Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/2003   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,38491
VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/2003 (https://dejure.org/2003,38491)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 06.11.2003 - VK 2-23/2003 (https://dejure.org/2003,38491)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 06. November 2003 - VK 2-23/2003 (https://dejure.org/2003,38491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens; Beauftragung einer Gesellschaft mit der Altpapierverwertung ohne Vergabeverfahren; Bestehen einer Rügeobliegenheit ausserhalb des Vergabeverfahrens; Beschränkung der Vertragsabschlussfreiheit des Anbieters durch das Bestehen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrages bei Kaufvertrag unzulässig!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/03
    Vielmehr handele es sich eindeutig um die Erweiterung des Leistungskataloges in Form der Abänderung des bisherigen Vertrages entsprechend der OLG-Entscheidung von Düsseldorf vom 20.06.2001 (Az.: Verg 3/01) die eine wesentliche Erweiterung des Entsorgungsvertrages darstelle.

    Nur für den Fall des Ausschlusses eines Kaufvertrages / Dienstleistungskonzession und für den Fall einer Beschaffung außerhalb des Entsorgungsvertrages wäre aufgrund der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf die Anwendung von Vergaberecht unter dem Gesichtspunkt eines neuen Vertragsabschlusses zu prüfen gewesen(vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 20.06.2001, Az.: Verg 3/01: "Ein öffentlicher Auftraggeber und ein Auftraggeber, die über eine längere Zeit hinweg erfülltes Auftragsverhältnis im Sinne des § 99 GWB schon miteinander verbunden sind, können die vom Auftraggeber vorzunehmende Beschaffung weiterer (im bestehenden Vertrag noch nicht vorgesehener Leistungen) dem Vergaberecht allein mit der Methode entziehen, dass sie bei der Vereinbarung weiterer Leistungen an den bereits bestehenden Vertrag anknüpfen, diesen Vertrag also dem gewandelten Bedarf "anpassen" oder ihn - offen ausgedrückt - abändern.").

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/03
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001 - Az.: Verg 28/00 -, S. 6 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die mehrjährige Prolongation eines

    Auszug aus VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/03
    OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03 .
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01

    Nachprüfungsantrages bei Kaufvertrag unzulässig!

    Auszug aus VK Arnsberg, 06.11.2003 - VK 2-23/03
    Im Weiteren erläutert das OLG in dieser Entscheidung sodann, dass eine unzulässige Anpassung jedenfalls dann vorliegt, wenn diese in einer Neuvergabe vorkommt, die Voraussetzungen einer Neuvergabe hat das OLG dann wiederum in seiner Entscheidung vom 14.02.2001, Az.: Verg 13/01 umschrieben, wonach es sich um eine Neuvereinbarung handelt, wenn bedeutende Punkte abgeändert wurden, hier ggf. im Rahmen des Leistungsumfanges und im Bereich der Preisfestsetzung.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.11.2003, Az.: VK 2 - 23/2003, wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.

    Der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.11.2003 - VK 2-23/2003 - wird aufgehoben.

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