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008, X ZB 31/08, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2006 - Verg 12/06

    Abgrenzung eines öffentlichen Auftrags zur Konzession

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    gegebenenfalls einen bei ihnen bestehenden Bedarf decken (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04), es fehlt vorliegend jedoch an der gemäß § 99 Abs. 1 GWB erforderlichen Entgeltlichkeit des entsprechenden Mietvertrags zwischen den Ag und der Bg. Es handelt sich hier allenfalls um eine Dienstleistungskonzession, die als solche - im Gegensatz zu einem Dienstleistungsauftrag gemäß § 99 Abs. 4 GWB - nicht dem Vergaberecht des Vierten Teils des GWB unterliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2006, VII-Verg 12/06).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

    Auszug aus VK Bund, 17.06.2009 - VK 1-95/09
    Der Umfang des Akteneinsichtsrechts im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich begrenzt durch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Januar und 4. März 2009, VII-Verg 67/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

    Auch kann die Kenntnis der bloßen Existenz einer nicht näher bekannten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das Interesse der Presse nach eigenen Recherchen ebenso wenig ersetzen wie die Verwerfung eines Nachprüfungsantrags durch die Vergabekammer des Bundeskartellamts mit Beschluss vom 17. Juni 2009 - VK 1 - 95/09 -, juris, weil der Vertragsschluss nicht dem Vergaberecht unterlag.
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   VK Bund, 09.03.2010 - VK 1-95/09   

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https://dejure.org/2010,97793
VK Bund, 09.03.2010 - VK 1-95/09 (https://dejure.org/2010,97793)
VK Bund, Entscheidung vom 09.03.2010 - VK 1-95/09 (https://dejure.org/2010,97793)
VK Bund, Entscheidung vom 09. März 2010 - VK 1-95/09 (https://dejure.org/2010,97793)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 9. März 2010 - VK 1-95/09 - wird zurückgewiesen.
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