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   VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12   

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VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12 (https://dejure.org/2012,17613)
VK Bund, Entscheidung vom 01.03.2012 - VK 2-05/12 (https://dejure.org/2012,17613)
VK Bund, Entscheidung vom 01. März 2012 - VK 2-05/12 (https://dejure.org/2012,17613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Rabattvereinbarungen für in der Impfsaison 2012/2013 zu Lasten der vertretenen Kassen und Verbände verordnete saisonale Grippeimpfstoffe

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kartellrecht als Prüfungsmaßstab? (IBR 2013, 1272)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Gegen die Definition des Beschaffungsbedarfs können Bieter nicht mit Erfolg beanspruchen, dem Auftraggeber eine andere Leistung mit anderen Merkmalen und Eigenschaften, als von ihm in den Verdingungsunterlagen festgelegt worden ist, anzudienen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09; vgl. auch Beschlüsse.

    Diese Vorschriften sind nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09) jedoch auch im Lichte des Bestimmungsrechts des öffentlichen Auftraggebers auszulegen und anzuwenden.

    Insbesondere müssen der Beschaffungsentscheidung - anders als die ASt meint - auch keine Untersuchungen in Form von Markterforschungen oder Marktanalysen vorangehen, die das Ziel haben zu erforschen, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produkt- oder technikoffene Ausschreibung erreichen lässt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 26. Juni 2006, 9 Verg 2/06, OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008, 13 Verg 1/08).

  • VK Bund, 01.02.2011 - VK 3-135/10

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Daraus wird teilweise geschlossen, dass kartellrechtliche Ansprüche im Vergabenachprüfungsverfahren schon deshalb nicht geltend gemacht werden könnten, weil die Bildung des Kartells bzw. die Bündelung der Nachfragemacht dem Vergabeverfahren vorgelagert und demzufolge durch die Behauptung der Kartellrechtswidrigkeit kein Anspruch "in" dem Verfahren, sondern allenfalls "vor" dem Verfahren verfolgt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10; Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.).

    - L 5 KR 6123/07 ER-B; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10 S. 54; Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.).

    Da es sich beim Vergabenachprüfungsverfahren um ein Verfahren zum Schutz subjektiver Rechte der Bieter bzw. deren (sonstige) Ansprüche handelt (vgl. §§ 97 Abs. 7, 104 Abs. 2, 107 Abs. 2, 114 Abs. 1 S. 1 GWB), hätte die ASt zumindest substantiiert darlegen müssen, inwiefern sie durch das unterstellt rechtswidrige Einkaufskartell der Ag oder deren gebündelter Marktmacht beschwert ist (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. Februar 2011, VK 3 - 135/10).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Daraus wird teilweise geschlossen, dass kartellrechtliche Ansprüche im Vergabenachprüfungsverfahren schon deshalb nicht geltend gemacht werden könnten, weil die Bildung des Kartells bzw. die Bündelung der Nachfragemacht dem Vergabeverfahren vorgelagert und demzufolge durch die Behauptung der Kartellrechtswidrigkeit kein Anspruch "in" dem Verfahren, sondern allenfalls "vor" dem Verfahren verfolgt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10; Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.).

    Vereinzelt wird daraus geschlossen, dass Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auf Grundlage unzulässiger Kartellbildungen bzw. des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen allein vor den Zivilgerichten zu verfolgen, die Vergabenachprüfungsinstanzen mithin unzuständig seien (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2002, VII-Verg 6/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3 - 194/08).

    (4) Die Kammer hält jedoch daran fest, dass im Vergabenachprüfungsverfahren kartellrechtliche Bestimmungen nicht zum Prüfungsumfang gehören (so schon 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07, BGH, Beschluss 18. Januar 2000, KVR 23/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 23. Januar 2009 und 20. März 2009, VK 3 - 194/08 und VK 3 - 22/09).

  • OLG Celle, 22.05.2008 - 13 Verg 1/08

    Ausschluss eines Vergabeangebotes wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen;

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    vom 14. April 2005, VII-Verg 93/04, 15. Juni 2010 VII-Verg 10/10, 10. Dezember 2008, VII-Verg 51/08 jeweils m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 11. August 2005, Verg 12/05 a.A. teilweise OLG Jena, Beschluss vom 26. Juni 2006, 9 Verg 2/06, OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008, 13 Verg 1/08; Jaeger, ZWeR 2012, 365-382, Probst/von Holleben, CR 2012, 1-5).

    Insbesondere müssen der Beschaffungsentscheidung - anders als die ASt meint - auch keine Untersuchungen in Form von Markterforschungen oder Marktanalysen vorangehen, die das Ziel haben zu erforschen, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produkt- oder technikoffene Ausschreibung erreichen lässt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 26. Juni 2006, 9 Verg 2/06, OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008, 13 Verg 1/08).

  • OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    vom 14. April 2005, VII-Verg 93/04, 15. Juni 2010 VII-Verg 10/10, 10. Dezember 2008, VII-Verg 51/08 jeweils m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 11. August 2005, Verg 12/05 a.A. teilweise OLG Jena, Beschluss vom 26. Juni 2006, 9 Verg 2/06, OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008, 13 Verg 1/08; Jaeger, ZWeR 2012, 365-382, Probst/von Holleben, CR 2012, 1-5).

    Insbesondere müssen der Beschaffungsentscheidung - anders als die ASt meint - auch keine Untersuchungen in Form von Markterforschungen oder Marktanalysen vorangehen, die das Ziel haben zu erforschen, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produkt- oder technikoffene Ausschreibung erreichen lässt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09; a.A. OLG Jena, Beschluss vom 26. Juni 2006, 9 Verg 2/06, OLG Celle, Beschluss vom 22. Mai 2008, 13 Verg 1/08).

  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Vereinzelt wird daraus geschlossen, dass Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auf Grundlage unzulässiger Kartellbildungen bzw. des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen allein vor den Zivilgerichten zu verfolgen, die Vergabenachprüfungsinstanzen mithin unzuständig seien (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2002, VII-Verg 6/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3 - 194/08).

    (4) Die Kammer hält jedoch daran fest, dass im Vergabenachprüfungsverfahren kartellrechtliche Bestimmungen nicht zum Prüfungsumfang gehören (so schon 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07, BGH, Beschluss 18. Januar 2000, KVR 23/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 23. Januar 2009 und 20. März 2009, VK 3 - 194/08 und VK 3 - 22/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 21 KR 35/09

    Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Daraus wird teilweise geschlossen, dass kartellrechtliche Ansprüche im Vergabenachprüfungsverfahren schon deshalb nicht geltend gemacht werden könnten, weil die Bildung des Kartells bzw. die Bündelung der Nachfragemacht dem Vergabeverfahren vorgelagert und demzufolge durch die Behauptung der Kartellrechtswidrigkeit kein Anspruch "in" dem Verfahren, sondern allenfalls "vor" dem Verfahren verfolgt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 01. Februar 2011, VK3 - 135/10; Jansen in Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Einl, Rn. 45.).

    Teilweise wird daraus der Schluss gezogen, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens bereits sachlogisch keinen Wettbewerbsverstoß darstellen könne, da das Vergabeverfahren der Gewährleistung von Wettbewerb diene (LSG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 23. April 2009 - L 21 KR 36/09 SFB; Beschluss vom 08. April 2009 - L 21 KR 27/09 SFB; Beschluss vom 02. April 2009 - L 21 KR 35/09 SFB; Beschluss vom 23. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08; Beschluss vom 27. Februar 2008.

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-102/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Vereinzelt wird daraus geschlossen, dass Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auf Grundlage unzulässiger Kartellbildungen bzw. des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen allein vor den Zivilgerichten zu verfolgen, die Vergabenachprüfungsinstanzen mithin unzuständig seien (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2002, VII-Verg 6/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3 - 194/08).

    (4) Die Kammer hält jedoch daran fest, dass im Vergabenachprüfungsverfahren kartellrechtliche Bestimmungen nicht zum Prüfungsumfang gehören (so schon 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07, BGH, Beschluss 18. Januar 2000, KVR 23/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 23. Januar 2009 und 20. März 2009, VK 3 - 194/08 und VK 3 - 22/09).

  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    (4) Die Kammer hält jedoch daran fest, dass im Vergabenachprüfungsverfahren kartellrechtliche Bestimmungen nicht zum Prüfungsumfang gehören (so schon 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15. November 2007, VK 2 - 102/07, BGH, Beschluss 18. Januar 2000, KVR 23/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Mai 2002, Verg 6/02; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 23. Januar 2009 und 20. März 2009, VK 3 - 194/08 und VK 3 - 22/09).

    Derartige Ermittlungen können im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens de facto nicht erfolgen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000, KVR 23/98).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
    Nach dieser kommt den gesetzlichen Krankenkassen schon keine Unternehmenseigenschaft zu (vgl. Urteile vom 16. März 2004, Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01 und C-355/01 sowie vom 11. Juli 2006, Rs. C-20/03 P), da diese soziale Aufgaben ohne Gewinnerzielungsabsicht wahrnehmen, die zudem auf dem Grundgedanken der Solidarität beruhen.
  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11

    Gewährung von Rabatten bei der Versorgung mit feinporigen, arzneistoff- und

  • VK Bund, 09.12.2009 - VK 2-192/09

    Vergabe einer Baumaßnahme

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2009 - L 21 KR 45/09

    Produktneutrale Ausschreibung von Kontrastmitteln?

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2008 - Verg 51/08

    Behandlung von Nebenangeboten im Rahmen der Vergabe von Straßenbauarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

  • OLG München, 11.08.2005 - Verg 12/05

    Begriff der technischen Spezifikation

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - Verg 93/04

    Einschränkung der Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 21 KR 36/09

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2009 - L 21 KR 27/09

    Sind Arzneimittelrabattverträge öffentliche Lieferaufträge?

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 51/07

    Vergaberecht gilt auch für Pharma-Rabattverträge

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hin-sichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09 - juris, und Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - juris; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - juris).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12 - juris, und Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12 - juris; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - juris, Rn. 96 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12 - juris, Rn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 01. März 2012 (VK 2 - 5/12) wird zurückgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2016 - 15 Verg 7/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wettbewerbsbeschränkung bei Ausschreibung der

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. Senat, Beschluss vom 15.11.2013, a.a.O. - juris Randnr. 103; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013, VII Verg 16/12 - juris; VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012, VK 2-5/12 - juris).
  • VK Bund, 18.02.2016 - VK 2-137/15

    Nachprüfungsverfahren: Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten

    Der Instanzenzug bis zum Bundesgerichtshof ist - abgesehen von Divergenzvorlagen - im Gegensatz zum (kartell-)zivilgerichtlichen Rechtszug und zum Rechtsschutz gegen kartellbehördliche Entscheidungen im Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren nicht vorgesehen (so schon: 2. VK Bund, Beschl. vom 2. März 2012, VK 2- 5/12).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 15 Verg 9/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur

    Der vorliegende Fall sei auch nicht mit dem von der Vergabekammer Bund entschiedenen Verfahren (Beschluss vom 01.03.2012, VK 2 - 5 /12) vergleichbar, denn in jenem Fall habe eine Rechtfertigung für die Vereinbarung eines bestimmten Typs von Fertigspritzen vorgelegen.

    Über die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden technischen und ästhetischen Anforderungen bestimmt der Auftraggeber, allerdings muss diese Anforderung objektiv auftrags- und sachbezogen sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012, a.a.O.; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012, VK 2-5/12 - nach juris, Rn. 96).

    Keinesfalls ist der vorliegende Sachverhalt mit demjenigen vergleichbar, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Beschluss vom 27.06.2012 (a.a.O.; Vorinstanz: Vergabekammer Bund, Entscheidung vom 01.03.2012, a.a.O.) zu Grunde lag.

  • VK Baden-Württemberg, 09.08.2021 - 1 VK 39/21

    Wahl einer wettbewerbsbeschränkenden Verfahrensform ist sorgfältig zu

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - Verg 25/09 -, und Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 -).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - Verg 7/12 -, und Beschluss vom 22.05.2013 - Verg 16/12 - VK Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12 -).

  • VK Baden-Württemberg, 08.07.2016 - 1 VK 28/16

    Darf sich der Auftraggeber auf einen Steinway & Sons-Flügel festlegen?

    Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09 und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die zu beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegen; die konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2012 - 15 Verg 9/12).

  • VK Baden-Württemberg, 10.07.2012 - 1 VK 17/12

    Wann sind herstellerbezogene Rahmenvereinbarungen zulässig?

    Vorliegend sei die Auftraggebereigenschaft des Vertretenden ebenso zu bejahen wie dies die Vergabekammer des Bundes in ihrem Beschluss vom 01.03.2012 (VK 2 - 5/12) getan habe.

    Insoweit ist der vorliegende Fall auch nicht mit dem Beschluss der VK Bund vom 01.03.2012 (VK 2 - 5/12) zu vergleichen - wie dies die Antragstellerin und die Antragsgegnerin schriftsätzlich vortragen.

  • VK Baden-Württemberg, 18.08.2016 - 1 VK 32/16

    Errichtung eines Tunnelrohbaus kann auch feuerwehrtechnische Leistungen umfassen!

    Allerdings obliegt dem Auftraggeber die Bestimmung des Auftragsgegenstandes, Das Vergaberecht macht dem öffentlichen Auftraggeber grundsätzlich keine Vorgaben hinsichtlich dessen, was er beschaffen muss oder will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009 - VII-Verg 25/09, und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12).

    Es liegt damit in der Hand des Auftraggebers, die an die beschaffenden Gegenstände zu stellenden funktionalen, technischen und ästhetischen Anforderungen nach seinem Bedarf festzulegenden konkreten Spezifikationen müssen aber objektiv auftrags- und sachbezogen sein und dürfen keine diskriminierende Wirkung haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2012 VII-Verg 7/12, und Beschluss vom 22.05.- - VII-Verg 16/12; Vergabekammer Bund, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12 - falls; Rn. 96 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2012 - 15 Verg 9/12).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 7/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde im

    Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 01. März 2012 (VK 2 - 5/12) bis zur Entscheidung des Senats über die sofortige Beschwerde.
  • VK Bund, 21.09.2016 - VK 2-87/16

    Rabattvertrag Zytostatika; Kartell- und Sozialrecht im Nachprüfungsverfahren;

  • VK Südbayern, 25.11.2013 - Z3-3-3194-1-33-09/13

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  • OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 3/12

    Bindungswirkung der Verweing an eine andere Vergabekammer; Zulässigkeit der

  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-65/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten

  • VK Bund, 27.08.2012 - VK 2-83/12

    Rabattvereinbarung für saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten

  • OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12

    Verweisungsentscheidungen nicht isoliert anfechtbar

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