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   VK Bund, 29.09.2020 - VK 2-73/20   

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https://dejure.org/2020,31524
VK Bund, 29.09.2020 - VK 2-73/20 (https://dejure.org/2020,31524)
VK Bund, Entscheidung vom 29.09.2020 - VK 2-73/20 (https://dejure.org/2020,31524)
VK Bund, Entscheidung vom 29. September 2020 - VK 2-73/20 (https://dejure.org/2020,31524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistung soll direkt vergeben werden: Anforderungen an die Markterkundung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Anforderungen an die Vergabedokumentation bei Direktvergaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Direktvergabe: Anforderungen an die Markterkundung? (VPR 2021, 25)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung soll direkt vergeben werden: Anforderungen an die Markterkundung? (IBR 2021, 95)

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16

    Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2020 - VK 2-73/20
    Vorliegend führt die auf Basis einer solchen Markterkundung getroffene Entscheidung der Ag jedoch dazu, dass grundsätzlich bestehender Wettbewerb nicht nur durch eine produktspezifische Ausschreibung eingeschränkt sondern gänzlich ausgeschlossen wird, was einer wesentlich größeren Rechtfertigungstiefe bedarf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07. Juni 2017 VII-Verg 53/16, juris-Rn. 34).

    Das Fehlen einer vernünftigen Ersatzlösung oder Alternative ist nicht schon dann anzunehmen, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber favorisierte Produkt in einzelnen Merkmalen anderen am Markt erhältlichen Produkten überlegen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07. Juni 2017 VII-Verg 53/16, juris-Rn. 37).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2020 - VK 2-73/20
    Vor diesem Hintergrund sind an die Dokumentation im Vergabeverfahren (s. § 8 Abs. 2 Nr. 7 VgV), wie aber jedenfalls an die im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens ggf. nachträglich vorgebrachten Begründungen (zur Nachholung von Dokumentation im Nachprüfungsverfahren vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 Verg 28/14; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 X ZB 4/10) besondere Anforderungen zu stellen.
  • OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 1/14

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

    Auszug aus VK Bund, 29.09.2020 - VK 2-73/20
    Die Definition des Beschaffungsbedarfs ist der eigentlichen Vergabe so- mit vorgelagert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Oktober 2009 Verg 25/09; Beschluss vom 17. Februar 2010 Verg 42/09; Beschluss vom 13. April 2016 Verg 47/15; OLG Jena, Beschluss vom 25. Juni 2014 2 Verg 1/14).
  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Eine Leistungsbestimmung, die im Falle des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zu einem völligen Wettbewerbsverzicht führt, bedarf größerer Rechtfertigungstiefe als eine solche, die unter Aufrechterhaltung des Vergabewettbewerbs im Ergebnis (nur) zu einer hersteller- oder produktbezogenen Leistungsspezifikation gemäß § 31 Abs. 6 VgV führt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juli 2017 - VII-Verg 13/17 -, Rn. 35, juris; Beschluss vom 07. Juni 2017 - VII-Verg 53/16 -, Rn. 34, juris; BKartA Bonn, Beschluss vom 29. September 2020 - VK 2 - 73/20 -, Rn. 64, juris).
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

    Die Beweislast für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands trägt der öffentliche Auftraggeber (vgl. EuGH, Urteil v. 15.10.2009, Rs. C-275/08, Rn. 54 ff. m.w.N; OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2021, 13 Verg 9/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 07.06.2017, 53/16; OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020, 17 Verg 1/20; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.7.2010, 15 Verg 6/10; VK Bund, Beschluss vom 29.09.2020, VK 2 - 73/20; Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19).
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